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AXA mit nahtlosem Übergang von Krankentagegeld auf Berufsunfähigkeitsrente

Neues Zertifikat garantiert reibungslose Verzahnung unterschiedlicher Produktangebote im Leistungsfall

28.11.2012

Existenzsicherung

Wer eine Krankentagegeld- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte prüfen, ob der Anbieter einen nahtlosen Übergang zwischen den verschiedenen Leistungen gewährleisten kann. Aufgrund unterschiedlicher Bedingungen der jeweiligen Produkte ist dies keineswegs selbstverständlich. Um Kunden und Vertriebspartnern hier Sicherheit zu geben, geben die Lebens- und Krankenversicherer im AXA Konzern per Zertifikat eine entsprechende Garantie. 


In Ergänzung zum Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt die Krankentagegeldversicherung ganz oder teilweise Verdienstausfälle, die aufgrund einer krankheits- bzw. unfallbedingten vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit entstehen. Führt eine Krankheit oder ein Unfall zur Berufsunfähigkeit, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Für Kunden ist es in diesem Fall wichtig, dass auch im Übergang von einer Arbeitsunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit ein lückenloser Schutz gewährleistet ist. Selbstverständlich ist dies nicht, da die Definition der Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung eine andere ist als in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das kann dazu führen, dass die Krankenversicherung nicht mehr zahlt, da ihren Bedingungen zufolge bereits eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen arbeitet mit anderen Bedingungen, daher ist hier eine separate Prüfung erforderlich, die oftmals mehrere Wochen in Anspruch nimmt. 


Dieses Dilemma hebt AXA mit einem funktionierenden Übergang zwischen den Angeboten nun auf. So zahlen die Krankenversicherer von AXA und der DBV Deutsche Beamtenversicherung das Krankentagegeld solange weiter, bis die BU-Prüfung abgeschlossen ist. Stellen die Lebensversicherer im AXA Konzern im Rahmen der Prüfung eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit fest, erhält der Kunde, gegebenenfalls auch rückwirkend, die Leistungen aus seinem BU-Vertrag.

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