Digitaler Nachlass
Was passiert mit den digitalen Daten, nachdem ein Mensch verstirbt? Bekommen die Erben Zugriff auf soziale Netzwerke wie Facebook und Co.? Was Sie bei diesem Thema alles beachten sollten, erfahren Sie hier.
Was ist ein digitaler Nachlass?
Viele Menschen kümmern sich zu Lebzeiten bereits darum, per Testament festzulegen, wer welchen Teil ihres Nachlasses übernimmt. Doch die wenigsten berücksichtigen hierbei ihren digitalen Nachlass.
Unter diesem Begriff versteht man die Zugangs- und Nutzerdaten zu den diversen Konten und Accounts, die der Verstorbene im Internet angelegt hatte, sowie auch die im Netz von ihm hinterlassenen Daten wie beispielsweise E-Mails, Statusmeldungen oder Fotos. Ebenso wie materieller Besitz gehen auch diese Daten an die Erben über.
Mit diesem oft unerwarteten Erbe verbinden sich zahlreiche Fragen:
- Darf ich die Mails meines Angehörigen nach seinem Tod lesen?
- Wie lösche ich bestehende Kundenkonten?
- Wie gelingt es mir, Bilder oder Videos zu sichern?
Für viele Hinterbliebene ist dies eine zusätzliche Belastung in der Zeit der Trauer.
Wie verwalte ich meinen eigenen digitalen Nachlass?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seinen digitalen Nachlass bei Lebzeiten zu organisieren.
Verwaltung ist weniger Aufwand als gedacht
Formen der Vorsorge: Nur wenige Internetnutzer sorgen zu Lebzeiten für die Verwaltung des digitalen Nachlasses vor. Dabei ist es kein großer Aufwand, den Hinterbliebenen viel Arbeit zu ersparen. Verfassen Sie ein Testament und benennen Sie hierin eine oder mehrere Personen, die Ihren digitalen Nachlass verwalten sollen. Ebenfalls hilfreich ist eine Auflistung sämtlicher Konten und Profile, die Sie besitzen. So ersparen Sie Ihren Erben eine zeitaufwändige Recherche. Denken Sie hierbei vor allem auch an kostenpflichtige Dienste und Abonnements, die nach Ihrem Tod gekündigt werden sollen.
Unser Tipp: Anweisungen hinterlassen
Verfassen Sie am besten konkrete Anweisungen, wie mit welchem Konto verfahren werden soll. Soll es gelöscht oder in einen Gedenkstatus versetzt werden? Wo finden Ihre Hinterbliebenen wichtige Fotos oder Videos? Welche Inhalte in welcher Plattform halten Sie für nicht erhaltenswert?
Nützliche Hilfestellungen
Auf einen Blick: Informationen für Internetnutzer
Für eine bessere Orientierung finden Sie noch einmal alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
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Testament:
Setzen Sie sich früh genug mit der Entscheidung auseinander, wer sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll. Dazu bestimmen Sie bestenfalls eine Vertrauensperson, der Sie Ihre Daten nach Ihrem Ableben anvertrauen würden.
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Sich über den Nachlass Gedanken machen:
Eine hinterlassene Anleitung für Ihre Angehörigen kann diesen später helfen, zu entscheiden, welche Daten, Konten oder Fotos erhalten oder gelöscht werden sollen.
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Zugangsdaten sichern:
Passwörter zu Online-Konten sollten früh genug ordentlich verwaltet werden. Eine zusätzliche Speicherung auf einem separaten USB-Stick kann hilfreich sein. Gegebenenfalls bietet sich auch ein Passwortmanager an, in welchem alle Zugangsdaten abgespeichert und jederzeit geändert werden können.
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Regelmäßig aussortieren:
Löschen Sie von Zeit zu Zeit Daten, die niemandem in die Hände fallen sollen wie etwa E-Mails, Fotos oder wichtige Kontobewegungen.
Wer verfügt über den digitalen Nachlass?
Die wenigsten Menschen denken beim Thema Erbe an Datensätze und Zugangsdaten des Verstorbenen. Doch wer darf über den digitalen Nachlass verfügen?
Digitales Erbe
Sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keine anderweitige Verfügung getroffen hat, geht, ebenso wie andere Güter, auch der digitale Nachlass an die rechtmäßigen Erben über. Der PC, Speichermedien und die darauf enthaltenen Inhalte dürfen von den Erben eingesehen werden. Hierdurch hat der Erbe fortan unter Umständen auch Zugriff auf zahlreiche sensible Daten, beispielsweise auf den E-Mail-Verkehr des Verstorbenen.
Es wird empfohlen, den digitalen Nachlass ebenso sorgfältig zu sichten wie analoge Unterlagen und Schriftstücke. So können sich beispielsweise in den E-Mails Hinweise auf die finanzielle Situation des Verstorbenen befinden. Diese könnten für die Frage, ob das Erbe angetreten werden soll, entscheidend sein.
Beim digitalen Nachlass aufmerksam sein
Mit dem digitalen Nachlass gehen an den Erben prinzipiell die Verwaltung von Benutzerkonten und ebenso das Urheberrecht an Fotos, Texten oder Videos über. Aber auch von dem Verstorbenen zu Lebzeiten abgeschlossene kostenpflichtige Verträge, beispielsweise bei Online-Speicherdiensten (sogenannten Clouds) oder Streaming-Anbietern, werden vererbt.
Die Erben erhalten nicht nur Zugriff zu den genannten Daten, sie haben folglich auch die Entscheidungsgewalt darüber, wie mit ihnen verfahren werden soll. Der Erbe hat das Recht, alle bei den Onlinediensten gespeicherten Daten zu bekommen. Wer sich als Erbe ausweist, kann auch neue Zugangsdaten oder die Löschung des Benutzerkontos anfordern. Dies gestaltet sich, je nach Anbieter, unterschiedlich kompliziert.
Wie gehe ich mit dem digitalen Erbe um?
Der Umgang mit dem digitalen Nachlass des Verstorbenen stellt für viele Angehörige eine ungewohnte Situation dar. Wir erklären Ihnen die ersten Schritte beim Vorgehen mit dem digitalen Erbe.
Herausforderung für die Hinterbliebenen
Mit dem Besitz von PC, Speichermedien und anderen technischen Geräten gehen im Todesfall auch deren Inhalte an den Erben über. Nicht selten verteilen sich eine Fülle von Datensätzen auf unterschiedlichen Geräten, vom Laptop bis zum Smartphone und auf den verschiedensten Plattformen, Accounts und Onlinepräsenzen.
Das stellt die Hinterbliebenen vor grundsätzliche Herausforderungen: Wie erlangt man Zugriff auf Nutzernamen und Passwörter, um die Daten zu verwalten?
Tipps und Tricks
Die Stiftung Warentest gibt folgende Tipps, die beim Ordnen des digitalen Nachlasses hilfreich sind:
Inhalte sichten
Generell sollten Inhalte gründlich gesichtet werden, um eventuell bestehende vermögensrelevante Forderungen Dritter oder bestehende kostenpflichtige Verträge zu kündigen. Will man dies gewissenhaft überprüfen, lässt es sich in der Praxis oft nicht realisieren, private Inhalte gänzlich zu schützen.
Zugriff auf Passwörter und Benutzerkonten
Was dieses Thema angeht, variiert die Praxis der einzelnen Betreiber und Anbieter von Websites erheblich. Rein rechtlich haben die Erben Anspruch auf Herausgabe oder Löschung sämtlicher hinterlegter Daten. Die Umsetzung dieses Rechts gestaltet sich jedoch bei manchen Plattformen als kompliziert.
Welche Dienstleistungen kann ich als Erbe in Anspruch nehmen?
Ein Todesfall birgt zahlreiche Aufgaben und Anforderungen an die Hinterbliebenen. Spezialisierte Dienstleister bieten Entlastung in Sachen digitaler Nachlass an.
Unterstützung beim digitalen Nachlass
Die digitale Erinnerung verblasst nicht von allein: Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen beispielsweise Facebook-Accounts von Verstorbenen noch ein Eigenleben in dem sozialen Netzwerk führen. Auch an zahlreichen anderen Orten im Internet bleiben Menschen auch nach ihrem Tod präsent: in Form der von ihnen betriebenen sozialen Netzwerke, mittels der online geteilten Bilder oder Videos.
Für viele Hinterbliebene bedeutet dies eine doppelte Belastung während des Trauerprozesses: Einerseits müssen sie sich um die formelle Regelung des digitalen Nachlasses kümmern, andererseits werden sie ständig durch die verbliebene digitale Präsenz des Verstorbenen an diesen erinnert.
Spezialisierte Firmen bieten die Analyse des digitalen Nachlasses an. Hierfür untersuchen sie den Computer des Verstorbenen darauf, wo und wie dieser im Internet aktiv war und Konten unterhielt. Andere Anbieter kommen ohne die Geräte des Verstorbenen aus. Sie unterhalten Verbindungen zu zahlreichen Onlineplattformen und scannen diese nach den Nutzerdaten des Verstorbenen.
Ziel dieser Anbieter ist es zunächst, den Angehörigen einen möglichst vollständigen Überblick über den digitalen Nachlass des Verstorbenen zu geben. Des Weiteren können diese Angebote von den Hinterbliebenen genutzt werden. Dabei werden Inhalte wie Fotos oder Texte, die ihnen persönlich wichtig sind und die sie bewahren wollen, gesichert. Andererseits dient der Service dazu, auch mögliche geschäftlich oder finanziell relevante Inhalte zu entdecken und mit ihnen entsprechend umzugehen.
Auf einen Blick: Informationen für Erben
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