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Ein Zahnarzt behandelt eine Patientin

Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen 

Zahnschmerzen können Sie plötzlich und heftig überraschen. Dann bleibt meist keine Zeit und vor allem kein klarer Gedanke. Sie vertrauen darauf, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernehmen wird. Doch es gibt durchaus Fälle, in denen die Krankenkasse nicht für die Zahnbehandlung aufkommt. Oft gibt es auch moderne Verfahren, die schneller und schmerzloser wären, aber nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Damit Sie diese dennoch ohne hohe Zusatzkosten in Anspruch nehmen können, bietet Ihnen eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen sinnvollen Schutz.

Warum eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen empfehlenswert ist

Wenn der Zahnarzt Ihnen zu einer Zahnbehandlung rät, kann das viele Ursachen haben. Meist liegt eine Zahnerkrankung wie Karies, Parodontitis oder eine Wurzelentzündung zugrunde. Dann gilt es, den Zahn möglichst durch Reparaturmaßnahmen wiederherzustellen. In selteneren Fällen ist es notwendig, dass ein nicht mehr zu erhaltender Zahn gezogen wird, um Sie von Schmerzen zu befreien und eine weitere Ausbreitung der Zahnerkrankung zu verhindern. Obwohl die erforderlichen Zahnbehandlungen prinzipiell zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse gehören, ist die Kostenübernahme nicht immer gewährleistet: Damit die Krankenkasse die Behandlung bezahlt, muss ein bestimmter Schweregrad erreicht sein. Gleichzeitig darf der Schaden am Zahn noch nicht zu groß sein.
Zum Beispiel zahlt die Kasse die Rechnung für eine Wurzelbehandlung nicht, wenn der betroffene Zahn schon mehrmals behandelt wurde. Dann gilt dieser Zahn für die Krankenkasse als „nicht erhaltungswürdig“, obwohl Ihr Zahnarzt diesen möglicherweise noch erhalten könnte.

Darüber hinaus gehören moderne, effizientere Zahnbehandlungen häufig nicht zur Regelversorgung der Krankenkasse, obwohl Sie die Erfolgschancen der Behandlung deutlich steigern können. Wenn Sie diese dennoch in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie die Mehrkosten meist selbst tragen. Das kann für Sie schnell teuer werden: Während zum Beispiel eine durchschnittliche Wurzelbehandlung rund 280 Euro kostet, kann eine Zusatzbehandlung für stark gekrümmte Wurzelkanäle etwa 450 Euro zusätzlich kosten. Diesen Betrag kann Ihr Zahnarzt nicht über die Krankenkasse abrechnen, sodass er mit Ihnen eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung abschließt. Er rechnet mit der Krankenkasse dann lediglich die Regelkosten ab – für den übrigen Betrag müssen Sie selbst aufkommen.

Für welche Zahnbehandlungen kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein?

Wenn Sie mit Zahnschmerzen zum Zahnarzt gehen, wissen Sie oft noch gar nicht, wo die Ursache liegt und welche Behandlung Sie benötigen. Mit der Zahnzusatzversicherung von AXA können Sie verschiedene Zahnbehandlungen mit modernen Methoden in Anspruch nehmen. So können Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt entscheiden, welche Lösung die beste ist – ohne sich Sorgen über die Kosten zu machen. Damit ist Ihre Zahnzusatzversicherung gleichzeitig eine:

Zusatzversicherung für Wurzelbehandlungen

Eine Wurzelbehandlung ist notwendig, wenn Bakterien in das Zahnmark eingedrungen sind und sich das Innere des Zahns entzündet hat. Auslöser dafür ist oft Karies. Das kann starke Schmerzen verursachen, weil sich im Zahnmark die Nerven des Zahns und Blutgefäße befinden. Bei der Wurzelbehandlung wird das entzündete oder abgestorbene Zahnmark entfernt und das Zahninnere gereinigt. Im Anschluss daran wird der Zahn mit einer Füllung versiegelt und meist mit einer Krone versehen.

Insbesondere wenn die Entzündung weit fortgeschritten ist, können durch die Wurzelbehandlung sehr hohe Kosten entstehen: Im Normalfall müssen Sie mit einem drei- bis vierstelligen Betrag rechnen. Und dieser wird nicht immer von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen: Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird der Zahn als „erhaltungswürdig“ eingestuft und der Betrag dementsprechend bezahlt. Andernfalls bleibt Ihnen ohne private Zusatzversicherung nur die Wahl, ob Sie die Wurzelbehandlung selbst bezahlen oder der betroffene Zahn auf Kosten der Kasse gezogen wird.

Eine der Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist, dass die Wurzelkanäle bis an die Wurzelspitze behandelt und gefüllt werden können. Bei stark gekrümmten Wurzelspitzen kann das schwierig werden. Bei Backenzähnen zahlt die gesetzliche Versicherung außerdem nur, wenn:

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
  • verhindert wird, dass eine Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird oder
  • der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich ist.

Eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung dagegen auch dann, wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung den Zahn nicht als erhaltungswürdig einstuft. Das heißt, Sie können sich ohne Sorgen über die Kosten von Ihrem Zahnarzt beraten lassen, welche Behandlung für Sie empfehlenswert ist. Zudem zahlt Ihre Zusatzversicherung auch weitere Leistungen, wie zum Beispiel eine elektrometrische Längenbestimmung, um die Länge der Wurzelkanäle für eine präzisere Behandlung zu messen.

Zusatzversicherung für Parodontose-Behandlungen

Parodontitis, auch Parodontose genannt, ist eine Entzündung des Zahnfleischs. Sie entsteht, wenn Bakterien in die Zahnfleischtaschen eindringen. Das kann soweit führen, dass Zähne sich lockern und ausfallen oder gezogen werden müssen. Bei der Parodontose-Behandlung reinigt der Zahnarzt zuerst die Zahnfleischtaschen und poliert anschließend die Zähne. Je nach Schwere der Parodontitis kann eine Behandlung mit Antibiotikum notwendig sein. Da Parodontitis eine chronische Krankheit ist, sollten Nachsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigungen im Anschluss mindestens zwei Mal im Jahr in Ihrem Kalender stehen.

Eine Parodontose-Behandlung kostet meist einen mittleren dreistelligen Betrag , der erst ab einem bestimmten Schweregrad von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Ihrer Zahngesundheit zuliebe sollte Parodontose aber behandelt werden, sobald Ihr Zahnarzt sie entdeckt: So können unangenehme Symptome wie Zahnfleischbluten und eine Ausbreitung auf weitere Zähne verhindert werden. Hinzu kommt, dass die Kosten für Vorbereitung und Nachsorge nur selten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn:

  • die Zahnfleischtaschen mindestens 3,5 mm tief sind
  • kein Zahnstein vorhanden ist
  • Sie zur richtigen Mundhygiene angeleitet worden sind

Eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen übernimmt die Kosten für die Parodontose-Behandlung dagegen bereits im Frühstadium und zahlt auch für die notwendige Vor- und Nachbereitung. Dazu gehören zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung, bei der vorhandener Zahnstein entfernt wird, und eine Beratung zur richtigen Zahnpflege nach der Behandlung.

Zusatzversicherung für Füllungen

Wenn ein Zahn durch Karies geschädigt worden ist, wird zunächst die erkrankte Zahnsubstanz entfernt. Im Anschluss daran wird das Loch im Zahn mit einer Füllung aufgefüllt und verschlossen. Dabei unterscheiden Zahnärzte zwischen plastischen Füllungen und Einlagefüllungen, den sogenannten Inlays.

Vor allem wenn Sie sich eine hochwertige und unauffällige Zahnfüllung wünschen, können schnell hohe Kosten entstehen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für Backenzähne beispielsweise nur die Kosten von etwa 30 bis 50 Euro für eine metallisch-glänzende Amalgamfüllung. Ist die gewünschte Füllung teurer, zahlen Sie den Differenzbetrag. Bei einem zahnähnlich gefärbten Keramik-Inlay können das zum Beispiel mehrere hundert Euro sein.

Eine Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für eine Zahnfüllung Ihrer Wahl, sodass Sie nicht nur eine hochwertige Versorgung erhalten, sondern auch ein optisch überzeugendes Ergebnis. Zusätzlich zahlt Ihre Zahnzusatzversicherung auch für moderne Verfahren, wie beispielsweise das Mehrschichtverfahren bei Kunststofffüllungen, wodurch das Risiko von Sekundärkaries verringert wird.

Mit einer Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen mehr Zähne erhalten statt ziehen

Wenn an einem Ihrer Zähne bereits eine Wurzelbehandlung durchgeführt wurde oder wenn ein größerer Schaden vorliegt, kann die gesetzliche Krankenkasse den Zahn als „nicht erhaltungswürdig“ einstufen. Sie übernimmt die Kosten für die Zahnbehandlung dann nicht. Die Alternative ist das Ziehen des Zahns – und Zahnersatz. In manchen Fällen könnte Ihr Zahnarzt den Zahn aber durchaus erhalten. Informieren Sie sich daher bei Ihrem Arzt über Behandlungen, die möglicherweise von Ihrer Zusatzversicherung abgedeckt sind.

Beachten Sie außerdem: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt normalerweise maximal die Hälfte der Kosten für Zahnersatz. Eine Zahnzusatzversicherung kann auch dann einen Großteil der Rechnung für Sie übernehmen.

Worauf Sie bei einer Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen achten sollten

Als Zahnbehandlungen werden verschiedene Maßnahmen eines Zahnarztes bezeichnet: Im Normalfall decken Zahnzusatzversicherungen Parodontose- und Wurzelbehandlungen ebenso wie Füllungen ab. Doch es gibt verschiedene Methoden und Instrumente, die zum Einsatz kommen können – und nicht von jeder Versicherung übernommen werden.

Gemeinsam haben alle Zusatzversicherungen, dass es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff handeln muss. Das heißt Zahnbehandlungen aus kosmetischen Gründen, wie es beispielsweise bei sogenannten Veneers oft der Fall ist, werden normalerweise nicht bezahlt.

Achten Sie bei Ihrer Auswahl auf folgende Aspekte:

Kostenübernahme für die wichtigsten Zahnbehandlungen

Es gibt vielfältige Ursachen für Zahnschmerzen und ebenso vielfältige Methoden, diese zu behandeln. Auf jeden Fall sollten Wurzelbehandlungen, Parodontose-Behandlungen und Füllungen von Ihrer privaten Zusatzversicherung abgedeckt sein. Stellen Sie dabei außerdem sicher, dass die Zusatzversicherung auch dann für die Behandlungen aufkommt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung Ihren betroffenen Zahn als „nicht erhaltungswürdig“ einstuft – zum Beispiel weil er bereits mehrfach behandelt wurde. Auch vorsorgliche Behandlungen wie die professionelle Zahnreinigung sollten im besten Fall von Ihrer Zahnzusatzversicherung erstattet werden. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten nur in Ausnahmefällen.

Mit der Zahnzusatzversicherung von AXA erhalten Sie bereits im Basistarif DENT mit dem Baustein DENT Smile 50 Prozent Ihrer Kosten für Zahnbehandlungen zurück. Wenn Sie sich für den Tarif DENT Komfort entscheiden, erstattet AXA Ihnen 75 Prozent der Rechnung und im Tarif DENT Premium sogar die gesamte Rechnung. Darunter fallen Wurzel- und Parodontose-Behandlungen ebenso wie Füllungen und wichtige Leistungen, die Sie zur Vor- und Nachsorge benötigen.

Innovative Behandlungsmethoden

Die Methoden der Zahnmedizin werden laufend weiterentwickelt, um für Sie eine schonendere und effektivere Behandlung zu gewährleisten. So ist zum Beispiel eine Laser-Behandlung bei Parodontose für Angstpatienten eine angenehmere Alternative zur herkömmlichen Behandlung. Bei Wurzelkanalbehandlungen kann ein Operationsmikroskop zum Einsatz kommen, um die feinen, verwinkelten Wurzelkanäle des Zahns optimal zu erreichen. Weil die gesetzliche Krankenversicherung für solche Leistungen jedoch normalerweise nicht aufkommt, ist es gut, wenn Ihre private Zusatzversicherung einspringt.

Mit der Zahnzusatzversicherung von AXA erstatten wir Ihnen die Kosten für innovative Behandlungsmethoden wie Laserbehandlungen und Operationsmikroskop, wenn diese für Sie sinnvoll bzw. medizinisch notwendig sind: Bereits im Basistarif DENT übernehmen wir 50 Prozent der Kosten, wenn Sie ihn mit dem Baustein DENT Smile kombinieren. 75 Prozent der Rechnung erstatten wir Ihnen im Tarif DENT Komfort. Und im Rundum-Sorglos-Tarif DENT Premium kommen wir sogar für die gesamten Kosten der Behandlung auf.

Ausreichende Summenstaffel für Zahnbehandlungen

Die Leistungen einer privaten Zahnzusatzversicherung sind in den ersten Jahren meist begrenzt. Das heißt, Ihnen wird pro Jahr nur eine bestimmte Summe erstattet und Sie müssen die darüber hinaus gehenden Zahnarztrechnungen selbst bezahlen. Achten Sie deshalb darauf, dass die Summenstaffel nicht zu niedrig angesetzt ist und dass sie nach spätestens fünf Jahren endet.

Mit der Zahnzusatzversicherung von AXA erhalten Sie im ersten Jahr schon mit dem günstigsten Tarif DENT bis zu 300 Euro für Ihre Zahnbehandlungen – und das ohne Wartezeit. Das heißt, Sie können die Leistungen sofort in Anspruch nehmen. Im Tarif DENT Komfort erhalten Sie im ersten Jahr bis zu 800 Euro, im Rundum-sorglos-Tarif DENT Premium sogar bis zu 1.000 Euro. Die Summenstaffel ist bei AXA auf vier Jahre begrenzt und steigt mit jedem Jahr der Vertragslaufzeit. Nach vier Jahren gibt es keine Beschränkung der Leistungen mehr.
 

Ganzheitlicher Schutz bei Zahnbehandlungen

Mit der Zusatzversicherung von AXA

  • Schon ab 9,11 Euro im Monat
  • Parodontose-Behandlung inklusive Vorbereitung und Nachsorge
  • Moderne Verfahren zur Wurzelbehandlung
  • Weitere Zuschüsse für Zahnersatz, Prophylaxe und Kieferorthopädie
  • Einfach online abschließen

Die günstigen Tarife der Zahnzusatzversicherung von AXA

Die Zahnzusatzversicherung von AXA übernimmt bis zu 100 Prozent Ihrer Rechnung für Zahnbehandlungen. So können Sie sich für eine hochwertige Behandlung entscheiden und die Gesundheit Ihrer Zähne wiederherstellen lassen. Von der Vorsorge bis zum Zahnersatz übernimmt die Zusatzversicherung außerdem zahlreiche weitere Leistungen.

Diese Leistungen erhalten Sie neben Zahnbehandlungen unter anderem

Zahnersatz

Kann ein Zahn nach einer Entzündung oder einem Unfall nicht repariert werden, brauchen Sie Zahnersatz. Der kann allerdings schnell teuer werden – erst recht, wenn Sie sich eine hochwertige und langlebige Lösung wünschen. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt im Normalfall maximal die Hälfte Ihres Zahnersatzes. Die Zahnzusatzversicherung von AXA sorgt deshalb dafür, dass Sie nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben. Sie übernimmt bei Zahnersatz bis zu 90 Prozent Ihrer Rechnung.

Prophylaxe

Um zu vermeiden, dass Sie überhaupt Zahnersatz oder Zahnbehandlungen benötigen, ist die richtige Vorsorge das A und O. Wichtige Vorsorgeleistungen wie die professionelle Zahnreinigung gehören aber nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse – das heißt diese Kosten tragen Sie selbst. AXA bezuschusst daher die professionelle Zahnreinigung und andere Vorsorgeleistungen beim Zahnarzt mit bis zu 100 Prozent.

Kieferorthopädie bei Kindern

Durch das Wachstum der Knochen und den Zahnwechsel kommt es vor allem bei Kindern und Jugendlichen häufig zu Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlung aber erst ab einem bestimmten Schweregrad, obwohl auch bei geringeren Fehlstellungen eine Behandlung notwendig sein kann. Die Zahnzusatzversicherung von AXA kommt auch bei einem niedrigen Schweregrad für Zahnspangen oder andere kieferorthopädische Leistungen für Kinder auf.

Wichtige Informationen zu Ihrer Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen ohne Wartezeit?

Ja, bei AXA gibt es den Tarif DENT ganz ohne Wartezeit. Das heißt, Sie können die Versicherungsleistungen direkt nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen. Denn auch wenn Zahnerkrankungen meist kontinuierlich entstehen, treten Zahnschmerzen oft sehr plötzlich auf. Dann ist es gut, wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung sofort nutzen können.

In den Tarifen DENT Komfort und DENT Premium gibt es eine Wartezeit von sechs Monaten. Dafür können Sie noch umfangreichere Leistungen in Anspruch nehmen. Wenn Ihre Zähne gesund sind und Sie regelmäßig zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt gehen, ist das Risiko für eine plötzliche Zahnbehandlung auch gering. Wenn Sie einen Unfall haben und als Folge eine Zahnbehandlung benötigen, entfällt die Wartezeit.

Ich möchte eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose – geht das?

Ja, eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose ist prinzipiell möglich. Normalerweise ist für eine schmerzfreie Behandlung eine örtliche Betäubung zwar ausreichend, manchmal kann aber auch eine Vollnarkose notwendig sein – zum Beispiel bei Menschen mit einer Behinderung oder bei besonders schwierigen Behandlungen. Wenn die Zahnbehandlung mit Narkose medizinisch notwendig ist, kommt die gesetzliche Krankenkasse dafür auf. Beachten Sie aber, dass eine Narkose immer eine höhere Belastung für Ihren Körper bedeutet.

Gibt es auch Zahnbehandlungen ohne Bohren?

Grundsätzlich ja. Um Karies zu entfernen, ist das Bohren oder Abschaben der kranken Zahnsubstanz zwar immer noch die häufigste Methode, mittlerweile gibt es aber alternative Verfahren für Zahnbehandlungen ohne Bohren.

Bei der sogenannten Hall-Technik wird der angegriffene Zahn zum Beispiel mit einer Stahlkrone abgedeckt und der Karies so die Nährstoffe entzogen. Allerdings empfinden viele Menschen die Stahlkronen als unästhetisch. Eine weitere Methode ist beispielsweise die Kariesinfiltration. Hier wird der Karies der Nährboden entzogen, indem der Zahn mit Kunststoff abgedichtet wird. Beide Methoden sind in Deutschland noch nicht sehr verbreitet und werden nur von wenigen Zahnärzten durchgeführt. Deshalb werden sie normalerweise auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. 

Gibt es für Angstpatienten Zahnbehandlungen ohne Schmerzen?

Ja, für Angstpatienten gibt es spezielle Möglichkeiten. Im Normalfall werden Schmerzen bei einer Zahnbehandlung durch eine örtliche Betäubung verhindert. Allerdings fürchten sich Angstpatienten häufig bereits vor einer Spritze im Mundraum. Um dennoch eine Zahnbehandlung ohne Schmerzen durchzuführen, kann eine Sedierung durch Lachgas oder eine Narkose eingesetzt werden. 

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