Gesundheitsfragen in der BU: Worauf kommt es an?
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Folgen, wenn Sie Ihren Beruf einmal nicht mehr ausüben können. Dabei gilt: Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto besser – denn das individuelle Risiko einer Berufsunfähigkeit ist nur schwer einschätzbar. Beim Abschluss der BU werden Gesundheitsfragen gestellt. Je älter Sie sind und je mehr Vorerkrankungen Sie möglicherweise haben, desto höher fällt am Ende der monatliche Beitrag aus.
Die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit
Für den Begriff der Berufsunfähigkeit hat der Gesetzgeber eine einheitliche Definition geschaffen, an der sich auch AXA orientiert. Demnach liegt eine Berufsunfähigkeit immer dann vor, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:
- Sie können Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Unfall oder einem für das Alter unüblich starkem Kräfteverfall aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen.
- Die Reduzierung der Arbeitskraft beträgt dabei mindestens 50 Prozent. Dieser Zustand hält in der Regel sechs Monate oder länger an, wobei hier die ärztliche Prognose maßgeblich ist. Die Vereinbarung eines anderen Zeitraums ist grundsätzlich möglich.
Für die BU der AXA kommt es im Leistungsfall nicht auf den Beruf an, den Sie beim Abschluss der Versicherung ausgeübt haben. Relevant ist immer nur die Tätigkeit, der Sie unmittelbar vor Eintritt der Berufsunfähigkeit nachgegangen sind. Ein Wechsel in einen möglicherweise riskanteren Beruf wirkt sich nicht negativ auf Ihren Versicherungsschutz oder den Beitrag bei AXA aus.
Die Aufgaben der BU
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Aufgabe, die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzufedern und im Optimalfall die gesamte Einkommenslücke zu schließen. Denn durch den Wegfall der Arbeitsfähigkeit entsteht zwischen Ihren gesetzlichen Ansprüchen (etwa auf Erwerbsminderungsrente) und dem früheren Einkommen eine große Lücke. Die BU-Versicherung ist die einzige Police, die den spezifischen Beruf passgenau absichert.
Beim Abschluss Ihres Vertrages vereinbaren Sie eine monatliche Rente, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit, längstens aber bis zum vereinbarten Ende des Vertrages ausgezahlt wird. Sie sollte so bemessen sein, dass sie entstehende Einkommensunterschiede möglichst vollständig deckt. Regelmäßige Anpassungen der Leistung sind daher sinnvoll und können bei Vertragsabschluss direkt mit vereinbart werden.
Funktionsweise der BU-Versicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein individueller Vertrag für den Versicherungsnehmer. Hinter der Versicherung steht das sogenannte Versichertenkollektiv, also die Gruppe aller bei einem Versicherer versicherten Personen. Für jeden Versicherten wird der Beitrag individuell bemessen.
Wird eine Person berufsunfähig, gleicht der Rest des Kollektivs die BU-Leistung mit den eingezahlten Beiträgen aus.
Keine Angst vor Gesundheitsfragen in der BU!
Die Gesundheitsfragen beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglichen es dem Versicherer, Ihren gesundheitlichen Zustand möglichst exakt einzuschätzen und so die zu zahlende Prämie festzulegen. Ein persönlicher Besuch beim Arzt ist bis zu einer BU-Rente von 2.500 Euro nicht erforderlich. Im Rahmen einer sogenannten Risikovoranfrage können Sie anonym prüfen lassen, ob AXA Sie derzeit versichern würde. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Was sind Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfung und auf welche Abfragen muss man sich einstellen?
Beim Abschluss der BU werden die sogenannten Gesundheitsfragen gestellt. Die wichtigsten Fragen im Überblick.
1. Ihre Einkommensverhältnisse
Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll die Einkommenslücke schließen, darf aber im Ergebnis nicht zu einer Bereicherung führen. Daher fragen wir im Antrag unter anderem nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen sowie anderen Versicherungen, sofern diese bereits bestehen und bei Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit eine Leistung vorsehen.
2. Größe und Körpergewicht
Beim Abschluss der BU geben Sie Ihre Größe sowie das Körpergewicht an. Aus beiden Parametern berechnen wir den Body Mass Index (abgekürzt BMI). Ein BMI der deutlich außerhalb der Norm liegt kann zu einer Erhöhung des Beitragssatzes oder sogar zu einer Ablehnung des Antrags führen.
3. Ärztliche Behandlungen in den letzten fünf Jahren
Eine besonders große Bedeutung innerhalb der Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt den ärztlichen und therapeutischen Behandlungen der letzten Jahre zu. Hier geben Sie an, ob Sie in den letzten 5 Jahren (beziehungsweise 10 bei stationären Maßnahmen) etwa wegen des Herzens, Ihrer Atmungsorgane, der Psyche oder den Augen in Behandlung waren. Auch Sehschwächen und Behinderungen werden hier angegeben.
Ihre Vorerkrankungen sowie der aktuelle Behandlungsstand geben Aufschluss über Ihren gesundheitlichen Zustand und ermöglichen uns, das individuelle Risiko besser einschätzen zu können.
Wie bei allen Gesundheitsfragen im Antrag gilt hier, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden müssen. Lassen Sie einzelne Punkte weg, weil Sie ihnen etwa keine große Bedeutung zumessen, riskieren Sie im Leistungsfall die Nicht-Auszahlung Ihrer BU-Rente. Wenn Sie Kontakt zu einem AXA Berater aufnehmen, kann dieser Ihnen bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen helfen.
4. Stationäre Krankenhausaufenthalte
Vor allem schwerere Erkrankungen oder komplexe Eingriffe sind oft mit einem stationären Aufenthalt in der Klinik verbunden. Die 4. Gesundheitsfrage der BU betrifft derartige Aufenthalte und die ursächliche Behandlung in den letzten zehn Jahren.
Informieren Sie uns bei allen ärztlichen Maßnahmen umfassend über Art und Umfang der Behandlung. Sofern Ihnen Dokumente über die folgenlose Abheilung der Erkrankung vorliegen, reichen Sie diese ebenfalls ein. So ermöglichen Sie AXA, die Folgen einer gegebenenfalls bereits geheilten Krankheit oder die Folgen einer Operation möglichst exakt und zu Ihren Gunsten einzuschätzen.
5. Außerordentliche Risiken
Viele Menschen gehen bestimmten regelmäßigen Freizeitaktivitäten nach, etwa dem Reit- oder Kampfsport. Diese Aktivitäten können besonders riskant sein und sollten mitversichert werden, wenn Versicherte eine entsprechende Sportart ausüben.
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