neutrales-buehnenbild-axa.jpg

Vandalismus Ein Überblick über Vandalismus in der Hausratversicherung

In der Hausratversicherung spielen Schäden durch Vandalismus eine wesentliche Rolle. Wir zeigen, was genau dahintersteckt.

Was bedeutet Vandalismus?

Unter Vandalismus wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine „blinde Zerstörung und Beschädigung“ von Gegenständen verstanden. In der Hausratversicherung ist der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Einbrüchen, Gewalt und Raubfällen relevant.

Vandalismus als Begleitfolge

Dabei kann der Vandalismus sowohl als separate Handlung als auch in Form einer Begleitfolge relevant sein. Wird bei Ihnen beispielsweise eingebrochen, gilt die Zerstörung einer Kommode als Vandalismus, auch wenn der eigentliche Zweck der Diebstahl von Wertgegenständen ist.

Typische Beispiele für Vandalismus:

  • Beschädigung von Scheiben
  • Zerkratzen eines Autos
  • Graffitis an Wänden
  • Sachbeschädigung nach Hausfriedensbruch
  • Beschädigung der Polster in öffentlichen Verkehrsmitteln

Versicherungen und Vandalismus

In den meisten Sachversicherungen gehört Vandalismus zu den versicherten Fällen, insbesondere in der Hausratversicherung.

Allerdings spielen Vandalismusschäden auch in anderen Versicherungen eine wichtige Rolle. Dazu gehört beispielsweise die Wohngebäudeversicherung. Entscheiden Sie sich in der Kfz-Versicherung der AXA für den Vollkasko-Schutz, sind Schäden durch Vandalismus an Ihrem Fahrzeug vollständig abgedeckt. Das gilt auch dann, wenn sich der Täter selbst nach Anzeige nicht ermitteln lässt.

Die oben bereits angesprochene Hausratversicherung leistet bei allen Formen von Vandalismus.Dabei ist es von Bedeutung, ob Sie Ihre Obliegenheiten verletzt haben oder nicht. Haben Sie etwa die Fenster offen stehen gelassen und sind dadurch Fremde in Ihre Wohnung gelangt, kann die Versicherung die Leistungen einschränken oder verweigern.

Vandalismus-Definition: Was steckt hinter dem Begriff?

Vandalismus ist offiziell als „blinde Zerstörungswut“ definiert, wobei sich die konkrete Bedeutung eher aus dem Einzelfall heraus ergibt.

Vandalismus erfordert in jedem Fall ein vorsätzliches Handeln des Vandalen, also die absichtliche, mutwillig und bewusste Beschädigung bzw. Zerstörung fremden Eigentums. Nicht ausreichend für die Annahme von Vandalismus sind versehentlich eingetretene Sachschäden. Außerdem können Vandalismusschäden nur an körperlichen Gegenständen, nicht etwa an immateriellen Dingen oder Personen eintreten.

Vandalismus ist nicht auf das Privateigentum beschränkt, sondern besonders bei öffentlich zugänglichen und damit exponierten Bauwerken relevant. Dazu gehören beispielsweise Bushaltestellen oder öffentliche Toiletten.

Informationen zum Vandalismus in der Hausratversicherung: Was ist abgedeckt und wer zahlt?

In der Hausratversicherung ist Vandalismus ein ganz normaler Versicherungsfall. Wichtig ist, dass Versicherungsnehmer ihre Sorgfaltspflichten nicht im Übermaß verletzt haben.

Hausratversicherung von AXA sichert Vandalismus ab

In der Hausratversicherung von AXA gehören Vandalismusfälle neben Einbruchdiebstahl und Raub zu den abgesicherten Fällen. Je nach Art und Umfang Ihrer Police sind auch der Garten und andere Grundstücksteile mitversichert. Hier erhalten Sie von uns also den Neuwert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände erstattet. Lassen Sie sich am besten persönlich zu Ihren Möglichkeiten bei uns beraten und kontaktieren Sie noch heute Ihren AXA Ansprechpartner vor Ort!

Neuwertdeckung: Erstattung tatsächlicher Wiederbeschaffungskosten

Übrigens: Bei uns erhalten Sie im Rahmen der Neuwertdeckung nicht nur den Zeitwert, sondern die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten oder die Aufwendungen für eine Reparatur erstattet. Damit vermeiden wir größere Deckungslücken, auf denen Versicherungsnehmer ohne entsprechenden Baustein sitzen bleiben würden.

Hausratversicherung von AXA

*Rechtliche Hinweise
Die Inhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständig keit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.