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Versicherungslexikon Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert Was bedeutet Wiederbeschaffungswert in der Hausratversicherung?

Der Wiederbeschaffungswert in der Hausratversicherung bezeichnet den Wert, der aufgebracht werden muss, um einen beschädigten Gegenstand gleicher Art, Güte und Funktion zu ersetzen. In der Hausratversicherung entspricht der Wiederbeschaffungswert immer dem Neuwert, also der Wert, der für einen neuen, gleichwertigen Gegenstand aufgewendet werden muss.

Der Wiederbeschaffungswert in der Hausratversicherung

 
Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Neuwertversicherung. Wird Ihr Hausrat, also alle Gegenstände, die sich innerhalb Ihrer eigenen vier Wände befinden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Feuer, Sturm etc. beschädigt, greift Ihre Hausratversicherung und erstattet Ihnen den Betrag, um die beschädigten Gegenstände zu ersetzen. Dabei erstattet die Hausratversicherung fast immer zum Neuwert. Gebrauchsgegenstände, die über die Zeit schon nicht in ihrer ursprünglichen Funktion verwendet wurden, werden lediglich mit dem gemeinen Wert erstattet. Dieser richtet sich nach dem aktuellen Marktwert, für den Sie den Gegenstand noch weiterverkaufen könnten.

Die richtige Versicherungssumme bestimmen

Die richtige Versicherungssumme zu bestimmen kann ausschlaggebend für den Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats sein. Beim Abschluss Ihrer Hausratversicherung sollten Sie daher auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Sollte diese nämlich weit unter dem eigentlichen Versicherungswert liegen, hat die Versicherung das Recht Ihre Leistungen im Verhältnis zu kürzen. Übersteigende Kosten müssten Sie demnach selbst tragen. Bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme unterstützen wir Sie mit einer pauschalen Berechnung anhand der Wohnfläche Ihrer Wohnung/Haus multipliziert mit 650 € je qm.

Berechnen Sie jetzt welcher unserer drei Hausratsversicherungstarife der Beste für Sie ist und mit welcher Versicherungssumme Ihr Hausrat optimal geschützt ist.

Wiederbeschaffungswert in den verschiedenen Versicherungspolicen

Der Begriff Wiederbeschaffungswert kann je nach Versicherungstyp unterschiedlich ausgelegt werden. Das heißt der Wiederbeschaffungswert in der Hausratversicherung hat eine andere Bedeutung als der Wiederbeschaffungswert bei Ihrer Kfz- oder Haftpflichtversicherung.

In vielen Versicherungspolicen ist neben dem Neuwert und dem gemeinen Wert auch der sogenannte Zeitwert von Bedeutung. Welche Rolle dieser in der Hausratversicherung spielt, können Sie unter dem Eintrag Hausratversicherung Zeitwert in unserem Versicherungslexikon ganz einfach selbst nachschlagen.

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