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Physiotherapeutin hilft Patienten beim Gehen auf einem Laufband

Nicht auch noch unter Existenzangst leiden! Krankentagegeld hilft.

Die Belastung langdauernder Erkrankungen ist drückend genug. Psychologen wissen, dass chronische Krankheiten häufig ein Gefühl existenzieller Not auslösen. „Die Nachtseite des Lebens“, nannte es die krebskranke amerikanische Autorin Susan Sontag. Alle Kraft sollte der Gesundung gehören. Umso wichtiger, dass nicht auch noch finanzielle Engpässe entstehen. Selbstständige tragen ein hohes Risiko bei Krankheit, aber auch Arbeitnehmer sind nicht automatisch per Gesetz vor Verdienstausfall geschützt. Krankentagegeld wurde als sinnvolle Zusatzsicherungen geschaffen, um zusätzliches Leid zu vermeiden.

Krankentagegeld sichert finanziell bei Langzeit-Krankheiten

Sechs Wochen gut gesichert

Es muss nicht immer eine lebensbedrohende Krankheit sein. Nur ein einziger unglücklicher Schritt bringt ein Leben aus dem Tritt: Die junge Modefotografin ist auf dem Sprung nach ganz oben, als ein vermeintlich simpler Kreuzbandriss sie für Wochen und Wochen lahm legt. Wie gut, dass sie noch angestellt ist. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt 6 Wochen weiter, nach sechs Wochen gibt es für sie als Privatversicherte keine weiteren Zahlungen.
Diese Versorgungslücke ist für viele Haushalte und Familien kaum zu verkraften: Gerade weil Langzeit-Krankheiten zunehmen. Der Anteil von Erkrankungen mit mehr als sechs Wochen Dauer ist in den vergangenen zehn Jahren von 40,8 Prozent auf 46,1 Prozent gestiegen, meldet der Dachverband der Betriebskrankenkassen. Bei einem Drittel der Arbeitnehmer sind es Rückenleiden, die den langen Ausfall verursachen. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebserkrankungen zwingen jedes Jahr viele Menschen in die unfreiwillige Auszeit. Vor allem aber steht der Anstieg psychischer Belastungen hinter langwierigen Erkrankungen: Jeder neunte leidet nach Schätzungen der Betriebskrankenkassen unter Burnout-Zuständen, etwa 60 Prozent der Betroffenen fallen für mindestens sechs Wochen aus. Daher ist eine Krankentagegeldversicherung besonders wichtig.

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete verliert seinen Anspruch auf die Vergütung dadurch nicht, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“  Diese umständliche Formulierung bedeutete eine der wichtigsten sozialen Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall war noch 1955 nicht selbstverständlich für alle Beschäftigten. Mit einem historischen sechzehnwöchigen Streik setzte sich die IG Metall im Winter 1956/57 für gleiche Rechte der Arbeiter im Krankheitsfall ein.

Die heutige Regelung ist seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt:  Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte und Auszubildende haben - unabhängig von der vereinbarten Arbeitszeit - im Krankheitsfall Anrecht auf eine Fortzahlung durch den Arbeitgeber in Höhe von 100 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat und die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet eingetreten ist. Die Unschuldsfrage ist in der Praxis häufig strittig. Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass ein Arbeitnehmer Schuld trägt, wenn er seine Gesundheit leichtfertig aufs Spiel gesetzt hat. Bei Trunkenheit am Steuer, Schlägereien oder auch bei besonders gefährlichen Sportarten können alle Ansprüche verloren gehen.

Bei längerer Krankheit gut abgesichert mit der Krankentagegeld-Versicherung von AXA

Bei Erkrankungen, die länger als sechs Wochen dauern, ergänzt die Krankentagegeld-Versicherung das Krankengeld Ihrer gesetzlichen Versicherung, um die Lücke zu Ihrem Gehalt zu verringern oder zu schließen.

Selbstständige stehen alleine da

Das Risiko eines Unfalls oder einer schweren Krankheit empfinden Selbstständige als die größte Bedrohung für ihre betriebliche Existenz (Quelle: YouGov). Fast drei Viertel der Befragten fürchten, ernsthaft krank zu werden oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten zu können. Das ist verständlich: Wenn Freiberufler und Unternehmer krank werden, zahlt erst einmal keiner. Gesetzlich versicherte Selbstständige können mit einer Wahlerklärung das gesetzlich geregelte Krankengeld in Anspruch nehmen. Sie erhalten mittels eines Wahltarifs auch bereits vor der siebten Woche Zahlungen. Aber: Das Krankengeld ist zwar eine wertvolle Hilfe, kann jedoch ein Einkommen nie und nimmer ersetzen!

Krankentagegeld springt ein

Sinnvolle Zusatzsicherungen können die missliche finanzielle Lage bei einer langen Krankheit entschärfen. Ein Beitrag zum Existenzminimum ist das Krankentagegeld. Es übernimmt die Funktion des Einkommens für Privatversicherte. Das Krankentagegeld wird gezielt nach dem monatlichen Bedarf versichert und fließt ohne zeitliche Befristung bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

Eine Grenze gilt allerdings: Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte können 80 Prozent ihres Gewinns vor Steuer versichern.

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