Kann man eine Rente erben?
Es gibt in Deutschland keine Möglichkeit, die gesetzliche Rente direkt an eine andere Person zu vererben. Allerdings kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Rentenanwartschaft vererben. D.h., dass Hinterbliebene nach dem Tod des Rentenbeziehers Anspruch auf einen Teil der Rente haben. Dies können zum Beispiel der Ehepartner oder ein Kind sein. Private Rentenversicherungen und andere private Altersvorsorgeprodukte können dagegen oft vererbt werden.
Kann ich meine Riester-Rente vererben?
Sie können Ihre Riester-Rente auf einen Hinterbliebenen übertragen. Allerdings gibt es bestimmte Regelungen und Bedingungen, die beachtet werden müssen.
Wenn Sie vor Ihrem Tod Beiträge in einen Riester-Vertrag eingezahlt haben, können diese an Ihre Hinterbliebenen weitergegeben werden, das Vertragsvermögen kann grundsätzlich förderunschädlich auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen werden.
Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Regelungen Ihres Vertrags zu informieren und ggf. ein Testament aufzusetzen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche im Falle Ihres Todes umgesetzt werden.
Kann ich auch meine Rürup-Rente weitergeben?
Es ist möglich, eine Rürup-Rente an einen Hinterbliebenen zu übertragen. Allerdings gibt es hierbei einige Einschränkungen. Im Todesfall des Versicherungsnehmers kann die Rente nur an den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner weitergezahlt werden. Solange die eigenen Kinder kindergeldberechtigt sind, ist eine temporäre Waisenrente möglich.
Reicht mein Erbe für die private Altersvorsorge?
Es ist schwierig zu sagen, ob Ihre Erbschaft ausreichend für Ihre Altersvorsorge ist, da dies von vielen Faktoren abhängt wie z.B.
- Alter
- Ihre Lebenshaltungskosten
- Ihren geplanten Ausgaben im Alter
Auch wenn Ihr Erbteil ausreichend ist, kann es Störfaktoren in Ihrer Planung geben:
- Erblasser und Erben werden immer älter
- Erblasser brauchen größere Anteile ihres Vermögens selbst für Krankheit und Pflegekosten oder unvorhersehbare Ausgaben auf
Noch weniger schön – auch Schulden sind vererbbar
Ein Erbe blind anzunehmen, kann riskant sein – denn in der Regel sind die Erben nicht zu 100% über die finanzielle Lage des Erblassers informiert und es können plötzlich Verbindlichkeiten auftauchen, die womöglich das Erbe übersteigen. Hat man das Erbe uneingeschränkt angenommen, muss man auch für die Schulden geradestehen. Daher ist es wichtig, sich in der gesetzlich vorgegebenen Frist einen lückenlosen Überblick über den Nachlass zu verschaffen und im schlimmsten Fall das Erbe ausschlagen.
Wie viel Erbschaftssteuer muss ich zahlen?
Erben und vererben – die Fakten:
Durch die Erbschaftssteuer können vor allem große Erbschaften schmerzlich schrumpfen. Um dieses „Schrumpfen“ in Grenzen zu halten, gibt es Freibeträge, welche die steuerpflichtige Erbmasse reduzieren können. Diese betragen z. B. für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 EUR, bei Kindern oder bei Enkeln, deren Eltern bereits verstorben sind 400.000 EUR. Der darüber hinaus gehende Nachlass muss mit 7% bis 30% versteuert werden. Bei entfernteren Verwandten (z. B. Geschwister, Neffen, Freunde) sind die Freibeträge viel niedriger und die Steuersätze höher. Die Freibeträge liegen bei nur 20.000 Euro und der Steuersatz zwischen 15% und 50%. Da bleibt dann unter Umständen nicht mehr viel übrig. (Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung – GfK / ErbStRG § 15 bis §19)
(Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung – GfK)
Wie sollte ich mein Erbe für meine Altersvorsorge anlegen?
Es gibt viele Möglichkeiten, einige Optionen sind:
- Investieren Sie einen Teil des Erbes in Aktien, Anleihen oder Immobilien, um eine Rendite zu erzielen.
- Legen Sie einen Teil des Erbes in eine private Rentenversicherung oder in eine staatlich geförderte Altersvorsorge wie die Riester Rente oder die Rürup Rente (auch als Basisrente bekannt) an, um eine regelmäßige Rente zu erhalten.
- Verwenden Sie einen Teil des Erbes, um Schulden abzubezahlen oder um Immobilien zu kaufen, die Sie später als Altersvorsorge vermieten oder verkaufen können.
- Sprechen Sie mit Ihrem AXA Berater, um die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.
Den Ruhestand richtig planen
Es ist wichtig zu beachten, dass jede Anlagestrategie ihre eigenen Risiken und Vorteile hat, und es wichtig ist, sich ausreichend Zeit zu nehmen, um die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen und zu entscheiden, welche die beste für Sie ist.
Weitere interessante Informationen in unserem Ratgeber Altersvorsorge
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