Private Haftpflichtversicherung wechseln: Das ist zu beachten
Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen. Eine private Haftpflichtversicherung zu wechseln, kann sich unter Umständen lohnen. Wie gut sind die Leistungen Ihrer aktuellen Versicherung? Passt der von Ihnen gewählte Versicherungsschutz noch zu Ihrem Leben?
Mit der richtigen Privathaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite
Der richtige Versicherungsschutz sollte Sie im alltäglichen Leben rundum schützen. Er sollte sowohl gängige Schäden in ausreichender Höhe abdecken als auch Ihre persönlichen Risiken berücksichtigen. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die private Haftpflichtversicherung zu wechseln – in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Versicherer.
Warum es sinnvoll sein kann, die private Haftpflichtversicherung zu wechseln
Die Deckungssumme ist zu niedrig
Zu den grundlegenden Voraussetzungen einer zuverlässigen Privathaftpflichtversicherung gehört eine ausreichend hohe Versicherungssumme oder Deckungssumme. Dabei handelt es sich um den Betrag, bis zu dem Ihre Versicherung die Kosten Ihres Haftpflichtschadens übernimmt. Wenn Schadenersatzforderungen an Sie die Deckungssumme übersteigen, müssen Sie den restlichen Betrag aus eigener Tasche bezahlen.
Insbesondere wenn Sie versehentlich einen anderen Menschen verletzt haben, können Forderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Deshalb ist eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro empfehlenswert. Liegt sie in Ihrem aktuellen Tarif darunter, sollten Sie Ihre private Haftpflichtversicherung wechseln. AXA bietet Ihnen diese fünf Millionen Euro bereits im Tarif „S“ als Mindestsumme an. Im Tarif „M“ liegt die Versicherungssumme sogar bei 30 Millionen Euro und im Tarif „L“ sind Sie mit 60 Millionen Euro Deckungssumme gegen nahezu jedes erdenkliche Risiko abgesichert.
Die Versicherungsbeiträge sind gestiegen
Wie hoch Ihr Versicherungsbeitrag ist und wann er jeweils fällig ist, wird im Versicherungsvertrag festgehalten. Zum einen ergibt er sich aus den Leistungen, die Ihre Versicherung bietet. Zum anderen wird er, wie auch bei einer Hausratversicherung oder Unfallversicherung, für Sie individuell berechnet. Dabei werden Faktoren berücksichtigt wie Familienstand, Wohnort und Beruf, Vorschäden, Selbstbeteiligung und Zahlweise.
Unter bestimmten Umständen dürfen die Versicherer diese Beiträge unabhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen und den gebotenen Leistungen anheben – z. B. wenn Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auch die allgemeinen Kosten für die Versicherer erhöhen. Wenn sich Ihre Beiträge durch eine solche sogenannte Prämienangleichung erhöhen, können Sie Ihre Versicherung außerordentlich kündigen und auf Wunsch in eine günstigere private Haftpflichtversicherung wechseln.
Falls Sie aufgrund zu hoher Kosten erwägen, Ihre private Haftpflichtversicherung zu wechseln, sollten Sie auch die damit verbundenen Leistungen nochmal genau prüfen. Wichtig ist, dass Ihre Haftpflicht Sie vor existenzbedrohenden Schäden schützt und alle Ihre individuellen Risiken abgedeckt sind. Lassen Sie sich am besten beraten, welcher Tarif wirklich zu Ihnen passt. So vermeiden Sie eine teure „Überversicherung“ ebenso wie noch teureren fehlenden Schutz im Schadensfall.
Sie haben eine Familie gegründet
Solange Sie alleinstehend und nur für sich selbst verantwortlich sind, sind die günstigen Basistarife der privaten Haftpflichtversicherung in vielen Fällen ausreichend. Das kann sich jedoch schnell ändern, sobald Sie mit einem festen Partner zusammenleben oder ein Kind haben. Denn dann können Sie gemeinsam eine Privathaftpflicht für Paare bzw. Privathaftpflicht für Familien in Anspruch nehmen. So sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Lieben mit nur einer einzigen Versicherung abgesichert.
Eine solche gemeinsame Versicherung ist in der Regel weitaus unkomplizierter und günstiger für Sie. Wenn sich die Versicherungsnehmer untereinander schädigen, sind diese Schäden in der Privathaftpflicht aber nicht abgedeckt.
Sie sind Hausbesitzer geworden
Sobald Sie eine Immobilie besitzen, tragen Sie auch die Verantwortung dafür. Wenn also Ihr Haus einen Schaden verursacht, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Daher sollten Sie Ihr Wohneigentum ebenfalls mit einer geeigneten Privathaftpflicht absichern. Bei AXA ist ein spezieller Hausbesitzer-Baustein in allen Haftpflichtpaketen hinzubuchbar. Die Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen. Wenn Sie Ihre Immobilie dagegen vermieten, können Sie den Haftpflichttarif "L" um den Vermieterbaustein ergänzen.
Auch wenn sich Ihr Eigenheim noch im Bauzustand befindet, tragen Sie die Verantwortung. In der Privathaftpflichtversicherung von AXA sind Sie im Tarif „M“ und im Tarif „L“ bis 200.000 Euro Bausumme abgesichert. Bei höheren Bausummen könnte es für Sie sinnvoll sein, zusätzlich eine Bauherrenhaftpflicht abzuschließen.
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt
Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten, benötigen Sie eine entsprechende Privathaftpflicht im Ausland. Entscheidend sind dabei in der Regel die Region und die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts. Bei AXA sind Sie bereits im „S“-Tarif ein Jahr lang im weltweiten Ausland geschützt. Tarif „M“ bietet Ihnen unbegrenzten Schutz in Europa und bis zu fünf Jahre Schutz weltweit. Im „L“-Tarif sind Sie weltweit unbegrenzt versichert.
Im Ausland können außerdem einige Zusatzleistungen besonders nützlich sein. Hierzu gehört zum Beispiel die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Denn diese schützt Sie auch, wenn Ihnen durch einen anderen Menschen Schaden zugefügt wird, dieser aber keine Versicherung und nicht genug Vermögen hat. Weitere im Ausland wichtige Versicherungen können eine Rechtsschutzversicherung sowie eine Unfallversicherung sein.
Private Haftpflichtversicherung wechseln: So funktioniert‘s
Sie sind Kunde von AXA und möchten Ihre private Haftpflichtversicherung wechseln
Wenn Sie bereits eine Police bei uns haben und Ihre private Haftpflichtversicherung wechseln möchten, geht das ganz einfach. Denn während die meisten Versicherungen Ihnen Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten anbieten, werden Sie mit unseren Online-Tarifen nicht unnötig gebunden.
Bei AXA können Ihren Vertrag täglich aufkündigen und sind so sehr flexibel. Wie Sie Ihre private Haftpflichtversicherung wechseln, besprechen Sie am besten mit Ihrer persönlichen Agentur:
Sie möchten von einem anderen Anbieter zu AXA wechseln
Wenn Sie mit Ihrer alten Versicherung nicht mehr zufrieden sind, ist es Zeit für etwas Neues.
Sie sind mit Ihrer alten Versicherung nicht mehr zufrieden und möchten den Anbieter Ihrer privaten Haftpflichtversicherung wechseln? Eine sofortige Kündigung und der Wechsel zu AXA sind nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder dem Ende der Vertragslaufzeit in der Regel problemlos möglich.
Mit dem Online-Tarifrechner bietet AXA einen schnellen und einfachen Überblick über die Versicherungsleistungen. So können Sie bequem von zu Hause aus unsere Haftpflicht-Tarife vergleichen und auf Wunsch bestellen. Gerne können Sie aber auch mit einer Agentur über Ihre Wünsche sprechen:
Wie wechseln? Private Haftpflichtversicherung wechseln leicht gemacht!
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Aktuellen Vertrag prüfen
Schauen Sie in Ihrer Police nach, welche Leistungen sie enthält und wann die Vertragslaufzeit regulär endet.
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Angebote vergleichen
Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter vor allem hinsichtlich Deckungssumme, Leistungen und monatliche Prämien.
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Neuen Versicherer auswählen
Entscheiden Sie sich für das Angebot, das Ihren Bedürfnissen und Wünschen am besten entspricht.
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Kündigungsschreiben aufsetzen
Kündigen Sie Ihrem aktuellen Versicherer schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein, inklusive Kündigungsdatum und Bitte um Bestätigung.
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Neuen Vertrag abschließen
Achten Sie beim Abschluss der neuen Versicherung darauf, dass keine Versicherungslücke entsteht.
So gelingt der Übergang von einer Privathaftpflicht zur anderen
Wann Sie Ihre private Haftpflichtversicherung wechseln können, ist grundsätzlich abhängig von den vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihrer aktuellen Police. In Ausnahmefällen sind Sie aber nicht an die vertraglichen Kündigungsfristen gebunden.
Ordentliche Kündigung
Wenn die vereinbarte Vertragslaufzeit abläuft, können Sie zum regulären Vertragsende ordentlich kündigen. Sie müssen dann keinerlei Begründung vorlegen. Allerdings müssen Sie auch die vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Denn der Versicherungsvertrag läuft nicht automatisch aus, sondern wird verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.
Bei vielen Versicherern gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die genaue Frist finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wenn Sie kündigen möchten, sich aber bezüglich Vertragsende und/oder Kündigungsfristen nicht sicher sind, können Sie auch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen. Bitten Sie die Versicherung darum, das Kündigungsdatum und das Datum des Vertragsendes schriftlich zu bestätigen.
Außerordentliche Kündigung
Wird ein Vertrag vor dem eigentlichen Ende beendet, wird das als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Außerordentliche Gründe, sind Schadensfälle und Beitragserhöhungen.
Gut zu wissen
Weil sie zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört, ist es wichtig auf eine lückenlose Versicherung zu achten, wenn Sie Ihre private Haftpflichtversicherung wechseln!
Noch bevor Sie Ihre alte Privathaftpflicht kündigen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie danach weiterhin versichert sind. Denn Versicherungen können Sie aus verschiedenen Gründen auch ablehnen. Dazu zählen zum Beispiel ein hohes Schadenrisiko oder Schufa-Einträge.
Häufige Fragen zum Haftpflichtversicherung Wechseln
Wann sollte man seine private Haftpflichtversicherung wechseln?
Es lässt sich nicht pauschal beantworten, wann die Kündigung und der Wechsel einer Haftpflicht ratsam ist. Bevor Sie Ihre private Haftpflichtversicherung wechseln, sollten Sie einige Aspekte beachten:
Zum einen sollten Sie sich einen Überblick über die aktuelle Police verschaffen. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Wer ist mitversichert? Was ist im Schadensfall abgedeckt? Passt der Versicherungsschutz noch zu Ihren Bedürfnissen?
Zum anderen geht es natürlich um die Kosten Ihrer Privathaftpflicht. Eine private Haftpflichtversicherung von AXA können Sie schon ab 1,49 Euro im Monat abschließen. Letztlich geht es immer darum, den bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihre individuellen Ansprüche und Wünsche zu finden.
Warum sollte ich meine private Haftpflichtversicherung wechseln?
Es kann verschiedene Gründe geben, um eine private Haftpflichtversicherung zu wechseln. Um sicher zu sein, ob sich ein Wechsel der Versicherung wirklich lohnt, sollten Sie sich Ihre bestehende Police einmal genauer anschauen.
Anschließend vergleichen Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz mit möglichen anderen Versicherungen und entscheiden, ob Sie eine neue Versicherung abschließen wollen. Aus diesen Gründen könnte es sich lohnen, eine private Haftpflichtversicherung zu wechseln:
Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit der Familienhaftpflicht?
Leider ändert sich manchmal die Lebenssituation und es kommt zur Trennung. Die Familienhaftpflichtversicherung versichert dann nur noch den Versicherungsnehmer und nicht mehr dessen Ex-Partner. Bei Ehepartnern gilt die Privathaftpflicht noch bis zur rechtskräftigen Scheidung für beide.
Allerdings könnte der Versicherungsnehmer ohne Mitwissen des Noch-Ehepartners die Versicherung kündigen oder stattdessen einen neuen Lebenspartner in die Versicherung aufnehmen. Daher ist es für den Mitversicherten generell empfehlenswert, nach Trennung oder Scheidung so schnell wie möglich eine eigene Privathaftpflicht abzuschließen. Für den Versicherungsnehmer ändert sich erst einmal nichts. Eventuell kann es aber sinnvoll sein, die private Haftpflichtversicherung zu wechseln.
Muss ich die Familien-Haftpflichtversicherung wechseln, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, ist dies für die Familie ein Schicksalsschlag. Doch um den Versicherungsschutz müssen sich die Hinterbliebenen keine Sorgen machen. Denn die Familienhaftpflicht endet nicht automatisch für den Rest der Familie.
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, bis der nächste Beitrag fällig wird. Wenn Sie die Familienhaftpflichtversicherung weiterführen möchten, so geschieht dies in der Regel einfach durch Überweisung der fälligen Beträge.
Über die Veränderung Ihrer Lebenssituation sollten Sie Ihre Versicherung auf jeden Fall in Kenntnis setzen.
Mehr im Ratgeber Haftpflichtversicherung
Rechtliche Hinweise
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