Wie hoch ist Ihr Risiko, berufsunfähig zu werden?
Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung fragen sich viele Menschen wie hoch das Risiko berufsunfähig zu werden ist. Leider ist es nicht möglich einzuschätzen, ob oder wann man einen Arbeitsunfall, eine Krebserkrankung oder eine psychische Erkrankung haben wird.
Brauche ich eine BU?
Die BU versichert die finanziellen Folgen eines Wegfalls Ihrer Arbeitsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen. Können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, erhalten Sie eine vertraglich festgelegte, monatliche Rente. Die Höhe der Rente legen Sie bei Abschluss der Versicherung fest.
Dabei leistet die BU-Versicherung bei allen denkbaren gesundheitlichen Gründen, die Leistungen sind nicht auf arbeits- oder berufsbedingte Unfälle und Krankheiten beschränkt. Aktuellen Statistiken zufolge sind die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit
- eine psychische Erkrankung wie Burn-Out,
- dicht gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats.
Diese Erhebung zeigt: Das Risiko der Berufsunfähigkeit lässt sich nicht nur an der ausgeübten Tätigkeit festmachen. Es sind vielmehr alle Berufsgruppen gleichermaßen betroffen.
Was versteht man unter einer Risikoprüfung?
Beim Abschluss der BU wird eine sogenannte Risikoprüfung durchgeführt. Sie ermöglicht dem Versicherer, das Risiko des Versicherten bestmöglich einzuschätzen und gleichmäßig zu bewerten. Ziel der Risikoprüfung ist, dass jede versicherte Person einen Beitrag zahlt, der dem eigenen Risiko entspricht. Die Gruppe aller versicherten Personen wird „Kollektiv“ genannt.
Je geringer die Versicherung das individuelle Risiko einschätzt, desto niedriger ist der monatliche Beitrag. Maßgeblich für die Einschätzung des Gesundheitszustandes sind immer
- das Alter und der Beruf bei Vertragsabschluss sowie
- die gewählte Laufzeit der Versicherung
Für die Vertragskonditionen spielt es keine Rolle, wie sich die gesundheitliche Situation später entwickelt.
Berufsspezifische Risiken in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch sich das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht nur am Beruf festmachen lässt, gibt es bestimmte Branchen und Tätigkeiten, in denen niedrigere Gefahren bestehen. Dazu gehören u.a. Berufe im kaufmännischen- und im Verwaltungsbereich. Dies spiegelt sich dann in einem risikogerechten, niedrigeren Beitrag der BU wider.
Unser Tipp daher: Schließen Sie Ihre BU so früh es geht ab. Hier profitieren Sie von einem günstigeren Beitrag.
Welche Hobbys bergen ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko?
Neben der beruflichen Tätigkeit gibt es auch Hobbys, die in der BU-Versicherung zu einem höheren Beitrag führen können. Dazugehören etwa Fallschirmspringen, Boxen und Tauchen. Ob Ihr Hobby relevant für den Vertrag ist, können Sie am besten in einem Gespräch mit Ihrem AXA Berater klären.
Wie wirken sich Vorerkrankungen auf die Konditionen der BU aus?
Im Rahmen der Antragsstellung werden Gesundheitsfragen gestellt, die in erster Linie aktuelle und vergangene Krankheiten und die Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre betreffen. Nur so kann die Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko ihrer Kunden optimal einschätzen.
Dabei können bestimmte Erkrankungen Einfluss auf die Konditionen der Versicherung haben. Dazu gehören vor allem solche Vorbelastungen, die z.B. mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vollständig verheilen oder behandelt werden können und damit ein konstantes Risiko für einen Rückfall bergen. Ein kleiner Auszug aus entsprechenden Krankheiten:
- Psychische Erkrankungen, etwa Burn-out oder Depression
- Skeletterkrankungen wie Bandscheibenvorfälle
- Atemwegserkrankungen, z.B. Asthma
Ehrlichkeit ist wichtig
Wichtig ist, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäß beantworten und so den Versicherer bestmöglich über Art, Schwere und Dauer der Krankheit aufklären. Auch vergangene Behandlungen sollten umfassend mit ärztlichen Attesten und möglicherweise Erklärungen über erfolgreich verlaufende Behandlungen in der Vergangenheit mitgeteilt werden.
Denn: In der BU gibt es die Möglichkeit, bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz auszunehmen oder sie mit Risikozuschlägen einzuschließen. Allerdings können Versicherungen bei einem zu hohen Risiko auch die Aufnahme der zu versichernden Person verweigern.
Was verbirgt sich hinter der „Ausschlussklausel“?
Bei bestimmten Vorerkrankungen kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung zwischen Ihnen und dem Versicherer eine Ausschlussklausel vereinbart werden.
Die BU ist dann leistungsfrei, wenn die versicherte Person wegen der in der Klausel genannten Erkrankung berufsunfähig wird. In allen anderen Fällen besteht aber voller Versicherungsschutz, weshalb die Ausschlussklausel in den meisten Fällen sinnvoller ist als der Verzicht auf den gesamten Versicherungsschutz.
Was verbirgt sich hinter der „Infektionsklausel“?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Unfall oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfalls über längere Zeit nicht mehr arbeiten kann. Eine Infektion, die keine zur Berufsunfähigkeit führende Krankheit nach sich zieht, stellt grundsätzlich keinen Fall der Berufsunfähigkeit dar. Die Versicherung ist damit zunächst leistungsfrei.
Allerdings gibt es Berufsgruppen, etwa Ärzte und Krankenpfleger, die bei bestimmten Infektionen nicht mehr arbeiten dürfen. In diesem Fall würde das Einkommen wegfallen, aber dennoch keine Berufsunfähigkeit vorliegen.
Die sogenannte „Infektionsklausel“ schließt diese Absicherungslücke. Mit ihr leistet die BU auch, wenn die versicherte Person infolge einer länger anhaltenden Infektion nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen darf. Die Leistungen werden dann so lange gewährt, bis die Arbeitserlaubnis wieder erteilt wird.
Fazit: BU-Versicherung möglichst frühzeitig abschließen
Die Risikoprüfung ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar, denn nur mit ihr können Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit richtig einschätzen. Es ist immer sinnvoll, die Police so früh wie möglich abzuschließen.
Weitere sinnvolle Informationen zur BU in unserem Ratgeber Existenzsicherung
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