K-N
Kapitalerträge
Setzen sich zusammen aus den Kapitalerträgen eines Geschäftsjahres, dem Vortrag aus einem Überschuss des Vorjahres und den Kapital- und Währungsgewinnen. Abgezogen werden bezahlte Zinsen, Kapital- und Währungsverluste sowie Abschreibungen.
Kautionsversicherung
Kautionsversicherung (auch KTV genannt) ist ein Versicherungszweig, der die Übernahme von Bürgschaften zum Inhalt hat. Hierbei verspricht das Versicherungsunternehmen (VU) in Form von Bürgschaften, für bestimmte gegenwärtige oder zukünftige Verpflichtungen des Versicherungsnehmers (Schuldners) im Falle dessen Leistungsunfähigkeit oder -unwilligkeit einzustehen (auch Avalkredit genannt).
Kompositversicherer
Versicherungsunternehmen, das verschiedene Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Kreditversicherung) betreibt. Im Gegensatz dazu Unternehmen der Lebens-, Kranken- und Rechtsschutzversicherung.
Kontokorrent
Geschäftsverbindung, bei der die Lieferungen und / oder Leistungen des Lieferanten und die Zahlungen des Kunden gegenübergestellt und der Saldo ermittelt und ausgeglichen wird.
Kostenquote
Auch Kostensatz genannt. Hiermit wird das Verhältnis der Betriebskosten zu den Beitragseinnahmen in Prozent gemeint. Meist beschränkt man sich auch auf das prozentuale Verhältnis der „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb” zu den Beiträgen (nach Abzug der auf das abgegebene Rückversicherungsgeschäft entfallenen Anteile).
Kreditlimit
Das Kreditlimit, ein Begriff aus der Warenkreditversicherung, stellt den maximal versicherten Forderungsbetrag des Versicherungsnehmers gegen einen einzelnen Abnehmer bzw. Kunden dar. Zum Beispiel sind bei einem Kreditlimit von 100.000 EUR auf einen Abnehmer Forderungen des Versicherungsnehmers gegen diesen Abnehmer bis maximal 100.000 EUR versichert.
Kreditprüfung
Prüfung der Bonität von Unternehmen.
Kreditziel
Die Zahlungsfrist oder der Ablauftermin der Zahlungsfrist, den bzw. die der Lieferant dem Abnehmer für die Zahlung eingeräumt hat.
Kreditzielüberschreitung
Eine Kreditzielüberschreitung tritt ein, wenn ein Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist (bis zum vertraglich vereinbarten äußersten Kreditziel) gezahlt hat (Kreditziel)..
Laufende Prämie
Versicherungsbeitrag, den der Versicherer in einem Geschäftsjahr einnimmt.
Leistungsquote
Anteil der gesamten Versicherungsleistungen an den Brutto-Beitragseinnahmen in Prozent.
Lieferantenkredit
Lieferantenkredit (oder Warenkredit) ist ein Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines Zahlungsziels, z. B. 30, 60 oder 90 Tage, für die Begleichung seiner Rechnung einräumt. Dieser Kredit stellt eine Form der Finanzierung des Warenumschlags dar.
Limit
Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens, innerhalb dessen Bürgschaften angefordert werden können.
Liquidität
Hierunter versteht man die Fähigkeit eines Unternehmens, alle notwendigen Zahlungen in der vorgesehenen Frist zu leisten. Die Liquidität ist gewahrt, wenn genügend flüssige Mittel (liquide Mittel) für den laufenden Zahlungsverkehr vorhanden sind und zur Erfüllung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen ausreichende, fristgerecht realisierbare Vermögenswerte bereitstehen.
Mahnverfahren
Gesetzlich und vertraglich geregeltes Verfahren, nach dessen Durchführung der Versicherungsnehmer im Fall des Zahlungsverzugs den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz einbüßt.
Makler
Versicherungsvermittler, der Unternehmen anwirbt, um diesen eine Versicherungsleistung oder Bürgschaft anzubieten. Makler beraten Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Verträge und bei der täglichen Verwaltung.
Mängelansprüchebürgschaft
Mängelansprüchebürgschaft ist die offizielle Bezeichnung für Gewährleistungsbürgschaft. Im Alltag ist der Begriff Gewährleistungsbürgschaft jedoch wesentlich gebräuchlicher. Der Gewährleistungszeitraum beträgt nach VOB 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre und beginnt nach Abnahme bzw. Schlussrechnung.
Maximales Kreditziel
Dauer, die der Versicherungsnehmer seinen Abnehmern bzw. Kunden als maximales Zahlungsziel einräumt.
Meldefrist für Schäden
Schäden sind innerhalb der im Versicherungsvertrag vereinbarten Frist vom Versicherungsnehmer an AXA zu melden.
Meldung zur Beitragsberechnung
Umsatz- oder Saldenmeldungen sind AXA vom Versicherungsnehmer innerhalb der im Versicherungsvertrag vereinbarten Frist zu übermitteln. Üblich sind jährliche Umsatz- oder Saldenmeldungen. Abweichend davon können monatliche Meldungen vorgesehen sein.
Mindestbeitrag
Unabhängig von der tatsächlich gezahlten Jahresprämie kann ein so genannter Mindestbeitrag (auch Mindestprämie genannt) vereinbart werden.
Mitversicherung
Mehrere Erstversicherer beteiligen sich mit bestimmten Quoten an einem Risiko.
Nichtzahlungstatbestand
Nichtzahlungstatbestand (Begriff aus der Warenkreditversicherung), auch Protracted Default genannt, tritt nach einer bestimmten Fälligkeit einer Forderung und nicht erst bei Insolvenz ein.
Niederlassungsfreiheit
Recht eines EU-Versicherers, in jedem anderen EU-Land eine Niederlassung zu den für Inländer gültigen Bedingungen zu errichten.
Allgemeine Versicherungsbedingungen von AXA
O-R
Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers. Bei einer Versicherung, wie bei den meisten anderen Schuldverhältnissen auch, unterliegt der Kunde Obliegenheiten: Im Vertrag oder Versicherungsvertragsgesetz festgelegten Verhaltensvorschriften, die zu beachten sind, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Obliegenheitsverletzungen
Es wird unterschieden zwischen Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall (Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung) und im Versicherungsfall (Vorsatz, Schadenminderungspflicht). Werden Obliegenheiten verletzt, kann das zu Regressen oder zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Obligo
Unter Obligo (lateinisch „obligare“, vertraglich binden, verpflichten, haften) versteht man allgemein in der Wirtschaft und besonders im Bank- und Versicherungswesen die Haftung für Verbindlichkeiten. Zum Beispiel, den aktuellen Gesamtbetrag aller ausgestellten Bürgschaften, die noch aktiv sind.
OECD
Kurzform für Organisation for Economic Cooperation and Development – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Ombudsmann für Versicherungen
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Versicherungsunternehmen. Bei einem Konflikt mit seinem Versicherungsunternehmen kann sich jeder Versicherungsnehmer an den Ombudsmann wenden. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro kann der Ombudsmann mit bindender Wirkung für die Versicherungsunternehmen entscheiden. Bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 Euro kann er eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlung zur Streitschlichtung abgeben. Voraussetzung ist jedoch, dass keine der Parteien bereits gerichtliche Schritte eingeleitet hat.
Pauschalanteil
Die Gesamtheit der Kunden des Versicherungsnehmers, die dieser nicht namentlich benennen muss und die pauschal versichert sind (Begriff aus der Warenkreditversicherung
Pauschalbürgschaft
Eine Pauschalbürgschaft dient zur Absicherung der bauvertraglichen Verpflichtungen mehrerer mit einem Auftraggeber (Begünstigten) abgeschlossenen Werkverträge.
Der zeitliche Rahmen wird in der Urkunde angegeben.
Politisches Risiko
Sammelausdruck für wirtschafts-, sozial-, verwaltungs- und allgemeinpolitische Gefahrumstände, z. B. Krieg, Boykott, Embargo oder Blockade, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Verfügungen hoher Hand, Zahlungsverbots- oder Moratoriumsrisiko, Transferrisiko und Konvertierungsrisiko..
Police
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt. Unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasste und dokumentierte Verträge und Risiken.
Prämie
Der Beitrag, der vom Versicherungsnehmer an AXA als Gegenleistung für eine vereinbarte Risikodeckung gezahlt werden muss.
Protracted Default
Bei Vereinbarung des Protracted Default, auch als Nichtzahlungstatbestand bezeichnet, tritt der Versicherungsfall nicht erst bei Insolvenz des Abnehmers bzw. Kunden ein, sondern schon bei Zahlungsverzug.
Rating
An den Finanzmärkten übliche standardisierte Kennziffer zur Beurteilung und Einstufung der Bonität eines Schuldners. Ratings werden durch Kreditinstitute, Kreditversicherer sowie eigens hierauf spezialisierte Ratingagenturen in Form von Ratingcodes z.B. von A (bonitätsmäßig erstklassiger Schuldner) bis C (bonitätsmäßig zweifelhafter Schuldner) vergeben.
Reduzierung
Verminderung des Bürgschaftsrahmens, wenn sich z. B. die wirtschaftliche Situation eines Kunden von AXA verschlechtert hat oder der Rahmen in der bisherigen Höhe nicht mehr benötigt wird.
Regress
Rückgriff des Bürgen beim Hauptschuldner, nachdem er aus einer Bürgschaft geleistet hat.
Reserven für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Eine Reserve wird gebildet, sobald ein Versicherungsfall sich konkret abzeichnet und die Forderung des Versicherungsnehmers bekannt ist. Die Höhe der versicherten Restforderung wird vorsichtig unter Berücksichtigung des Einzelfalles festgelegt.
Risiko
Gegenstand der Versicherung. Schaden/Leistung: Das versicherte Risiko ist der Gegenstand des Versicherungsvertrages, beschrieben durch das versicherte Subjekt/Objekt, die Gefahren, die nachteilig auf das Objekt einwirken können, sowie den Versicherungsumfang. Unter Risiko wird hier die Gefahr bzw. das Wagnis verstanden, die zum Eintritt des Schadens führen kann.
Risikoabhängiger Beitragszuschlag
Ein risikoabhängiger Beitragszuschlag wird in der Regel bei Übernahme von hohen Einzelrisiken erhoben.
Risikobeitrag
Teil des Versicherungsbeitrags (Prämie), der nach Abzug von Kosten zur Deckung der voraussichtlichen Schadenaufwendungen verbleibt.
Risikozuschlag
Beitragszuschlag zum Ausgleich eines erhöhten Risikos (siehe auch risikoabhängiger Beitragszuschlag).
Rückgabe
Durch Rückgabe der Bürgschaft im Original erfolgt die Entlastung des Obligos bzw. der Bürgschaftslinie. Der Bürgschaftsrahmen kann dann für neue Bürgschaften genutzt werden.
Rücktrittsrecht
Ein Versicherungsvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags widerrufen werden, falls die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nicht sofortiger Versicherungsschutz gewünscht ist.
Rückversicherung
Entlastet den Erstversicherer; Teile des vom Kunden übernommenen Risikos werden an einen Rückversicherer gegen Zahlung eines Rückversicherungsbeitrags abgegeben, vereinfacht „Versicherung der Versicherer”.
Rückversicherungsprämie
Versicherungsbeitrag, den der Erstversicherer an den Rückversicherer für den vertraglich zugesicherten Rückversicherungsschutz bezahlt.
S-U
Salden
Offene Forderungen bzw. offene Posten einer Person oder eines Unternehmens.
Saldenmeldung
Meldung des Versicherungsnehmers an den Versicherer über seine offenen Forderungen. Der Versicherer benötigt diese Information, um den Beitrag berechnen zu können, sofern der Versicherungsvertrag die Abrechnung auf Grundlage der Forderungssalden und nicht auf Basis des Umsatzes des Versicherungsnehmers vorsieht. Bei vielen Produkten berechnet der Versicherer die Beiträge auf Basis des Umsatzes des Versicherungsnehmers.
Schaden
Vorgang, bei dem der Versicherungsfall eingetreten ist bzw. noch zu erwarten ist.
Schadenbedarf
Begriff aus der Beitragskalkulation: durchschnittlicher Schadenaufwand je Risiko in einem Jahr. Ferner: Zahl der Schäden mal Schadendurchschnitt für eine Versicherungssparte in einem Jahr.
Schadendurchschnitt
Durchschnittlicher Schadenaufwand (gezahlt oder zurückgestellt) je Schadenfall.
Schadenquote
Die Schadenquote ist die Relation der im laufenden Versicherungsjahr ausgezahlten Entschädigungen zu der entrichteten Prämie.
Schadenrückstellung
Rückstellung zur Deckung verursachter, aber noch nicht abgewickelter Schäden. Wird teils auch unkorrekter Weise „Schadenreserve” genannt.
Schadenunterlagen
Unterlagen, die für die Prüfung des bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes notwendig sind.
Schadenzahl
Im Kalenderjahr bei den Mitgliedsunternehmen angefallene Schäden. In der Schadenversicherung werden Schäden im Beteiligungsgeschäft entsprechend der Anzahl der Beteiligten erfasst.
Schlussrechnung
Endgültige Rechnungstellung des Entgeltes für die gesamte Werkleistung aus dem Werkvertrag.
Schutz vor Forderungsausfall
Bei der Warenkreditversicherung (WKV) ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes. Deshalb hat sich in den letzten Jahren immer mehr der Begriff Forderungsausfallversicherung für die Versicherungssparte etabliert.
Schwankungsrückstellung
Rückstellung zum Ausgleich von Schwankungen im Schadenverlauf mehrerer Jahre. Aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen sind zu beachten.
Schwebende Schäden
Drohender Schadenfall (hier ist zu befürchten, dass es zu einem Ausfall kommt).
Selbstbehaltquote
Das Verhältnis des Netto-Beitrags (auch Beitrag für eigene Rechnung, das heißt der nach Abzug des Beitrags für das in Rückdeckung gegebene Rückversicherungsgeschäft verbleibende Beitrag) zur Brutto-Beitragseinnahme.
Selbstbehaltquote
Das Verhältnis des Netto-Beitrags (auch Beitrag für eigene Rechnung, das heißt der nach Abzug des Beitrags für das in Rückdeckung gegebene Rückversicherungsgeschäft verbleibende Beitrag) zur Brutto-Beitragseinnahme.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil am Forderungsausfall, den der Versicherungsnehmer selber tragen muss.
Sicherheitseinbehalt
Der Einbehalt oder Sicherheitseinbehalt ist eine Form von Sicherheitsleistung in der Weise, dass eine Forderung für eine vereinbarte Zeit gestundet und die Aufrechnung nur entsprechend dem vereinbarten Sicherungszweck erlaubt wird. Verbreitete Anwendung findet der Einbehalt nur im privaten Baurecht. Beim bautypischen Werkvertrag wird mit Erbringung der Leistung und deren Abnahme die Vergütung des Unternehmers fällig (§ 641 BGB). Es kann jedoch vereinbart werden, dass der Besteller einen Teil der Vergütung noch für einen gewissen Zeitraum als Sicherheit für etwaige Ansprüche gegenüber dem Unternehmer einbehalten kann.
Auch für Abschlagszahlungen kann ein Sicherheitseinbehalt vereinbart werden. D. h., der Auftraggeber behält einen bestimmten Prozentsatz ein, meist 5 Prozent der Auftragssumme.
In der Regel haben die Unternehmen der Bauwirtschaft die Möglichkeit, diesen Sicherheitseinbehalt in Form von Bürgschaften von AXA abzulösen.
Sonderavale
Als Sonderaval oder Sonderbürgschaft bezeichnet man eine befristete separat erteilte Bürgschaft, die für ein bestimmtes Projekt vorgesehen ist. Das Sonderaval wird zusätzlich zum bestehenden Bürgschaftsrahmen gewährt und bedingt eine erneute Bonitätseinschätzung.
Sondertexte
Situation, in der ein Risiko erkannt wird, das den Versicherungsnehmer zur Entschädigung berechtig und den Entschädigungsmechanismus auslöst, der von der Versicherung bereitgestellt wird.
Spätschäden
Schäden, die vor dem Bilanzstichtag eingetreten oder verursacht, dem Versicherer jedoch noch nicht bekannt sind.
Standardtext
Ein von AXA für ein Aval zur Verfügung gestellter Inhalt unter Berücksichtigung der vertraglichen Abreden und des vom Versicherungsnehmer mit dem Aval beabsichtigten und mitgeteilten Zwecks
Stückelung
Vertraglich vereinbarte, maximal mögliche Bürgschaftssumme pro Auftrag/Objekt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Einzelstück.
Tarif
Der Tarif ist Bestandteil des Versicherungsprodukts. Er ist der Algorithmus, nach dem für die versicherbaren Interessen einer Gefahrenklasse Beiträge für Versicherungsschutz berechnet werden. Die Hauptelemente eines Tarifs sind:
- das versicherbare Interesse
- die zu tragende Gefahr
- die zu regulierenden Schäden
- die versprochenen Leistungen
- die zu tragenden Kosten
- die entsprechenden Beiträge
- die nötigen Reserven
- der notwendige Rückversicherungsschutz.
Teilnahme
Eine Teilnahme liegt vor, wenn der Versicherer nur einen Teil der beantragten Versicherungssumme versichern kann oder möchte.
Überfällige Forderung
Forderungen, die im vereinbarten Zeitrahmen nicht bezahlt (ausgeglichen) wurden. Vergleiche hierzu auch Kreditzielüberschreitung.
Überfälligkeitsmeldung
Die Informationen, die der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich mitteilen muss (vertraglich vereinbart), wenn ein Kunde das Zahlungsziel überschritten hat.
Umsatzmeldung
Meldung des Versicherungsnehmers an den Warenkreditversicherer über die getätigten Umsätze. Der Versicherer benötigt diese Information, um den vertraglich vereinbarten Beitrag berechnen zu könne
Umschulung
Umschuldung sind alle Maßnahmen mit dem Ziel, die Schuldensituation des Schuldners zu entlasten und Schuldentragfähigkeit herbeizuführen. Vielfach kommt hierbei auch die Übertragung von Bürgschaften zum Tragen. (Vergleiche auch Ablösung).
Unbefristete Bürgschaft
Im Gegensatz zur befristeten Bürgschaft handelt es sich hierbei um eine Bürgschaft ohne festgelegtes Ablaufdatum. Die Ausbuchung aus dem Obligo erfolgt erst nach Rückgabe der Bürgschaft.
Untreue
Durch Missbrauch einer Vertretungsbefugnis oder durch Treuebruch herbeigeführte vorsätzliche Vermögensschädigung. Z.B. wenn jemand, die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen missbraucht oder wenn er die ihm obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch demjenigen, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. (§ 266 StGB). Untreue wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
V-Z
Verdienter Beitrag
Auf das Kalenderjahr abgegrenzter Beitrag, d. h. zuzüglich der Beitragsüberträge des Vorjahres und abzüglich der Überträge des Folgejahres.
Vergleichsverfahren
Außergerichtliches Verfahren zur Abwendung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in der die Vergleichsgläubiger zu einem bestimmten Teil Ihrer Forderungen befriedigt werden.
Verschuldenshaftung
Verpflichtung zum Ersatz eines vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Schadens.
Versicherung
Leistungsversprechen für den Schadenfall. Die Unternehmen der Versicherungswirtschaft nehmen ihren privaten und gewerblichen Kunden Risiken ab und ermöglichen planvolles Wirtschaften. Dank ihrer Leistungsversprechen und Auszahlungen tragen sie dazu bei, dass Lebens- und Betriebsabläufe nicht durch finanzielle Nöte empfindlich gestört, Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.
Versicherungsbedingungen
Siehe hierzu Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. AVB.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrages durch das Unternehmen und Zahlung des ersten Beitrages, frühestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn.
Versicherungsbetrug
Umgangssprachlich werden unter Versicherungsbetrug allgemein Vermögensdelikte gegen Versicherer zusammengefasst. Für das Versicherungswesen gilt die Betrugsvorschrift der §§263 ff. StGB
Versicherungsfall
Der „klassische“ Versicherungsfall in der Kautionsversicherung/Bürgschaftsversicherung tritt mit der Inanspruchnahme der Haftungserklärung ein.
Versicherungsnehmer (VN)
Person oder Unternehmen, welches mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet. Der Versicherungsnehmer (VN) ist der Vertragspartner von AXA.
Versicherungsquote
Die Versicherungsquote ist der versicherte Teil eines Forderungsausfalls, der von dem Kreditversicherer im Schadenfall bezahlt wird.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, die während der Laufzeit eines Versicherungsvertrages entstehen und die wegen einer ebenfalls während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines versicherten Kunden ausfallen.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist die vereinbarte Höchstentschädigung aus einem Versicherungsvertrag.
Versicherungstechnische Rechnung
Teil der nach gesetzlichen Vorschriften zu gliedernden Jahres-Erfolgsrechnung (sogenannte technische Rechnung); sie ist bei Komposit- und Rückversicherungsunternehmen für einzelne Versicherungszweige und -arten aufzustellen; die darin enthaltenen versicherungstechnischen Erträge und Aufwendungen umfassen im wesentlichen die Beiträge, Schadenaufwendungen und die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Kosten).
Versicherungsunternehmen/Versicherer
Das Versicherungsunternehmen ist der Anbieter von Versicherungsschutz. Er ist neben dem Versicherungsnehmer die zweite Vertragspartei in einem Versicherungsvertrag. Der Versicherer übernimmt gegen die vereinbarte Prämie das versicherte Risiko und ist bei Eintritt des Versicherungsfalls dazu verpflichtet, die vertragliche vereinbarte Leistung zu erbringen.
Versicherungsverträge (Anzahl)
Verträge, die in der Verbandsstatistik bei den Mitgliedsunternehmen bestehen.
Vertragserfüllungsbürgschaft (engl. Performance Bond)
Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient als Sicherheitsleistung u.a. bei Bauverträgen gemäß § 17 Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) für die genaue Einhaltung der von Baufirma (Versicherungsnehmer) gegenüber dem Bauherrn (Auftraggeber) übernommenen vertraglichen Verpflichtungen.
Wird der (Bau)-Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt oder tritt der Auftragnehmer unberechtigt vom Vertrag zurück, wird die Vertragserfüllungsbürgschaft durch den Auftraggeber für den entstandenen finanziellen Schaden in Anspruch genommen.
Vertrauensschadenversicherung (VSV)
Eine Vertrauensschadenversicherung sichert das Unternehmen ab gegen unmittelbare Vermögensverluste aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Betrug incl. Computermissbrauch), die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden und die zum Schadenersatz verpflichten.
Verzicht auf Einrede der Vorausklage
Mit der Einrede der Vorausklage kann der Bürge eine Inanspruchnahme durch den Bürgschaftsgläubiger zunächst abwehren. Der Bürgschaftsgläubiger muss nämlich nachweisen, dass er erfolglos versucht hat, seinen gesicherten Anspruch beim Hauptschuldner durch Zwangsvollstreckung in dessen Vermögen durchzusetzen. Erst bei einem nachgewiesenen erfolglosen Vollstreckungsversuch muss der Bürge zahlen (§ 771 BGB). Verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verbleiben ihm nur sehr wenige Möglichkeiten, eine Inanspruchnahme seitens des Bürgschaftsgläubigers zu vermeiden.
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen, Teil B bezieht sich auf die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und enthält Regelungen zur Sicherheitsleistung.
VOB/B
Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wird oftmals auch als VOB/B bezeichnet
Vorauszahlungsbürgschaft
Die Vorauszahlungsbürgschaft dient dazu, die vertragsgemäße Verwendung von Vorauszahlungen abzusichern.
Vordeklaration (VD)
Hierunter ist in der Kreditversicherung die schriftliche bzw. elektronische Angabe von Daten und Fakten des potentiellen Versicherungsnehmers zu verstehen, nach denen das Angebot / die Musterpolice erstellt wird. Die Vordeklaration wird Bestandteil des Versicherungsvertrags. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Vertrag von Anfang an unwirksam ist.
VVG
Abkürzung für das Versicherungsvertragsgesetz.
Warenkreditversicherung (WKV)
Eine Warenkreditversicherung oder Forderungsausfallversicherung ist die Versicherung von Forderungen aus Warenlieferungen und / oder Dienstleistungen gegen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkei
Wirtschaftauskunft
Bonitätsauskunft, die sich ein Kautionsversicherer über seine Kunden einholt. Auskünfte werden von Kreditversicherungen oder Wirtschaftsauskunfteien zur Verfügung gestellt.
Zahlen auf erstes Anfordern
Klausel in der Bürgschaft, nach der der Bürge bereits dann zahlen muss, wenn der Gläubiger behauptet, einen Anspruch aus der Bürgschaft zu haben. Der Bürge muss unverzüglich Zahlung leisten. Diese Bürgschaften sind für Bürgen und Auftragnehmer risikoreich, da keine ausreichende Zeit besteht die Anspruchsgründe zu prüfen. Ihre Anwendbarkeit wird daher von der Rechtsprechung zunehmend eingeschränkt, bei Mängelansprüchebürgschaften führt eine entsprechende Klausel zur Unwirksamkeit.
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit ist auch gegeben, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet, mangels Masse abgewiesen wird oder im Ausland vergleichbare Fälle der Zahlungsunfähigkeit eingetreten sind.
Zahlungsziel
Zeitraum, den Lieferant und Kunde vereinbart haben, in dem die Forderung des Lieferanten bezahlt sein soll (z.B. innerhalb von 30 Tagen).
Zollbürgschaften gegenüber Hauptzollämtern
Beim Import von Waren werden Zölle und Einfuhrabgaben fällig. Für deren Stundung verlangt die Zollverwaltung eine Bürgschaft. Insbesondere bei Importeuren, Spirituosenherstellern und der Industrie besteht hier besonderer Bedarf. Zoll- und Frachtbürgschaften bieten Importeuren, Spediteuren, Groß-, Außenhandel und Ernährungsgewerbe Sicherheiten gegenüber Hauptzollämtern für die Zahlung von Zöllen, Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuern.
Zusage
Unter einer Zusage ist zu verstehen, dass die Versicherung dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz in der gewünschten Höhe verbindlich zusagt.
089 5406 18741"