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Informationen zur Beitragsanpassung Mit AXA haben Sie gut vorgesorgt

Beitragsentwicklung im Überblick

Hintergründe und Fakten zur Beitragsanpassung und warum Sie für Ihre Gesundheit gut vorgesorgt haben.

Ihre private Krankenversicherung bei AXA und der DBV bietet Ihnen die beste medizinische Versorgung und einen Versicherungsschutz, der Sie vom medizinischen Fortschritt profitieren lässt. Und das ein Leben lang. Sie haben für Ihre Gesundheit also gut vorgesorgt.

Sie wünschen weitere Informationen rund um das Thema Beitragsanpassung? Dann finden Sie hier Fragen und Antworten.

Haben Sie Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, rufen Sie uns bitte an – Sie erreichen uns Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr unter

Oder senden Sie uns eine E-Mail an service@axa.de.

Weitere Informationen für Sie:

Sie haben Fragen zur Beitragsanpassung?

1. Warum werden die Beiträge erhöht?

Wir sind per Gesetz verpflichtet, mindestens einmal im Jahr für jeden Tarif die kalkulierten mit den zukünftig erforderlichen Leistungsausgaben zu vergleichen.

Bei der Überprüfung vergleichen wir die kalkulierten Leistungsausgaben mit den zukünftig erforderlichen Leistungsausgaben und die kalkulierte mit der zukünftigen Lebenserwartung. Weicht das Ergebnis dieser Überprüfung um mehr als den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegten Prozentsatz nach oben oder unten voneinander ab, müssen die Beiträge überprüft werden.

Nur dann können wir auch künftig unsere vertraglichen Leistungszusagen erfüllen.

2. Was sind die Einflussfaktoren für eine Beitragsanpassung?

Neben den Leistungsausgaben beeinflussen weitere Faktoren den Beitrag: steigende Lebenserwartung, die Kapitalmarktsituation und die Entwicklung des Versichertenbestandes müssen im Beitrag berücksichtigt werden.

Steigende Kosten im Gesundheitswesen
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Jahren an. In den meisten Jahren liegt diese Kostenentwicklung deutlich über der Inflationsrate. Dies liegt beispielsweise an den enorm verbesserten Diagnose- und Behandlungsmethoden sowie den neuen und teureren Arzneimitteln.

Steigende Lebenserwartung
Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt stetig. Dadurch werden auch insgesamt mehr Leistungen in Anspruch genommen. Diese Entwicklung muss im Beitrag berücksichtigt werden.

Kapitalmarktsituation (gilt nur für Tarife mit Alterungsrückstellung)
Die Alterungsrückstellung wird nicht nur mit dem Sparanteil im Beitrag, sondern auch durch Zinserträge aufgebaut: die Alterungsrückstellungen werden verzinslich angelegt.

Reduzieren sich die Zinsen am Kapitalmarkt - wie es in Deutschland seit vielen Jahren der Fall ist – reduzieren sich die Zinserträge für die Alterungsrückstellungen. Dies hat zur Folge, dass der Sparanteil im Beitrag erhöht werden muss, damit insgesamt die Summe der benötigten Alterungsrückstellungen mit gleicher Sicherheit erreicht werden kann - die fehlenden Kapitalerträge müssen also durch die Beiträge der Versicherten finanziert werden.

Entwicklung des Versichertenbestandes
Die Tarifbeiträge werden immer für eine Tarifgemeinschaft kalkuliert. Deshalb werden auch die Alterungsrückstellungen nicht für einzelne Personen, sondern für alle Versicherten in einem Tarif gebildet.

Verlässt ein Versicherter das Unternehmen (z.B. durch Kündigung), bleiben seine Alterungsrückstellungen - zumindest teilweise - der Tarifgemeinschaft erhalten. Jeder Einzelne der Tarifgemeinschaft profitiert davon und muss selbst entsprechend weniger Alterungsrückstellungen aufbauen.

Durch geänderte gesetzliche Vorgaben hat sich das Kündigungsverhalten der Versicherten in der privaten Krankenversicherung verändert: insgesamt wurden weniger Tarife als in der Vergangenheit beendet. Die Tarifgemeinschaft muss also insgesamt mehr Alterungsrückstellungen aufbauen. Diese Veränderung muss in der Beitragskalkulation berücksichtigt werden.

3. Warum sind die Leistungsausgaben u. a. so gestiegen?

Unermüdlich arbeiten Forscher an neuen Medikamenten; Ärzte erproben neue Behandlungsmethoden. Das hilft uns, länger gesund zu bleiben. Doch der Fortschritt hat seinen Preis. Insbesondere die Krebstherapie hat in den vergangenen Jahren entscheidende Fortschritte gemacht; einige Tumorarten lassen sich mit neuen Immuntherapien und zielgerichteten Medikamenten deutlich besser behandeln. Eigentlich eine rundum positive Entwicklung - jedoch sind sie extrem teuer.
Die neuen Medikamente kosten im Schnitt 10- bis 40mal so viel wie herkömmliche Chemotherapeutika. Besonders rasant steigt derzeit der Einsatz von Immuntherapien.  Sie haben z.B.  bei fortgeschrittenem schwarzem Hautkrebs in einigen Fällen enorme Erfolge erzielt. Eine Behandlung kostet pro Jahr rund 100.000 Euro.

4. Wer prüft eine Beitragsanpassung?

Die Beitragsneuberechnung im Rahmen einer Beitragsanpassung verantwortet bei den Versicherungsunternehmen der verantwortliche Aktuar, ein speziell bestellter Versicherungs- und Wirtschaftsmathematiker.

Wenn der verantwortliche Aktuar der Beitragsneuberechnung zugestimmt hat, wird sie außerdem von einem unabhängigen Treuhänder geprüft. Erst wenn auch dieser zustimmt, darf eine Beitragsanpassung erfolgen.

Darüber hinaus müssen die neuen Kalkulationsgrundlagen vor deren Verwendung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgelegt werden.

5. Sind in der privaten Krankenversicherung im Rahmen einer Beitragsanpassung auch Leistungskürzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich?

Nein. In der privaten Krankenversicherung bleiben die vertraglich vereinbarten Leistungen auch bei Beitragsanpassungen unverändert – ein Leben lang.

6. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge in kleinen Schritten (z. B. 0,1 Prozent) verändert. Warum fallen die Beitragsänderungen in der Privaten Krankenversicherung prozentual betrachtet höher aus?

Um die Beitragsveränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) miteinander vergleichen zu können, muss die absolute Beitragsveränderung betrachtet werden: In der GKV wird der Beitrag prozentual vom Einkommen erhoben. In der PKV hingegen zahlen Sie einen regelmäßigen Beitrag – unabhängig vom Einkommen.

Wird der Beitragssatz in der GKV um 0,5 Prozent erhöht, bedeutet dies z. B. bei einem Bruttoeinkommen von 3.800 Euro eine absolute Erhöhung von monatlich 19 Euro.

Erhöht sich der Beitrag in der PKV um 5 Prozent, bedeutet dies bei einem Monatsbeitrag von 325 Euro eine Erhöhung von 16,25 Euro auf 341,25 Euro.

7. Warum werden die Beiträge nicht jährlich gleichmäßig erhöht?

Eine Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens 10 Prozent (bzw. 7 Prozent bei Neuzugängen ab 21.12.2012) höher liegen als ursprünglich kalkuliert (in manchen Tarifen gilt abweichend ein Schwellenwert von 5 Prozent).

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung müssen also in einem angemessenen Verhältnis zum aktuellen Leistungsumfang stehen; es darf nicht heute bereits ein Beitrag erhoben werden, der in dieser Höhe vielleicht erst in einigen Jahren erforderlich sein wird.

8. Warum steigt der Beitrag nicht für alle Tarife im gleichen Umfang?

Wie sich die Kosten entwickelt haben und ob die Beiträge nachzukalkulieren sind , müssen wir für jeden Tarif einzeln untersuchen.

Wurde der Tarif geschlechtsabhängig kalkuliert, sogenannte Bisex-Tarife (Versicherungsbeginn vor dem 21.12.2012), erfolgt die Untersuchung getrennt nach Alter und für Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche.
 
Bei Tarifen, die geschlechtsunabhängig kalkuliert sind, sogenannte Unisex-Tarife (Versicherungsbeginn ab dem 21.12.2012), erfolgt die Untersuchung nach dem Alter der versicherten Person.

9. Warum ist eine Beitragsanpassung bereits nach kurzer Versicherungsdauer möglich?

Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Überprüfung der Beiträge dient dazu, unser Leistungsversprechen aufrechtzuerhalten und zu sichern. Dieses Versprechen gilt für neu hinzugekommene Versicherte genauso wie für bereits langjährig Versicherte.

Alle Versicherten bilden eine Solidargemeinschaft und ein Kunde, der erst kurz dabei ist, genießt dieselbe Sicherheit wie ein Kunde, der schon länger versichert ist.

10. Warum wird mein Beitrag erhöht, obwohl ich keine oder geringe Leistungen in Anspruch genommen habe?

Viele Versicherte sind in einer ähnlichen Situation, haben also bisher keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen.

Jede Versicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. In der Krankenversicherung geht es dabei um den Ausgleich zwischen kranken und gesunden Versicherten. Deshalb wird der Tarifbeitrag auch immer für eine Tarifgemeinschaft (getrennt nach Alter) und nicht für einen einzelnen Versicherten kalkuliert.

Steigen die Leistungsausgaben in der Tarifgemeinschaft, müssen die Beiträge der gesamten Tarifgemeinschaft angepasst werden – unabhängig von den in Anspruch genommenen Leistungen des einzelnen Versicherten.

Das heißt im konkreten Beispiel:
Zwei Versicherte, die zur selben Zeit, im gleichen Alter und gleichen Gesundheitszustand in denselben Versicherungstarif eingetreten sind, werden auch immer den gleichen Beitrag zahlen, egal wie oft und wann sie krank werden (jedenfalls solange sie ihre Verträge nicht verändern).

11. Warum steigen die Beiträge stärker als die allgemeinen Lebenshaltungskosten?

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen stärker als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Die Gründe hierfür liegen in der immer umfassenderen und intensiveren medizinischen Versorgung.

Auch wenn sich niemand darüber freut, den Fortschritt in der Medizin mit steigenden Beiträgen bezahlen zu müssen, so gilt im Gegenzug doch auch, dass dadurch in Deutschland die medizinische Versorgung heute so umfassend ist wie niemals zuvor.

Gleichzeitig ist das Rationalisierungspotenzial in der Medizinbranche vergleichsweise gering: In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegediensten sind viele Menschen beschäftigt, deren Arbeitsleistung von keiner Maschine ersetzt werden kann.

Deshalb steigen die Krankenversicherungsbeiträge im Vergleich zu Bezügen, Gehältern und den Lebenshaltungskosten auch stärker an.

12. Warum informieren Sie mich im Rahmen der Beitragsanpassung über den Standard- und Basistarif?

Der Gesetzgeber hat besondere Vorkehrungen für Versicherte ab 60 Jahren getroffen (§ 6 der Versicherungsvertragsgesetz-Informationspflichtenverordnung). In diesem Rahmen sind wir verpflichtet, auf den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Standardtarif für Privatversicherte und den Basistarif hinzuweisen.

Im Rahmen der zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Tarifwechselleitlinie des Verbandes der Privaten Krankenversicherung haben wir uns dazu verpflichtet, diese Hinweise bereits für Versicherte ab 55 Jahren zu erstellen. 

Unsere "Informationen zur Beitragsanpassung" erhalten alle Kunden, die eine Beitragsanpassung in ihrer privaten Krankheitskostenvollversicherung haben – unabhängig vom aktuellen Alter. Daher erhalten auch Personen unter 55 Jahren Hinweise zum Wechsel in den Standardtarif bzw. Basistarif.

Hier finden Sie weitere Hinweise zur Vertragsänderung für Personen ab 55 Jahren (PDF 16 KB).

13. Warum bieten Sie mir die Umstellung in den Standard- und/oder Basistarif an, obwohl der Beitrag höher als in meinem aktuellen Tarif ist?

Der Gesetzgeber hat besondere Vorkehrungen für Versicherte ab 60 Jahren getroffen (§ 6 der Versicherungsvertragsgesetz-Informationspflichtenverordnung). In diesem Rahmen sind wir verpflichtet, auf den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Standardtarif für Privatversicherte und den Basistarif hinzuweisen.

Im Rahmen der zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Tarifwechselleitlinie des Verbandes der Privaten Krankenversicherung haben wir uns dazu verpflichtet, diese Hinweise bereits für
Versicherte ab 55 Jahren zu erstellen.

Hinweise auf den Basistarif und ggf. Standardtarif für Privatversicherte müssen erfolgen, obwohl der Beitrag für diese Tarife höher sein kann als in Ihrem aktuellen Tarif und obwohl die Tarifleistungen nur mit dem Schutz der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar sind.

Für die Umstellung in  den Basis- und Standardtarif müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Beilagen "Hinweise zum Wechsel in den Basistarif" bzw. "Hinweise zum Wechsel in den Standardtarif".

Hier finden Sie weitere Hinweise zur Vertragsänderung für Personen ab 55 Jahren (PDF 16 KB).

Sie haben Fragen zum Beitrag?

1. Wie setzt sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung zusammen?

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung setzt sich aus einem Risiko-, einem Sparanteil (Zuführungsanteil zur Alterungsrückstellung), einem Kostenanteil und ggf. dem gesetzlichen Beitragszuschlag zusammen. Wofür die einzelnen Beitragsanteile genutzt werden, erfahren Sie im hier:

  • Der Risikoanteil ist zur Deckung der laufenden Gesundheitskosten bestimmt.
  • Mit dem Sparanteil (Zuführungsanteil zur Alterungsrückstellung) werden die so genannten Alterungsrückstellungen aufgebaut. Da mit zunehmendem Alter immer mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, müssten die Beiträge eigentlich allein aufgrund dieser Entwicklung mit zunehmendem Alter steigen.
    Damit dies nicht passiert, werden von Vertragsbeginn an Alterungsrückstellungen gebildet.
    Dieser Teil der Beiträge wird am Kapitalmarkt sicher und verzinslich angelegt. Werden mehr Zinsen als ursprünglich angenommen erzielt, wird dieser  zusätzliche Zinsertrag angesammelt und hieraus die zusätzliche Alterungsrückstellung gebildet. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem eine versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, wird die zusätzliche Alterungsrückstellung dazu genutzt, zukünftige Beitragsanpassungen zu begrenzen.
  • Darüber hinaus gibt es den Kosten- und den Sicher­heitszuschlag. Der Kostenzuschlag deckt z.B. die Verwaltungskosten ab, der Sicherheitszuschlag gleicht kleinere Schwankungen der Gesundheitskosten aus.
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag
    Sofern ein gesetzlicher Beitragszuschlag gezahlt wurde, wird das so gebildete Kapital ebenfalls zur Begrenzung von Beitragsanpassungen verwendet.

Ist zum 80. Lebensjahr noch Kapital aus den zusätzlichen Alterungsrückstellung und/oder dem gesetzlichen Beitragszuschlag vorhanden, wird der Rest komplett dazu eingesetzt, den Beitrag zu senken.

2. Wie berechnet sich der zu zahlende Beitrag in der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung? Steigen die Beiträge auch in der gesetzlichen Krankenversicherung?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird der Beitrag entsprechend des Eintrittsalters bei Vertragsabschluss erhoben. Zusätzlich wird der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung berücksichtigt: sind Vorerkrankungen vorhanden, kann ein versicherungsmedizinischer Zuschlag erhoben oder eine Leistungseinschränkung vereinbart werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird der Beitrag prozentual vom Einkommen erhoben. Das heißt: bei jeder Einkommenserhöhung, erhöht sich auch der zu zahlende Beitrag.

Die Beiträge können also nicht nur bei einer Veränderung der Beitragssätze ansteigen, sondern auch bei jeder Gehaltserhöhung, bei Sonderzahlungen (wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie bei der jährlichen Veränderung der Beitragsbemessungsgrenze.

Zusätzlich müssen Versicherte in der GKV indirekte Beitragserhöhungen hinnehmen, wenn die GKV ihre Leistungen kürzt oder die Zuzahlungen erhöht (z.B. bei Arzneimitteln oder Heil- und Hilfsmitteln).

Für Arbeitnehmer gilt: Der Beitrag in der GKV wird bis zum Höchstsatz zu 50% vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Für den Beitragsanteil des Arbeitgebers ist jedoch nur der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen ausschlaggebend – erhebt die Krankenkasse darüber hinaus einen Zusatzbeitrag, muss der Arbeitnehmer diesen alleine tragen.

Sie möchten wissen, ob die Beiträge im Alter noch bezahlbar sind?

1. Wie wirken sich die Kostensteigerungen auf ältere Versicherte aus?

Die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich alle Altersgruppen.  Da aber mit zunehmendem Alter auch der Bedarf an Gesundheitsleistungen wächst, wirken sich die Kostensteigerungen besonders stark auf Leistungsausgaben der älteren Versicherten aus.

Wenn mehr Leistungsausgaben zu erwarten sind, müssen dementsprechend auch höhere  Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Hierfür haben Jüngere während der Vertragsdauer mehr Zeit; deshalb kann eine Anpassung für sie geringer ausfallen.

Ältere Versicherte hingegen müssen, statistisch gesehen, diese Rücklagen in kürzerer Zeit ansammeln - ihr Beitrag muss deshalb stärker angepasst werden.

Um hohe Beitragssteigerungen für ältere Versicherte zu mildern, setzen wir regelmäßig Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zur Beitragsbegrenzung ein. So profitieren vor allem unsere älteren Versicherten von erwirtschafteten Überschüssen.

2. Sind meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter noch bezahlbar? 

Im Alter werden mehr Leistungen in Anspruch genommen. Allein aufgrund dieser Tatsache  müssten die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Damit dies nicht passiert, bilden wir von Vertragsbeginn an Alterungsrückstellungen. Dieser Teil der Beiträge wird am Kapitalmarkt sicher und verzinslich angelegt. Werden mehr Zinsen als ursprünglich angenommen erzielt, wird hieraus die zusätzliche Alterungsrückstellung gebildet.

Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem eine versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, wird diese zusätzliche Alterungsrückstellung dazu verwendet, Beitragsanpassungen zu begrenzen.

Wurde ab dem Jahr 2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag gezahlt, wird das daraus gebildete Kapital ebenfalls zur Begrenzung von Beitragsanpassungen verwendet. Dieser Zuschlag hat den jeweiligen Monatsbeitrag zunächst um 10% verteuert. Ab dem 60. Lebensjahr verringert sich der Beitrag aber automatisch – dann muss der Zuschlag nicht länger gezahlt werden.
 
Ist zum 80. Lebensjahr noch Kapital aus diesen beiden „Töpfen“ übrig, wird der Rest komplett dazu eingesetzt, den Beitrag zu senken.
 
Auch privat versicherte Rentner erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss beträgt derzeit 7,3 Prozent, wobei die Zahlung auf die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrages begrenzt ist.

3. Was kann ich selbst für eine Beitragsentlastung im Alter tun?

Mit dem Tarif BEA (Beitragsentlastung im Alter) können Sie aktiv zur Stabilisierung Ihres Krankenversicherungsbeitrages im Alter beitragen.

Sie sparen für das Alter an: So zahlen Sie heute etwas mehr, profitieren aber im Rentenalter  von einem deutlich geringeren Monatsbeitrag. Wie hoch Ihre spätere Beitragsentlastung sein soll, entscheiden Sie selbst.

Hier erfahren Sie mehr über den Tarif BEA, die Vorteile und Abschlussmöglichkeiten (PDF 482 KB).

4. Wie bin ich als Rentner krankenversichert?

Wenn Sie Ihre Rente beantragen, werden Sie sich vielleicht fragen, wie Sie nun weiterhin krankenversichert sind und wie hoch Ihre Beiträge sein werden.

Ein Hinweis für Beamte im Ruhestand: Die Zuschüsse des Dienstherrn zu den Krankheitskosten erhöhen sich, so dass entsprechend weniger für die ergänzende private Krankenversicherung aufzuwenden ist.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Rentner:

Merkblatt für Rentner (PDF 13 KB)

Was unternimmt die AXA Krankenversicherung, um Beitragssteigerungen entgegenzuwirken?

Wie wirkt die AXA zukünftigen Beitragssteigerungen entgegen?

Um hohe Beitragssteigerungen für ältere Versicherte zu mildern, setzen wir regelmäßig Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zur Beitragsbegrenzung ein. So profitieren vor allem unsere älteren Versicherten von erwirtschafteten Überschüssen.

Wie sich die Leistungsausgaben und Kostenveränderungen im Gesundheitswesen
in Zukunft entwickeln, kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Den Beitragssteigerungen wirken jedoch folgende Maßnahmen entgegen:

  • Bildung von Alterungsrückstellungen durch Sparanteil im Beitrag
  • Bildung von zusätzlichen Alterungsrückstellungen aus Zinserträgen
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag - Bildung von zusätzlichen Alterungsrückstellungen
  • Regelmäßige Überprüfung der Beiträge und Anpassung des Sparanteils
  • Modernes Gesundheitsmanagement - gesundheitsservice360° von AXA
  • Beitragsentlastung im Alter durch Abschluss des Tarifs BEA (PDF, 428 KB)

Ist der Wechsel zu einem anderen Versicherer sinnvoll?

1. Kann ich meinen Vertrag aufgrund der Beitragsanpassung kündigen?

Bei einer Beitragserhöhung können Sie den betroffenen Vertragsteil innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung über die Beitragsanpassung außerordentlich kündigen.

2. Warum erhalte ich von anderen privaten Krankenversicherungen günstigere Angebote?

Es ist durchaus möglich, dass andere private Krankenversicherer günstigere Beiträge anbieten. Bitte denken Sie aber daran, dass alle privaten Krankenversicherungen bei Kostensteigerungen ihre Beiträge erhöhen müssen.

Es kann also sein, dass die Gesellschaft, die heute etwas günstiger ist als wir, schon in wenigen Monaten die Beiträge erhöhen muss.

Folgende Fragen sollten Sie sich beim Vergleich immer stellen:

  • Wann wurde der Beitrag in dem angebotenen Tarif zum letzten Mal angepasst?
  • Sind die Leistungen und eventuelle Selbstbehalte meines aktuellen und des angebotenen Tarifes vergleichbar?
  • Gibt es speziell im Zahnbereich Höchstgrenzen? Sind die Leistungen in den ersten Jahren auf Höchstbeträge beschränkt?
  • Wie hoch ist der Erstattungssatz bei Zahnersatz und Kieferorthopädie?
  • Hat sich mein Gesundheitszustand seit meinem Vertragsschluss verändert? Dies kann zur Folge haben, dass ich einen Risikozuschlag bei einem neuen Versicherer zahlen muss oder Leistungen ausgeschlossen werden.