Wiederbeschaffungswert Was bedeutet Wiederbeschaffungswert in der Hausratversicherung?
Der Wiederbeschaffungswert in der Hausratversicherung bezeichnet den Wert, der aufgebracht werden muss, um einen beschädigten Gegenstand gleicher Art, Güte und Funktion zu ersetzen. In der Hausratversicherung entspricht der Wiederbeschaffungswert immer dem Neuwert, also der Wert, der für einen neuen, gleichwertigen Gegenstand aufgewendet werden muss.