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Familienversicherung…

Was ist bei den Eltern mitversichert?

Eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung sind auch für Studenten unerlässlich. Muss man sich jetzt selbst darum kümmern oder gilt noch die Familienversicherung?

Bin ich als Student noch bei meiner Familie mitversichert?

Endlich von daheim abnabeln! Mit dem Studium beginnt für junge Menschen ein aufregender neuer Lebensabschnitt: eine neue Stadt, vielleicht eine eigene Bude, viele neue Menschen – und natürlich viel Arbeit an der Hochschule. Wer will da schon über Versicherungen nachdenken? Zum Glück müssen sich die meisten darüber keine Sorgen machen. Denn sie bleiben unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied in der Familienversicherung ihrer Eltern.

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Vorsicht bei einem Nebenjob!

In punkto Krankenversicherung bleibt alles, wie es war – sofern die eigenen Eltern gesetzlich versichert sind: Kinder, die studieren, sind weiterhin über die Familienversicherung beitragsfrei krankenversichert. Das gilt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Wer zuvor einen Wehr- oder Ersatzdienst geleistet hat, darf diesen Zeitraum anrechnen. Allerdings ist dieser Versicherungsschutz an Bedingungen geknüpft: Wer als Student nebenbei arbeitet, darf nicht mehr als monatlich 405,- Euro, mit einem Minijob monatlich höchstens 450,- Euro, verdienen.

 Andernfalls fällt man aus der Familienversicherung heraus und muss sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. In den Semesterferien darf ein Student maximal zwei Monate arbeiten und dabei auch mehr verdienen – solange das höhere Einkommen nicht regelmäßig erzielt wird. Wer unsicher ist, ob seine Einnahmen sich noch im Rahmen bewegen, fragt am besten bei seinem Krankenversicherer nach. Einnahmen aus BAföG oder Stipendien zählen nicht als Verdienst.

Das solltest Du beachten

Ein Vierteljahrhundert – und dann?

Mit dem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung für Studenten. Ab jetzt können sie sich wahlweise gesetzlich oder privat bei einer Krankenkasse oder Versicherung ihrer Wahl versichern lassen. Für Studierende unter 30 Jahre und längstens bis zum 14. Semester gibt es gegen Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung günstige Tarife. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, muss sich zuvor auf Antrag bei seiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse von seiner gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.

Verheiratete Studenten zahlen nur einmal

Bei Ehepartnern verhält es sich ähnlich wie bei der Familie – nur dass der Ehemann oder die Ehefrau die Familie ersetzt. Studieren beide Eheleute, muss sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nur einer versichern, der andere kann sich beitragsfrei mitversichern lassen. Wenn einer der beiden schon im Berufsleben steht und gesetzlich versichert ist, verhält es sich ebenso.

Welche Versicherungen Du nicht außen vor lassen solltest!

Nie ohne Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung zählt neben der Krankenversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Trotzdem muss sich ein Student darüber meist keine Gedanken machen. Kinder sind bis zur Volljährigkeit und solange sie ledig sind, in der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert – allerdings nur, wenn Mutter und Vater eine Familienversicherung abgeschlossen haben. Dies gilt auch weiterhin während ihrer Ausbildung – also während einer Berufsausbildung oder eines Studiums.

Schließt sich nach der Lehre ein Studium an, bleibt der Versicherungsschutz ebenfalls bestehen – und zwar bis zur Beendigung eines ersten Studienganges. Wartezeiten zwischen Schule und Studium oder zwischen Lehre und Studium sind ebenso wie Zeiten von Wehr- und Ersatzdienst mitversichert. Mit seinen Eltern weiterhin unter einem Dach zu leben, ist keine Voraussetzung für den gültigen Versicherungsschutz. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man in der Versicherungspolice trotzdem prüfen, ob eine Altersgrenze festgelegt ist.

Rechtsschutz und Hausrat  - brauche ich das?

Eine Rechtsschutzversicherung springt ein, wenn es, wie der Name schon sagt, ums „Recht“ geht. Dies kann sowohl juristische Auseinandersetzungen betreffen, aber auch behördliche. Insbesondere bei gerichtlichen Streitfällen können die Kosten für Anwälte und das Gericht recht schnell das Portemonnaie bis aufs Letzte sprengen – dazu kommt, dass man, wenn man einen Prozess verliert, auch noch die Kosten des Gegners trägt. Ist man im Besitz einer Rechtschutzversicherung, schützt sie vor solchen finanziellen Ausmaßen.

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Bei Abschluss einer Rechtschutzversicherung kann man sich aussuchen, für welchen Bereich man geschützt werden möchte. Man unterscheidet zwischen Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Eigentümer & Mieterrechtsschutz.

Vor der Rechtsschutzversicherung sollte die Prio eines Studenten allerdings eher auf einer Kranken- und einer Haftpflichtversicherung liegen. Haben die Eltern vielleicht eine? Dann sind Studenten in der Regel sowieso bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. Bei vielen Familientarifen bieten Versicherer Verkehrsrechtsschutz auch dann, wenn volljährige Kinder ein eigenes Fahrzeug fahren.

Bevor wir anfangen zu überlegen, ob eine Hausratversicherung Sinn macht, erstmal ein kurzer Exkurs: Was ist Hausrat? Grobe Faustregel: Angenommen, du klappst das Dach deiner Wohnung weg und drehst sie um und schüttelst…

Alles was jetzt rausfällt, ist Hausrat. Und den kannst du gegen Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub und Leitungswasser versichern. Je nach Police kannst du noch weitere Risiken abdecken.

Um jetzt zu entscheiden, ob eine Hausratversicherung notwendig ist, musst du dich fragen, wie wertvoll dein Hausrat tatsächlich ist. Hast du in deiner Studentenbude vielleicht einen großen Fernseher hängen? Eine teure Fotokameraausrüstung, Soundanlage oder eine wertvolle Briefmarkensammlung? Dann solltest du dir Gedanken machen, ob dein Portemonnaie bereit ist, eine Hausratversicherung zu zahlen. Hast du lediglich einen Schrank mit Klamotten, einen Laptop und zwei Herdplatten in deine erste Bude mitgenommen, lohnt sich der Abschluss wohl eher nicht.

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