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Pensionsfonds von AXA

Pensionsfonds  auslagern Pensionsfondslösungen für Arbeitgeber

Warum ein Pensionsfonds?

Arbeitgeber möchten bilanzielle Ausweisungen zur betrieblichen Altersversorgung zunehmend vermeiden. Gleichzeitig besteht der Wunsch, sogenannte Pensionsverpflichtungen auszufinanzieren. Beide Wünsche münden häufig in einer Auslagerung der betrieblichen Altersversorgung in einen Pensionsfonds bzw. in einer Kombination von Pensionsfonds und Unterstützungskasse. Bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen kooperiert AXA übrigens mit der Deutscher Pensionsfonds AG.

So einfach funktioniert ein Pensionsfonds:

Grafik: Pensionsfonds

Welche Leistungen sichert der Pensionsfonds ab?

Der Pensionsfonds bietet sogenannte nicht-versicherungsförmige Pensionspläne an. Die auszulagernden Pensionsverpflichtungen werden nach den kalkulatorischen Grundsätzen des Pensionsfonds bewertet und in einem eigenen Pensionsplan umgesetzt. Zur Finanzierung des Pensionsplans zahlt der Arbeitgeber einen Einmalbeitrag an den Pensionsfonds. Der Pensionsfonds verwendet den Beitrag zur Kapitalanlage bzw. zur Risikoabsicherung. Der Pensionsfonds übernimmt im Leistungsfall die Zahlungen an die Mitarbeiter. Sollte der Einmalbeitrag zur Finanzierung der Leistungen nicht ausreichen, so verpflichtet sich der Arbeitgeber diese nachzufinanzieren oder selbst gegenüber den Mitarbeitern zu erbringen.

Pensionsverpflichtungen auslagern und profitieren

Mitarbeiter besprechen ein Dokument und bauen auf eine Pensionsfondslösung von AXA

Vorteile für Arbeitgeber

  • Bilanzoptimierung und Verbesserung der Unternehmenskennzahlen durch Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
  • Sicherstellung der künftigen Erfüllbarkeit des Versorgungsversprechens
  • Verringerung des finanziellen Aufwandes aufgrund alternativer Rechnungsgrundlagen mit einer Fondslösung
  • Günstige Rahmenbedingungen: Der Einmalbeitrag ist im Übertragungsjahr bis zur Höhe der aufgelösten Pensionsrückstellung Betriebsausgabe
  • Die Übertragung ist lohnsteuerfrei (bei entsprechendem Antrag an das Finanzamt)
  • Im Todesfall Rückgewähr des nicht verbrauchten Kapitals an das Unternehmen
  • Bei Arbeitnehmern Reduzierung der PSV aG - Beiträge um 80%
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
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