Zahnzusatzversicherung für Füllungen
Inlays, Mehrschichtverfahren und Co.
Wenn Zähne durch Karies, Abnutzung oder einen Unfall beschädigt wurden, kann der Zahnarzt diese in vielen Fällen durch geeignete Füllungen erhalten. Eine hochwertige Füllung, die lange hält und natürlich aussieht, hat aber ihren Preis. Und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für eine Amalgamfüllung oder eine einfache Kunststofffüllung. Aufwändigere Methoden wie Inlays und teurere Materialien wie Keramik müssen Sie selbst übernehmen. Das bedeutet für Sie meist dreistellige Kosten.
Warum eine Zahnzusatzversicherung für Füllungen sinnvoll ist
Welche Zahnfüllungen gibt es und welche Eigenschaften haben sie?
Ganz grob unterscheiden Zahnärzte meist zwischen Füllungen und Inlays: Bei einer Füllung wird weiches, formbares Material direkt in den Zahn gefüllt und härtet dort aus. Bei einem Inlay, auch Einlagefüllung genannt, wird dagegen im Zahnlabor eine feste Füllung angefertigt, die individuell an den Zahn angepasst ist. Diese wird dann in den Zahn eingesetzt und festgeklebt. Bei den Materialien wird meist zwischen metallischen Stoffen, wie Amalgam oder Gold, und nicht metallischen Stoffen, wie Kunststoff oder Keramik, unterschieden.
Diese Füllungen zahlt die Krankenkasse
Da jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine kostenfreie Zahnfüllung hat, gibt es einige Füllmaterialien, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Diese können aber in Bezug auf Ästhetik, Haltbarkeit und Verträglichkeit Nachteile mit sich bringen.
Amalgamfüllungen
Bei Backenzähnen sieht die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung Füllungen aus Amalgam vor. Dabei handelt es sich um eine Legierung aus Quecksilber, Kupfer, Zinn und Silber. Der Zahnarzt kann das Amalgam problemlos direkt in den Zahn einfüllen, sodass die Füllung auch bei großen und schwer zugänglichen Kariesschäden sehr gut angewendet werden kann. Zudem halten Amalgamfüllungen großem Kaudruck stand und halten im Durchschnitt etwa sieben bis acht Jahre.
Wegen ihres hohen Quecksilberanteils sind Amalgamfüllungen aber umstritten: Auf der einen Seite gilt die Quecksilberabgabe an den Körper durch die Füllung als unbedenklich. Auf der anderen Seite kann das Quecksilber zum Beispiel allergische Reaktionen wie Entzündungen und Schwellungen der Mundschleimhaut sowie einen metallischen Geschmack im Mund verursachen. Zudem belastet zu viel Quecksilber nicht nur den Körper, sondern auch die Umwelt. Ab 2018 soll Amalgam bei Kindern und Schwangeren daher generell nicht mehr zum Einsatz kommen.
Davon abgesehen entscheiden sich viele Patienten auch wegen der Optik gegen eine Füllung aus Amalgam: Da das Material aus Metallen besteht, unterscheidet sich die Zahnfüllung farblich sehr stark von der natürlichen Zahnfarbe. Die silberne, glänzende „Plombe“ ist im Mund deutlich sichtbar.
Kunststofffüllungen (Einschichtverfahren)
Wenn Sie eine Füllung an den Front- und Seitenzähnen benötigen, zahlt die Krankenkasse Ihnen normalerweise eine Füllung aus Komposit. Das ist eine Kunststoffmischung, die farblich gut an den Zahn angepasst werden kann. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur das sogenannte Einschichtverfahren. Dabei wird das Komposit in einer einzigen Schicht in den Zahn eingefüllt und anschließend ausgehärtet. Für kleine Löcher ist dieses Verfahren im Normalfall völlig ausreichend. Durchschnittlich vier bis sechs Jahre lang können Sie sich dann auf Ihre Kompositfüllung verlassen. Bei größeren Kariesschäden birgt das Einschichtverfahren jedoch ein Risiko: Komposit zieht sich beim Trocknen leicht zusammen. Dadurch können sich winzige Spalten zwischen Zahn und Füllung bilden, in denen eventuell wieder Karies entsteht.
Zementfüllungen
Auch Füllungen aus Zement werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Dabei kommt zahnmedizinischer Glasionomerzement zum Einsatz. Dieser wird mit einem Pulver aus Aluminiumsilikatglas hergestellt, das Calcium und Fluoride enthält. Die Zementfüllungen sind gut verträglich und wirken durch freigesetztes Fluorid bakterienhemmend. Farblich sind sie im Zahn unauffälliger als metallene Füllungen, aber durch ihr milchig-trübes Aussehen für viele Menschen trotzdem keine ästhetische Alternative. Der größte Nachteil von Zementfüllungen ist jedoch, dass das Material sehr schnell durch Speichel ausgewaschen wird. Länger als ein bis zwei Jahre sind Zahnfüllungen aus Zement meist nicht haltbar, weswegen sie normalerweise nur als provisorische Lösungen zum Einsatz kommen. Auch bei Milchzähnen, die in absehbarer Zeit ausfallen, werden oft Zementfüllungen gesetzt.
Kompomerfüllungen
Füllungen aus Kompomer werden von der gesetzlichen Krankenkasse im Front- und Seitenzahnbereich bezahlt. Sie bestehen aus Glasionomerzement und Komposit (Kunststoff). Dadurch sind sie farblich besser an den Zahn angepasst und mit durchschnittlich vier bis sechs Jahren Haltbarkeit auch langlebiger als eine gewöhnliche Zementfüllung. Dennoch sind auch sie nur bedingt geeignet: Zum einen halten sie den hohen Kaubelastungen im Seitenzahnbereich nicht lange Stand. Zum anderen sind sie nur für kleine Löcher empfehlenswert, da sich bei größeren Löchern Spalten zwischen Zahn und Füllung bilden können, die eine Angriffsfläche für Sekundärkaries bieten.
Für diese Füllungen benötigen Sie eine private Zusatzversicherung
Neben den von der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehenen Füllungen gibt es heute einige weitere Möglichkeiten. Da diese über die Regelversorgung hinausgehen, stellt Ihnen Ihr Zahnarzt die Mehrkosten privat in Rechnung. Die Kosten können aber durch eine geeignete Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen, Keramikfüllungen und Co. zum Teil oder sogar komplett übernommen werden.
Kunststofffüllungen(geschichtet)
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, kommt eine private Zusatzversicherung auch bei Backenzähnen für Füllungen aus Komposit auf. Außerdem übernimmt eine Zahnzusatzversicherung bei Kunststofffüllungen auch die Kosten für das Mehrschichtverfahren. Dadurch haben Sie nicht nur den Vorteil, dass die Farbe des Komposits möglichst genau an die Ihres Zahns angepasst werden kann. Durch die Schichtung wird auch vermieden, dass sich beim Trocknen des Kunststoffs Spalten bilden. Das Risiko für Sekundärkaries wird dadurch minimiert. So können Sie sich nicht nur über ein optisch einwandfreies Ergebnis freuen, sondern haben auch länger etwas von Ihrer Füllung. Durchschnittlich hält eine solche Kunststofffüllung vier bis sechs Jahre lang.
Keramikfüllungen (Inlays)
Bei einer echten Keramikfüllung handelt es sich um ein sogenanntes Inlay. Dieses wird individuell für Ihren Zahn im Zahnlabor hergestellt. Dabei kann es farblich so gestaltet werden, dass es perfekt zu Ihrer natürlichen Zahnfarbe passt. Keramik hat keine Auswirkungen auf den Geschmack im Mund und ist im Normalfall sehr gut verträglich. Durch die glatte Oberfläche kann sich kaum Plaque ablagern. Außerdem werden Wärme und Kälte, anders als bei Metallen, von Keramik gut abgeleitet. Eine solche Keramikfüllung hält durchschnittlich acht bis zehn Jahre lang – bei guter Pflege und regelmäßiger Kontrolle auch deutlich länger.
Goldfüllungen (Inlays)
Kein anderes Material hält im Zahn so lange wie Gold: Ein Gold-Inlay kann bei guter Pflege mehr als zwanzig Jahre lang halten. Zudem ist es sehr gut verträglich. Gold ist von Natur aus sehr weich. Damit es im Mund den Kaubelastungen über lange Zeit standhält, wird es mit anderen Metallen gemischt, sodass eine Goldlegierung entsteht. In der Mischung sind beispielsweise Platin und Silber enthalten, die ebenfalls sehr gut verträglich sind. So wird das Material belastungsfähig und bleibt dennoch weich genug, um den gegenüberliegenden Zahn nicht zu schädigen. Das Gold-Inlay wird individuell im Zahnlabor angefertigt und dann mit zahnmedizinischem Zement im Zahn befestigt. Zahnfarben ist ein Gold-Inlay zwar nicht, dennoch ist es wegen der unschlagbaren Haltbarkeit und Verträglichkeit für viele Menschen eine Alternative.
Die verschiedenen Füllungen im Überblick
Füllmaterial
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Durchschnittliche Haltbarkeit
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Aussehen
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Verträglichkeit
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Kostenübernahme durch GKV?
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Glasionomer-Zement
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1 - 2 Jahre
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Milchig-trüb
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Unbedenklich, wirkt anti-bakteriell
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Ja
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Kompomer
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4 - 6 Jahre
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Unauffällig
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Unbedenklich
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Nur für Front- und Seitenzähne
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Komposit
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4 - 6 Jahre
|
Unauffällig
|
Unbedenklich
|
Nur für Front- und Seitenzähne
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Amalgam
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7 - 8 Jahre
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Metallisch
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Umstritten, kann allergische Reaktionen auslösen
|
Ja
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Keramik
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8 -10 Jahre
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Unauffällig
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Unbedenklich
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Nein
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Gold
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10 – 15 Jahre
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Golden
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Unbedenklich
|
Nein
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Und was, wenn eine Füllung oder ein Inlay nicht mehr ausreichen?
Wenn der Schaden am Zahn so groß ist, dass eine weiche Füllung oder ein Inlay nicht mehr ausreichend sind, kann Ihr Zahnarzt in einigen Fällen auch Overlays oder Onlays einsetzen. Beide dienen ebenfalls dem Zahnerhalt und sind damit Alternativen zum Ziehen der Zähne. Sie können auch die Zahnspitzen sowie den Seitenzahnbereich zum Nachbarzahn abdecken. Anders als bei einer Krone wird aber nie der gesamte Zahn umschlossen. Man spricht daher auch von Teilkronen.
Prinzipiell handelt es sich bei Overlays und Onlays ebenfalls um Einlagefüllungen. Sie gelten für Ihre Versicherung aber als Zahnersatz, sodass die gesetzliche Krankenkasse im Normalfall nur die Hälfte der Kosten übernimmt. Die Zusatzversicherung von AXA erstattet Ihnen dagegen bis zu 90 Prozent Ihrer Kosten. Mehr Informationen zu den Leistungen von AXA finden Sie auf unserer Seite zum Thema Zahnersatz.
Ist auch bei Kindern eine Zahnzusatzversicherung für Füllungen sinnvoll?
Auch Kinder haben schon Probleme mit Karies. Bei Kleinkindern wird die sogenannte Nuckelflaschenkaries zum Beispiel durch gesüßten Tee oder Saft in den Nuckelflaschen begünstigt. Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt setzen bei den Kleinsten leider oft zu spät an, weshalb in manchen Fällen nur noch eine Füllung im Milchzahn hilft. Und obwohl die Milchzähne im Laufe der Zeit ausfallen, sollte auch bei Kindern nicht auf hochwertiges Füllmaterial verzichtet werden. Denn bis die bleibenden Zähne kommen, muss Ihr Nachwuchs zum Teil mehrere Jahre mit der Füllung auskommen.
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt bei Kindern für Füllungen aus Glasionomerzement auf. Haltbarer und optisch oft ansprechender sind aber beispielsweise Kunststofffüllungen. Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Sie als Eltern jedoch für die entstehenden Zusatzkosten aufkommen. Deswegen kann es sich lohnen, auch für die Kleinsten schon eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Mit der Zusatzversicherung von AXA können Sie zudem nicht nur Füllungen für Ihr Kind finanzieren, sondern zum Beispiel auch regelmäßig Prophylaxe-Leistungen und Behandlungen beim Kieferorthopäden.
Worauf Sie bei einer Zahnzusatzversicherung für Füllungen achten sollten
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung für Füllungen suchen, achten Sie darauf, dass die unterschiedlichen Materialien und Füllmethoden abgedeckt werden. Im Idealfall sollten Sie die freie Wahl haben, sodass Sie sich individuell mit Ihrem Zahnarzt beraten können, welche Lösung für Sie die beste ist.
Wichtig: Beachten Sie, dass Einlagefüllungen (Inlays) bei vielen Versicherungen nicht als Füllung, sondern als Zahnersatz gelten. Das heißt, beim Versicherungsvergleich sollten Sie auch die Konditionen für Zahnersatz ansehen – oder herausfinden, ob die Versicherung spezielle Konditionen für Inlays beinhaltet. Bei AXA sind Inlays in den Tarifbedingungen als eigener Punkt vertreten, um Ihnen eine bessere Übersicht zu bieten. Die Konditionen für weiche Zahnfüllungen finden Sie unter den „Zahnbehandlungen“.
Achten Sie bei Ihrer Zahnzusatzversicherung für Füllungen auf folgende Leistungen:
Einlagefüllungen (Inlays)
Insbesondere bei größeren Kariesschäden sind feste Einlagefüllungen besser geeignet als weiche Füllungen. Weil sie individuell an Ihren Zahn angepasst werden müssen, sind die Herstellungskosten aber auch deutlich höher als der Festzuschuss, den Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Damit Sie also nicht auf den Mehrkosten in meist dreistelliger Höhe sitzenbleiben, sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Zusatzversicherung darauf achten, dass Inlays übernommen werden.
Mit einer Zusatzversicherung für Füllungen von AXA wird Ihnen ein Großteil der Kosten für Inlays erstattet. Im Basistarif DENT können Sie den Baustein DENT Inlay hinzubuchen, um die Hälfte Ihrer Kosten zurückzuerhalten. Im Tarif DENT Premium erhalten Sie generell bis zu 90 Prozent zurück.
Mehrschichtige Kunststofffüllungen für alle Zähne
Als besonders unauffällige Lösung für kleine und mittelgroße Löcher haben sich Kompositfüllungen bewährt, weil sie ohne vorherige Wartezeit in den Zahn eingebracht werden können und dessen natürlicher Farbe ähnlich sind. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt jedoch nur für das Einschichtverfahren, bei dem mit steigender Größe des Lochs das Risiko für Sekundärkaries oder schmerzende Spannungen am Zahn größer wird. Bei Löchern in den Backenzähnen werden die Kosten für Kompositfüllungen gar nicht übernommen. Ebenso wie die Kosten für das hochwertigere Verfahren mit schichtweisem Aufbau müssen Sie diese daher aus eigener Tasche zahlen – wenn Sie keine geeignete Zusatzversicherung für Füllungen abgeschlossen haben.
Bei AXA erstatten wir Ihnen im Tarif DENT Premium die gesamten Kosten für Kompositfüllungen in den Seiten- und Backenzähnen. Damit Sie von der besten Qualität profitieren, übernehmen wir außerdem die Kosten für die bewährte Mehrschichttechnik.
Wurzelfüllungen
Auch wenn ein Zahn nicht an der Zahnkrone, sondern an der Wurzel beschädigt ist, kann er in vielen Fällen durch eine Füllung erhalten werden: Bei einer Wurzelbehandlung wird das entzündete Gewebe im Zahninneren entfernt und dauerhaft durch eine spezielle Wurzelfüllung (auch: Wurzelkanalfüllung) ersetzt. Wurzelbehandlungen werden aber nicht immer von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, zum Beispiel wenn die Krankenkasse den Zahn nicht als erhaltungswürdig ansieht und nur die Kosten für das Ziehen des Zahns übernehmen würde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der betroffene Zahn schon mehrmals behandelt wurde oder der Defekt zu groß ist. Weil die Erhaltung des Zahns aber immer an erster Stelle stehen sollte, sollte Ihre Zahnzusatzversicherung auch solche Zahnbehandlungen und Füllungen übernehmen.
Mit der Zusatzversicherung von AXA werden Ihnen bis zu 100 Prozent Ihrer Rechnung für Wurzelbehandlungen und Wurzelfüllungen erstattet. Sie wünschen sich eine ausführlichere Beratung? Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen.
Ausreichend hohe Kostenübernahme
Die meisten Versicherungen beschränken Ihre Leistungen in den ersten Jahren auf einen bestimmten Höchstbetrag, sodass möglicherweise nicht jede Ihrer Rechnungen im tariflichen Umfang bezahlt wird. Achten Sie beim Vergleich also darauf, dass die Begrenzung in den ersten Jahren nicht zu hoch ist.
Bereits mit unserem Basistarif DENT werden Ihnen im ersten bis vierten Jahr jeweils Kosten bis zu 300 Euro erstattet. Im leistungsstarken Tarif DENT Premium sind es sogar 1.000 Euro. Nach vier Jahren Vertragslaufzeit stehen Ihnen die Leistungen von AXA unbegrenzt zur Verfügung – es lohnt sich also, die Zahnzusatzversicherung frühzeitig abzuschließen.
Finanzieren Sie hochwertige Inlays und Füllungen mit der Zahnzusatzversicherung von AXA
Mit der Zahnzusatzversicherung von AXA können Sie sich einen Großteil der Kosten für Füllungen erstatten lassen. So können Sie sich für eine Zahnfüllung entscheiden, die allen Ihren Ansprüchen an Ästhetik, Haltbarkeit und Verträglichkeit gerecht wird. Dazu finanziert Ihnen die umfangreiche Zahnzusatzversicherung nicht nur Keramikfüllungen und Co., sondern auch zahlreiche weitere Leistungen – von der professionellen Zahnreinigung bis hin zu hochwertigem Zahnersatz
Die Tarife Zahnzusatzversicherung für Füllungen von AXA
Alle Tarife der Zahnzusatzversicherung von AXA sichern Sie aber nicht nur dann ab, wenn Sie eine Füllung benötigen. Auch Zahnersatz, Prophylaxe und weitere Leistungen sind durch die Versicherung abgedeckt.
Diese Leistungen erhalten Sie zusätzlich zu Füllungen in der Zahnzusatzversicherung
Wichtige Informationen zu Ihrer Zahnzusatzversicherung für Füllungen
Kann ich mit vorhandenen Füllungen eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Ja, bereits vorhandene Füllungen sind beim Abschluss der Zusatzversicherung kein Problem. Wenn die Füllungen bei Versicherungsabschluss intakt sind, sind spätere Schäden an den Füllungen mitversichert. Nur wenn Ihr Zahnarzt Ihnen bereits dazu geraten hat, die Füllungen auswechseln zu lassen, zum Beispiel weil sie porös geworden sind, kommt die Zusatzversicherung nicht für die Erneuerung auf. Auch wenn Ihre Behandlung bereits mit einer provisorischen Füllung begonnen wurde, werden keine Kosten übernommen.
Ich möchte meine Amalgamfüllung gegen eine Kunststofffüllung austauschen lassen – zahlt das die Versicherung?
Wenn Ihre Amalgamfüllung porös geworden ist oder Sie beispielsweise eine Allergie entwickelt haben, übernimmt die Versicherung die Kosten. Ist Ihre Amalgamfüllung intakt und der Austausch nicht medizinisch notwendig, kommen Sie selbst für die Kosten auf.
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