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Unterstützung für pflegende Angehörige

Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflege durch Angehörige ist häufig keine einfache Frage. Zusätzlich zur körperlichen und emotionalen Belastung durch die Pflegetätigkeit stellt die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege eine große Herausforderung dar. Pflegende Angehörige können nicht nur Familienmitglieder, sondern auch Freunde und Bekannte, engagierte Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer sein.

Die Themen dieser Seite im Überblick

Als Pflegeperson gilt jeder, der einen pflegebedürftigen Menschen nicht erwerbsmäßig und auf Dauer mindestens 10 Stunden, verteilt auf mindestens 2 Tage pro Woche, pflegt. Dabei muss bei der gepflegten Person mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.

Was ist bei der Pflege durch Angehörige zu beachten?

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, stellt sich häufig die Frage nach der Betreuung und Unterbringung. Neben dem Bedürfnis, für den Betroffenen da zu sein, steht der tatsächliche tägliche Arbeitsaufwand, der meist im Vorfeld nicht abgeschätzt werden kann. 

Vor allem eine länger andauernde Pflege stellt die Pflegenden vor große körperliche und seelische Herausforderungen. Denn die häusliche Pflege und Betreuung eines Familienangehörigen verändert das Leben grundlegend. Sie wirft u. a. Fragen zum Alltag, Beruf und zur Partnerschaft auf. Als Vorbereitung auf die private Pflege eines Familienangehörigen sollten Sie sich daher mit Ihrem Partner, Freunden und anderen Familienangehörigen Gedanken machen: 

  • Wie Sie Ihre Berufstätigkeit mit der Pflegetätigkeit in Einklang bringen
  • Wie Sie Entlastung bzw. Unterstützung in Anspruch nehmen können 
  • Wie Sie Zeiten mit Freunden, dem Partner und Hobbys für sich einplanen



Im Folgenden informieren wir Sie detailliert, wie Sie sich auf Ihre Herausforderungen und Aufgaben bei der Pflege von Angehörigen optimal vorbereiten, damit die Belastungen für Sie so gering wie möglich sind.

Hilfsangebote für pflegende Angehörige

Fühlen Sie sich trotz Erholungsphasen überfordert oder am Rande Ihrer Leistungsfähigkeit, gibt es auch Hilfsangebote von außen. Wir haben für Sie im Folgenden Informationen und Hinweise aus der Praxis zusammengestellt: 

Ersatz- bzw. Verhinderungspflege 

Sind Sie als pflegender Angehöriger beruflich, krankheitsbedingt oder aus Urlaubsgründen eine Zeit lang verhindert, die Pflege selbst zu erbringen, besteht Anspruch auf eine sogenannte Ersatz- oder Verhinderungspflege. Was hierbei zu tun ist erfahren Sie unter Leistungen der Pflegeversicherung

Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege 

Eine weitere Möglichkeit der Entlastung bietet die teilstationäre Tagespflege oder Nachtpflege. Hier werden pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts gepflegt und betreut, die übrige Zeit verbringen sie zu Hause. Diese Form der außerhäuslichen Pflege ist vor allem sinnvoll, wenn die pflegenden Angehörigen berufstätig sind.

Entsprechende Einrichtungen werden von Wohlfahrtsverbänden sowie kommunalen und privaten Trägern betrieben. Während es zahlreiche Tagespflegeeinrichtungen gibt, ist die Nachtpflege noch nicht weit verbreitet.

Unter Pflegeberatungsstellen finden Sie weitere Anlaufstellen, die Sie über weitere Hilfsangebote und Ansprüche bei der Pflege durch Angehörige informieren und beraten. 

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige Personen haben außerdem einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, wenn sie zu Hause gepflegt werden und ein Pflegegrad anerkannt wurde. Der Entlastungsbeitrag soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten (z.B. zusätzliche Betreuungsleistungen) und kann frei eingeteilt werden. Wichtig ist, dass das Angebot von der leistenden Pflegeversicherung als Entlastungsleistung anerkannt wird.

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Pflegeunterstützungsgeld

Wenn ein naher Angehöriger akut zum Pflegefall wird, müssen Sie schnell handeln. Um die weitere Versorgung zu organisieren, steht Arbeitnehmern eine Freistellung von ihrer Arbeit von bis zu 10 Arbeitstagen zu. Der hierbei entstehende Verdienstausfall wird in diesem Fall von der Pflegekasse bzw. -versicherung des Pflegebedürftigen ausgeglichen, sofern kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitnehmer besteht. Der Antrag für das Pflegeunterstützungsgeld (PUG) muss unverzüglich bei der Pflegekasse bzw. -versicherung eingehen.

Welche Belastungen können durch die Pflege eines Angehörigen entstehen?

"Pflege kann nur gut gehen, wenn es den Pflegenden selbst gut geht." Denn Pflegezeit ist Lebenszeit. Welche neuen Belastungen durch die Pflege eines Angehörigen entstehen können erfahren Sie hier. 

Eine neue Struktur für Alltag und Beruf

Der Vorteil der Pflege zu Hause (ambulante Pflege) durch einen Angehörigen besteht darin, dass der Pflegebedürftige in vertrauter Umgebung mit einem nahestehenden Menschen weiterleben kann. Der Pflegebedürftige fühlt sich wohl und sicher, weil ihm alles bekannt vorkommt. Für Pflegende verändert diese Situation jedoch meist das ganze Leben. Alltag, Familie und Beruf müssen neu strukturiert werden. Starke Belastungen können die Folge sein. 

Gerade bei hohem Betreuungs- und Pflegeaufwand über einen längeren Zeitraum sind Pflegende enormen Belastungen ausgesetzt. Schlafmangel durch nächtlichen Einsatz am Pflegebett, körperliche Erschöpfung durch das Heben und Umbetten der zu Pflegenden, kein Urlaub und kaum Erholungsphasen sowie zwischenmenschliche, seelische Probleme zwischen Pfleger und Angehörigem beinhalten Konfliktpotential.

So können auf den Pflegenden Belastungen körperlicher, materieller, zeitlicher, sozialer und psychischer Art wirken. Diese können einzeln auftreten, sich aber auch gegenseitig bedingen und beeinflussen. 
Oft werden die Belastungen, die durch die Pflegetätigkeit entstehen, zu spät erkannt oder gar nicht erst thematisiert. Eigene gesundheitliche Probleme werden kleingeredet, Stress und Überanstrengung einfach hingenommen.

Gute Planung für die eigene Gesundheit

Der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit kommt häufig unerwartet. Schon in den ersten paar Wochen müssen Dinge organisiert, entschieden und angegangen werden, mit denen sich Angehörige vorher nur selten auseinandergesetzt haben. Plötzlich sind die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, die Umgestaltung der Wohnung, die Beantragung des Pflegegrades, die Beschaffung von Hilfsmitteln und vieles mehr zu klären.

Ist dieser anfängliche organisatorische Aufwand erledigt, sollten pflegende Angehörige von Beginn an aufmerksam für Erkrankungen sein, die als Folge einer längeren Pflegezeit eintreten können. 
 
Hier die häufigsten Symptome von Angehörigen: 

  • Verspannungen, Gelenkbeschwerden und Bandscheibenvorfälle durch falsches Heben und Bewegen der zu pflegenden Person 
  • Depressionen, Reizbarkeit, Schlafstörungen und Einsamkeitsgefühle durch seelische Beeinträchtigungen und Überbelastung 
  • Familiäre und soziale Probleme durch den Rollentausch im Rahmen der Pflege (z.B. "Tochter wickelt Vater") 
  • Erhöhter Blutdruck und verminderte Stressresistenz durch geringe finanzielle Unterstützung und mangelnde Anerkennung der Pflegetätigkeit 
  • Soziale Isolation aufgrund von Vernachlässigung von Familie, Freunden und Freizeitaktivitäten 

Wie können sich pflegende Angehörige einen Ausgleich schaffen?

Schaffen Sie sich Entlastungsmöglichkeiten - davon profitiert auch der Pflegebedürftige.

Jede Pflegesituation ist einzigartig

Hilfs- und Lösungsangebote bei der Pflege durch Angehörige im Pflegesystem gibt es viele. Da jede Pflegesituation jedoch einzigartig und individuell zu bewerten ist, eignen sich generelle Lösungen und Ratschläge nicht. Vieles hängt davon ab, ob man z.B. berufstätig ist, ob man durch ein soziales Netzwerk Unterstützung erfährt oder ob man konstruktiv mit Stress umgehen kann.  

Auch die zwischenmenschliche Beziehung von pflegender und pflegebedürftiger Person, der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Pflege sowie die eigene Konstitution sind wichtige Einflussgrößen. Manchmal hilft es schon, sich zunächst folgende Fragen zu stellen: 

  • Wie nehme ich mich selbst wahr?
  • Wie steht es um mein Selbstvertrauen?
  • Wie gehe ich mit Gefühlen um?
  • Wie sieht mein momentaner Lebensstil aus?
pflegende Angehörige sollten Entlastung als Ausgleich finden
pflegende Angehörige brauchen Erholung

Pflegende Angehörige haben Recht auf Erholung

Nicht erst warten bis nichts mehr geht
Viele pflegende Angehörige machen denselben Fehler: Sie muten sich bei der Pflege zu viel zu und warten zu lange, bis sie sich eine Auszeit gönnen – sofern sie sich die eigene Überlastung überhaupt eingestehen. Die Folge: Fast 60% der in Vollzeit erwerbstätigen Pflegenden leiden laut einer Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) unter Erschöpfungszuständen. Muskelverspannungen, depressive Symptome und Schlafstörungen sind weitere häufig auftretende Krankheitsbilder von Pflegenden. 

Auch mal an sich denken
Bei aller Sorge um den Pflegebedürftigen sollten Sie als pflegender Angehöriger auch mal an sich denken. Gönnen Sie sich Momente der Erholung nicht erst, wenn Sie bereits völlig erschöpft sind, sondern holen Sie sich rechtzeitig Unterstützung. Versuchen Sie überdies z.B. mit Sport, Meditations- und Entspannungskursen einen Ausgleich zum Pflegealltag zu schaffen.

Je älter, desto schwieriger
Die Entlastung von Angehörigen in der Pflege scheitert häufig daran, dass pflegende Angehörige – entsprechend den Pflegebedürftigen – immer älter werden. Das Durchschnittsalter liegt mittlerweile je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Mitte 50 und Mitte bis Ende 70. Die Folge: Je älter Pflegende und Gepflegte werden, desto intensiver und anstrengender wird in der Regel die Pflege durch Angehörige. Pflegebedürftige benötigen mehr Zuwendung, Pflegende sind weniger leistungsfähig und stressresistent.

Wie lassen sich Beruf und Pflegetätigkeit vereinbaren? 

Pflege und Beruf zu vereinen erfordert Organisation und Flexibilität. Neue Arbeitszeitmodelle werden diesen hohen Anforderungen gerecht. 

Ein Pflegesystem im Umbruch 

Immer mehr Berufstätige übernehmen Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige und leisten damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag in Zeiten des demografischen Wandels. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts leben in Deutschland etwa 4,2 Millionen Pflegebedürftige, von denen der größte Teil zu Hause gepflegt wird. Etwa die Hälfte dieser Pflegebedürftigen wird durch berufstätige Angehörige versorgt.

Diesen Tatsachen geschuldet ist in den vergangenen Jahren eine öffentliche Diskussion entbrannt, die bereits viele Verbesserungen des Pflegesystems initiiert hat. 

Verbesserungen im Pflegesystem

Pflege gesetzlich geregelt

Verbesserungen in der Pflege wurden vor allem durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) angestoßen. Das PNG sieht insbesondere eine deutliche Erhöhung der Leistungen für Demenzerkrankte in der ambulanten Versorgung vor. Es gewährleistet auch eine Ausweitung der Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen, beispielsweise durch die Einführung von Betreuungsleistungen und die Möglichkeit der Vereinbarung von Zeitkontingenten in der ambulanten Pflege durch Angehörige (mehr hierzu unter Familienpflegezeit). Darüber hinaus wird mit dem PNG die freiwillige private Vorsorge erstmals staatlich gefördert.

Die Familienpflegezeit

Das Familienpflegezeitgesetz ermöglicht es, Angehörige zu pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein. So können Beschäftigte, die ein Familienmitglied pflegen, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren.  

Vollzeitbeschäftigte erhalten z.B. bei halbierter Arbeitszeit ein Gehalt von 75% des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten, bekommen aber weiterhin nur 75% des Gehalts. Dies gilt für die gleiche Zeit, in der sie vorher gepflegt und trotzdem 75% ihres Gehalts bekommen haben. 

Das Modell setzt an der Praxis von Wertkonten an, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlauben, umfangreiche Freistellungsansprüche anzusparen. Durch die Verrechnung von Wertguthaben und Lohn müssen Beschäftigte keine größeren Einkommenseinbußen hinnehmen, der Arbeitgeber hat keine zusätzlichen Kosten und schafft durch Familienfreundlichkeit Wettbewerbsvorteile. 

Arbeitnehmer unter Druck

Trotz der geplanten und z.T. schon umgesetzten Neuregelung des Pflegesystems bedeutet das Vereinen von Beruf und Pflege immer noch ein ständiges Jonglieren zwischen unterschiedlichen Rollen und Aufgaben. Damit es für Sie gar nicht erst zu einer Überlastung kommt, sollten Sie regelmäßig jedes Vierteljahr reflektieren, ob sich Ihre Belastung erhöht hat. 

Hat sich z.B. der körperliche Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert, sollten Sie über externe Hilfe nachdenken. Pflegeberatungsstellen in Ihrer Nähe unterstützen Sie hierbei. 

Scheuen Sie sich außerdem nicht, in einem offenen Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber auszuloten, welche betrieblichen Möglichkeiten es gibt, Ihre Arbeitsbelastung zu verringern. Wenn Sie Ihre Doppelbelastung von sich aus ansprechen, sieht der Chef, dass Sie an einer Lösung des Problems interessiert sind. Er muss nicht befürchten, dass Ihre Arbeitsleistung unter der Doppelbelastung von Beruf und Pflege leidet. 

Auch Arbeitgeber sind gefordert

Auch wenn durch die Familienpflegezeit Rahmenbedingungen und Anreize für Unternehmen geschaffen wurden, sind die „Vorzeigeunternehmen“, die das Thema „Pflege und Beruf“ offen angehen, noch in der Minderheit. Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege durch Angehörige wird in der Wirtschaft erst nach und nach umgesetzt. Ein Grund: Nur in einer offenen und sozialen Unternehmenskultur werden pflegende Beschäftigte überhaupt bereit sein, Wünsche zu äußern und entsprechende Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Karriere und Pflegetätigkeit möglichst reibungslos zu koordinieren. 

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Gleit- und Teilzeitmodelle
  • Heim- und Telearbeit 
  • Arbeitszeitkonten 
  • Sonderurlaube und Freistellungsmöglichkeiten 
  • kompetente Ansprechpartner in den Unternehmen 
  • Vorträge und Trainings für Führungskräfte 
  • Seminare und Schulungen für pflegende Angehörige 
  • Bereitstellung von Informationsmaterial 

Je nach Größe des Unternehmens, in dem Sie beschäftigt sind, wenden Sie sich an die Personalabteilung bzw. den Betriebsrat Ihres Arbeitgebers. Dort können Sie mehr Informationen über Angebote und Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Pflege- und Berufstätigkeit bekommen. 
 
Entschließen Sie sich, Ihren Angehörigen zu Hause zu pflegen, gibt es bereits jetzt gute, staatlich geförderte Angebote für Sie als pflegenden Angehörigen. Scheuen Sie sich nicht, diese zu nutzen. Gerade als Berufstätiger können Sie davon profitieren. 

Wie kann der Pflegebedürftige möglichst selbstständig bleiben?

Pflege bedeutet auch, dem Betroffenen eine selbstverantwortliche und eigenständige Lebensführung zu ermöglichen.

Rechte und Pflichten für Pflegebedürftige 

Schon in der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen heißt es: „Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen und dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden.“
 
Gerade weil Pflegebedürftige sich für ihre Rechte oftmals nicht mehr selbst einsetzen können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung. Seiner Sorgfaltspflicht gegenüber Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und Pflegeeinrichtungen kommt der Gesetzgeber schon jetzt nach.

Seit Jahrzehnten hat es sich z.B. die Pflegeversicherung zum Ziel gesetzt, nicht nur eine bloße Versorgung des Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Vielmehr soll eine selbstständige Lebensführung auch im Pflegefall ermöglicht werden – und dafür wird der Pflegebedürftige auch selbst in die Pflicht genommen.
 
Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung sollen die vorhandenen Selbstversorgungsfähigkeiten erhalten, jene die verlorengegangen sind, reaktiviert werden. Eine Verbesserung der Kommunikation im Rahmen der Leistungserbringung steht ebenso im Fokus wie die Gewichtung der häuslichen Pflege. Sie hat laut Gesetzgeber (SGB XI § 3) Vorrang vor der stationären Pflege.

Es gilt:

  • "Reha vor Pflege". Ist die Pflegebedürftigkeit durch Unfall oder Erkrankung entstanden, wird geprüft, ob die Selbstständigkeit durch Reha-Maßnahmen wiedererlangt oder verbessert werden kann. 
  • "Ambulant vor stationär". Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären Versorgung in einem Pflegeheim. 

Mehr Gerechtigkeit durch Reform 

Durch die Reformen der Pflegeversicherung der vergangenen Jahre werden Hilfebedürftige intensiver unterstützt, die Probleme mit der Wahrnehmung oder psychische Störungen haben. So werden Demenzerkranke nicht mehr, wie zuvor, nach ihren körperlichen Gebrechen einem Pflegegrad zugeteilt.
  
Demenzkranke sind beispielsweise oftmals körperlich fit und benötigen vielmehr eine intensive Betreuung bei Dingen des Alltags, wie das Waschen nicht zu vergessen. Sie sind zuvor häufig durch das Pflegegrade-Raster gefallen und haben somit keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Reformen der Pflegeversicherung bringen mehr Gerechtigkeit

Gesetzliche Grundlagen für die Pflege durch Angehörige

Renten- und Unfallversicherung

Wer einen anderen Menschen pflegt und maximal 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Beiträge übernimmt dann die Pflegeversicherung. 

Rechtzeitig bei der Pflegekasse melden

Ist die gepflegte Person gesetzlich versichert, muss der Antrag auf soziale Absicherung spätestens einen Monat nach Beginn der Pflegetätigkeit bei der Pflegekasse des Gepflegten gestellt werden. Die Pflegekasse meldet die Pflegeperson dann bei der Rentenversicherung an und zahlt die Beiträge. Wie hoch diese sind, richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und der Selbständigkeit des Betroffenen.

Ist die gepflegte Person hingegen privat versichert, muss kein Antrag auf soziale Absicherung gestellt werden.

Gleichzeitig stehen pflegende Angehörige unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie greift bei allen Unfällen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Pflegetätgikeit zu Hause oder unterwegs passieren.

Regelungen bei Arbeitslosigkeit

Es ist nicht selten der Fall, dass arbeitslos gemeldete Personen Angehörige pflegen. Bevor dies geschieht, sollte Kontakt mit dem Arbeitsamt aufgenommen werden, da das Arbeitslosengeld von dem jeweiligen Pflegegrad abhängt. 

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