Vandalismus Ein Überblick über Vandalismus in der Hausratversicherung
In der Hausratversicherung spielen Schäden durch Vandalismus eine wesentliche Rolle. Wir zeigen, was genau dahintersteckt.
In der Hausratversicherung spielen Schäden durch Vandalismus eine wesentliche Rolle. Wir zeigen, was genau dahintersteckt.
Unter Vandalismus wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine „blinde Zerstörung und Beschädigung“ von Gegenständen verstanden. In der Hausratversicherung ist der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Einbrüchen, Gewalt und Raubfällen relevant.
In den meisten Sachversicherungen gehört Vandalismus zu den versicherten Fällen, insbesondere in der Hausratversicherung.
Allerdings spielen Vandalismusschäden auch in anderen Versicherungen eine wichtige Rolle. Dazu gehört beispielsweise die Wohngebäudeversicherung. Entscheiden Sie sich in der Kfz-Versicherung der AXA für den Vollkasko-Schutz, sind Schäden durch Vandalismus an Ihrem Fahrzeug vollständig abgedeckt. Das gilt auch dann, wenn sich der Täter selbst nach Anzeige nicht ermitteln lässt.
Die oben bereits angesprochene Hausratversicherung leistet bei allen Formen von Vandalismus.Dabei ist es von Bedeutung, ob Sie Ihre Obliegenheiten verletzt haben oder nicht. Haben Sie etwa die Fenster offen stehen gelassen und sind dadurch Fremde in Ihre Wohnung gelangt, kann die Versicherung die Leistungen einschränken oder verweigern.
Vandalismus ist offiziell als „blinde Zerstörungswut“ definiert, wobei sich die konkrete Bedeutung eher aus dem Einzelfall heraus ergibt.
Vandalismus erfordert in jedem Fall ein vorsätzliches Handeln des Vandalen, also die absichtliche, mutwillig und bewusste Beschädigung bzw. Zerstörung fremden Eigentums. Nicht ausreichend für die Annahme von Vandalismus sind versehentlich eingetretene Sachschäden. Außerdem können Vandalismusschäden nur an körperlichen Gegenständen, nicht etwa an immateriellen Dingen oder Personen eintreten.
Vandalismus ist nicht auf das Privateigentum beschränkt, sondern besonders bei öffentlich zugänglichen und damit exponierten Bauwerken relevant. Dazu gehören beispielsweise Bushaltestellen oder öffentliche Toiletten.
In der Hausratversicherung ist Vandalismus ein ganz normaler Versicherungsfall. Wichtig ist, dass Versicherungsnehmer ihre Sorgfaltspflichten nicht im Übermaß verletzt haben.
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