Hundehaftpflichtversicherung von AXA Flexible und günstige Hundehaftpflichtversicherung
- Versicherungssumme bis zu 30 Mio. Euro
- Schon ab zwei Hunden 24 % Rabatt
- Monatlich kündbar
- Schon ab 60,34 Euro im Jahr
Als Hundebesitzer haften Sie für jeden Schaden, den Ihr Hund anrichtet. In den meisten Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – für alle oder bestimmte Hunde.
Aber auch ohne Pflicht sollten Sie als Hundehalter unbedingt eine Hundehaftpflicht abschließen. Denn die private Haftpflichtversicherung versichert keine Schäden, die durch Hunde entstehen. Dabei ist es egal, ob der Hund groß oder klein ist, alt oder jung, unerzogen oder von klein auf in der Hundeschule. Als Hundebesitzer haften Sie in einem durch Ihren Hund verursachten Haftpflicht-Schadensfall immer – auch, wenn Sie keine persönliche Schuld trifft. Und selbst wenn ein Vermögensschaden vielleicht weniger gravierend ist als ein körperlicher Schaden, teuer werden kann es allemal. Eine Hundehaftpflichtversicherung, die diese möglicherweise sehr hohen Kosten übernimmt, sollte ein Hundehalter also auch für seinen Vierbeiner abschließen.
Hundehaftpflichtversicherung
Deckungssumme
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Versicherungsschutz im Ausland
Welpen mitversichert
(bis zu 12 Monaten)
Therapiehunde versicherbar
Forderungsausfalldeckung
Teilnahme an Hundeschulen
Baustein Bestleistungs-Garantie
Diese durch Hunde verursachten Schäden sind in der Hundehaftpflichtversicherung von AXA nicht versichert:
Die Hundehaftpflicht von AXA können Sie schon ab 60,34 Euro im Jahr abschließen, der Preis richtet sich nach der Art des Hundes. Schon ab dem zweiten Hund erhalten Sie 24% Rabatt, bis zu fünf Hunde lassen sich in einem Vertrag versichern. Hier können Sie Ihren individuellen Preis in nur drei Schritten online ermitteln.
Grundsätzlich alle Hunde müssen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen versichert sein. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Saarland und Sachsen müssen bestimmte Hunde versichert sein. Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keinerlei Versicherungspflicht für Hunde.
Eine Hundehaftpflicht zahlt, sobald ein Versicherungsfall eintritt, der von der Versicherungspolice abgedeckt ist. Wie in jedem Versicherungsfall prüft die Versicherung den Schaden und die Ansprüche, die daraus entstehen. Falls sie berechtigt sind, leistet die Versicherung im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Und falls es sich um unberechtigte Ansprüche handelt, werden diese für Sie abgewehrt – wenn es sein muss, auch vor Gericht.
Eine Hundehaftpflichtversicherung kommt nur für die Schäden auf, die der versicherte Hund an anderen Dingen oder Menschen verursacht. Der Versicherungsschutz dieser Hundeversicherung gilt also nicht für Schäden, die Ihr Hund Ihnen, Ihrer Familie oder Ihrem eigenen Besitz zufügen. Auch Schäden, die vorsätzlich herbeigefürt wurden, sind nicht mitversichert – wie bei allen Haftpflicht- und sonstigen Versicherungen.
Weitere Schadensfälle, in denen die Hundehaftpflicht von AXA nicht zahlt, sehen Sie oben aufgelistet.
In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel ist die Pflicht zur Hundehaftpflicht nicht an das Alter eines Hundes gebunden, sondern an seine Rasse und seine Größe. Auch die spitzen Zähne kleiner Hunde, die ansonsten vielleicht nicht versicherungspflichtig wären, können erhebliche Schäden verursachen. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Hundeversicherung bereits ab dem Tag, wo der neue Hund bei Ihnen einzieht.
Die Deckungssumme oder Versicherungssumme ist das zentrale Element einer Haftpflichtversicherung, so auch bei der Hundehaftpflicht. Für jede Haftpflichtversicherung gilt: je höher die Deckungssumme, desto besser im Schadensfall. Da durch die Unberechnbarkeit eines Hundes grundsätzlich ein höheres Schadensrisiko vorhanden ist, wurde bei der Hundehaftpflicht von AXA eine Versicherungssumme von 30 Millionen Euro festgesetzt. Das entspricht der Deckungssumme des Tarifs M der Privathaftpflicht von AXA.
Die Hundehaftpflicht von AXA schützt Sie als Versicherungsnehmer, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des – privaten, nicht gewerblichen – Tierhalters. Die Hundeversicherung bietet also auch denjenigen Versicherungsschutz, die den versicherten Hund beaufsichtigen oder mit ihm spazieren gehen.
Ja, die Hundehaftpflicht können Sie wie viele Versicherungen inklusive eines Selbstbehalts abschließen. Bei der Schadensregulierung beteiligen Sie sich dann mit der vereinbarten Summe, um sich während der Laufzeit des Vertrags niedrigere Beiträge zu sichern.
Die Hundehaftpflicht von AXA gilt für alle Hunde, auch die sogenannten „Listenhunde“. Für diese Hunde können Sie die Versicherung aber über eine:n Betreuer:in in einer AXA Agentur abschließen. Wichtig ist, dass Sie beim Abschluss der Hundehaftpflicht die Rasse und bei einem Mischling die beteiligten Rassen Ihres Vierbeiners nach bestem Wissen angeben, da Sie sonst im Ernstfall den Versicherungsschutz verlieren könnten.
BetreuersucheDie Hundehaftpflicht ist eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde. Selbstverständlich können Sie bei einem großen Versicherungsunternehmen wie AXA auch andere Tiere versichern. Während Kleintiere wie Katzen, Nager & Co in der Privathaftpflicht von AXA mitversichert sind, haben wir für Ihr Pferd die Tierhalterhafpflichtversicherung für Großtiere oder den gewerblichen Einsatz von Tieren im Angebot.
Kann man eine Tierhalterhaftpflicht für Pferde und Katzen bei AXA abschließen?
Tierhalterhaftpflicht für Pferde
Auch als Pferdehalter versichern wir Sie gern. Die Pferdehaftpflicht von AXA schützt Sie bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden und umfasst z. B. auch Schäden durch Kutschen sowie Flurschäden und das Fremdreiterrisiko.
Zur Pferdehaftpflichtversicherung
Privathaftpfichtversicherung für Katzen
So klein sie auch sind, Katzen können erheblichen Schaden anrichten, z. B. an der Einrichtung Ihrer gemieteten Wohnung. Eine spezielle Katzenhaftpflicht ist für sie aber nicht notwendig. Schäden, die von Katzen verursacht werden, sind in der Privaten Haftpflichtversicherung von AXA mit abgedeckt – die sollte aber tatsächlich jeder Katzenbesitzer auf jeden Fall haben.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern dazu ( Mo - Fr 8.00 - 20.00 Uhr): 0800 3203205