Was ist eine Internationale Versicherungskarte (vormals Grüne Karte)?
Die Internationale Versicherungskarte (kurz IVK) gilt seit 1965 als Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung im europäischen Ausland und in den Ländern, die an das Mittelmeer angrenzen. Heute benötigen Sie die internationale Versicherungskarte nur noch in manchen Ländern.
Warum benötige ich eine Internationale Versicherungskarte?
Die Internationale Versicherungskarte soll die Haftungs- und Versicherungsregelungen im Ausland vereinheitlichen und erleichtern. Bis zur Einführung 1965 brauchten Autoreisende für jedes Land einen eigenen Versicherungsnachweis, denn es gab keine einheitlichen Regelungen und die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Unfallschäden unterschieden sich stark.
Weist die Internationale Versicherungskarte auch die Teil- oder Vollkaskoversicherung nach?
Internationale Versicherungskarte = Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland
Internationale Versicherungskarte ≠ Nachweis einer Kaskoversicherung
Die Internationale Versicherungskarte dient im Ausland nur als Nachweis über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie hat keine Auswirkung auf andere Versicherungsarten Ihrer Kfz-Versicherung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Kaskoversicherung in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Sie brauchen noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung?
Unter der Nummer 0800 3203205 beraten wir Sie gerne kostenlos.
In welchen Ländern ist die Internationale Versicherungskarte Pflicht?
In diesen Ländern ist die Internationale Versicherungskarte noch Pflicht – hier gilt das Kennzeichenabkommen nicht:
- Albanien
- Aserbaidschan
- Bosnien-Herzegowina
- Nordmazedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Türkei
- Ukraine
Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise, dass die Länder in die Sie reisen, auf Ihrer Internationalen Versicherungskarte nicht gestrichen sind. Setzen Sie sich bei Fragen bitte mit uns in Verbindung, damit wir prüfen können, ob und unter welchen Voraussetzungen wir den Versicherungsschutz erweitern können.
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Was passiert, wenn ich keine Internationale Versicherungskarte dabei habe?
Benötigen Sie im Reiseland eine zusätzliche Haftpflichtversicherung, weil Sie keine Internationale Versicherungskarte vorlegen können oder diese nicht anerkannt wird, müssen Sie eine Grenzversicherung abschließen.
In welchen Ländern brauche ich die Internationale Versicherungskarte nicht mehr?
In diesen Ländern gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen – hier brauchen Sie keine Internationale Versicherungskarte als Nachweis Ihrer Kfz-Versicherung:
- Länder innerhalb der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien, Republik Zypern
- Länder der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
- Sonstige Länder: Andorra und Serbien
In Einzelfällen ist es – insbesondere in Italien – schon vorgekommen, dass eine Internationale Versicherungskarte verlangt wurde, obwohl diese tatsächlich nicht erforderlich ist. Wenn Sie sich im Ausland diese Diskussion ersparen möchten, nehmen Sie die Karte zur Sicherheit mit.
Aktuell Großbritannien: Da die Entscheidung der EU-Kommission, ob durch den Brexit zukünftig ein Versicherungsnachweis bei Einreise vorgelegt werden muss, oder Grenzkontrollen entfallen, empfehlen wir derzeit, bei Reisen nach/durch Großbritannien sicherheitshalber eine Internationale Versicherungskarte mitzuführen.
Warum ist eine Internationale Versicherungskarte auch für EU-Länder wichtig?
Wir empfehlen: Versicherungskarte immer mitnehmen! Egal, ob die Karte Pflicht ist oder nicht. Falls Sie im Ausland in einen Verkehrsunfall geraten, hält die Internationale Versicherungskarte die wichtigsten Informationen bereit.
Für den Fall der Fälle sollten Sie zudem einen europäischen Unfallbericht ausdrucken und im Auto aufbewahren. Ein Europäischer Unfallbericht dient dazu, den Unfallhergang schriftlich festzuhalten. Dies beschleunigt die Schadenregulierung.
In welchen Ländern gilt die Internationale Versicherungskarte nicht?
Der Kosovo ist dem Abkommen noch nicht beigetreten. Daher ist ein entsprechendes Länderkürzel auf der Karte nicht vorhanden. Vor der Einreise müssen Sie eine sogenannte Grenzversicherung abschließen. Darüber hinaus gibt es weitere Länder, in denen die Internationale Versicherungskarte nicht gilt: Diese Länder sind entweder ebenfalls nicht auf der Karte aufgeführt oder das entsprechende Länderkürzel ist durchgestrichen.
Wussten Sie schon?
Die Türkei liegt rein geografisch betrachtet sowohl in Europa als auch in Asien. Im europäischen Teil des Landes greift Ihr Versicherungsschutz – für das asiatische Gebiet benötigen Sie jedoch eine zusätzliche Versicherung. Damit keine Missverständnisse entstehen, stellt AXA keine Internationale Versicherungskarte für die Türkei aus. Im europäischen Teil sind Sie trotzdem versichert.
Welche Informationen enthält die Internationale Versicherungskarte?
Folgende Angaben finden Sie auf Ihrer Internationalen Versicherungskarte:
Wie und wann bekomme ich eine kostenlose Internationale Versicherungskarte?
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Als AXA-Kunde erhalten Sie die Karte für den Tarif mobil komfort oder mobil kompakt bei Ihrem persönlichen AXA Betreuer vor Ort in der Agentur.
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1. Unterlagen anfordern
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