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Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass

Was passiert mit den digitalen Daten, nachdem ein Mensch verstirbt? Bekommen die Erben Zugriff auf soziale Netzwerke wie Facebook und Co.? Was Sie bei diesem Thema alles beachten sollten, erfahren Sie hier. 

Die Themen dieser Seite im Überblick

Soziale Plattformen, E-Mails, digitale Bildergalerien oder Onlineshopping: Jeder, der im Internet unterwegs ist, hinterlässt Spuren und mitunter auch sehr Persönliches. Was passiert aber nun mit all diesen Daten, wenn der Nutzer verstirbt?

Was ist ein digitaler Nachlass?

Viele Menschen kümmern sich zu Lebzeiten bereits darum, per Testament festzulegen, wer welchen Teil ihres Nachlasses übernimmt. Doch die wenigsten berücksichtigen hierbei ihren digitalen Nachlass. 

Unter diesem Begriff versteht man die Zugangs- und Nutzerdaten zu den diversen Konten und Accounts, die der Verstorbene im Internet angelegt hatte, sowie auch die im Netz von ihm hinterlassenen Daten wie beispielsweise E-Mails, Statusmeldungen oder Fotos. Ebenso wie materieller Besitz gehen auch diese Daten an die Erben über.
 
Mit diesem oft unerwarteten Erbe verbinden sich zahlreiche Fragen: 

  • Darf ich die Mails meines Angehörigen nach seinem Tod lesen? 
  • Wie lösche ich bestehende Kundenkonten?
  • Wie gelingt es mir, Bilder oder Videos zu sichern?  

Für viele Hinterbliebene ist dies eine zusätzliche Belastung in der Zeit der Trauer. 

Belastung des Angehörigen durch digitalen Nachlass des Verstorbenen

Wie verwalte ich meinen eigenen digitalen Nachlass? 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seinen digitalen Nachlass bei Lebzeiten zu organisieren.

Verwaltung des digitalen Nachlasses zu Lebzeiten

Verwaltung ist weniger Aufwand als gedacht

Formen der Vorsorge: Nur wenige Internetnutzer sorgen zu Lebzeiten für die Verwaltung des digitalen Nachlasses vor. Dabei ist es kein großer Aufwand, den Hinterbliebenen viel Arbeit zu ersparen. Verfassen Sie ein Testament und benennen Sie hierin eine oder mehrere Personen, die Ihren digitalen Nachlass verwalten sollen. Ebenfalls hilfreich ist eine Auflistung sämtlicher Konten und Profile, die Sie besitzen. So ersparen Sie Ihren Erben eine zeitaufwändige Recherche. Denken Sie hierbei vor allem auch an kostenpflichtige Dienste und Abonnements, die nach Ihrem Tod gekündigt werden sollen. 

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Unser Tipp: Anweisungen hinterlassen

Verfassen Sie am besten konkrete Anweisungen, wie mit welchem Konto verfahren werden soll. Soll es gelöscht oder in einen Gedenkstatus versetzt werden? Wo finden Ihre Hinterbliebenen wichtige Fotos oder Videos? Welche Inhalte in welcher Plattform halten Sie für nicht erhaltenswert?

Nützliche Hilfestellungen

Online-Safe oder lieber zum Notar?

Es ist wenig ratsam und praktikabel, Zugangsdaten und Passwörter gesammelt an einer Stelle in seinen analogen Unterlagen zu vermerken oder abzulegen. Ein hilfreiches Werkzeug für die Verwaltung von sensiblen Daten sind daher beispielsweise Passwortmanager. Es handelt sich hierbei um Programme, die Zugangsdaten verschlüsselt auf einem externen Speichermedium wie einem USB-Stick speichern. Diese Lösung ermöglicht ein regelmäßiges einfaches Aktualisieren von relevanten Daten. Der für den Zugriff auf die Daten nötige Generalschlüssel sollte bestenfalls in einem Schließfach, bei einem Notar oder einer Vertrauensperson hinterlegt werden.

Daneben gibt es inzwischen auch einige Anbieter von „Online-Tresoren“. Gegen ein gewisses Entgelt können bei solchen digitalen Vererbungsdiensten Passwörter und Unterlagen, Verfügungen zum Umgang mit den Daten sowie mit dem Nachlass zu betrauenden Personen gespeichert werden. Der Zugriff auf die Daten nach Ableben ist je nach Anbieter unterschiedlich geregelt. 

Systemeigene Lösungen​

Die meisten der großen Plattformen und sozialen Netzwerke, wie z.B. Google oder Facebook, bieten in ihren Nutzereinstellungen die Möglichkeit, den Umgang mit dem eigenen Nutzerkonto im Todesfall vorzugeben. 

So gibt es bei Facebook die Möglichkeit, per Meldung an den Betreiber die Seite eines Verstorbenen in einen Gedenkzustand zu versetzen. In diesem Zustand sind die Funktionen und Aktivitäten des Kontos stark eingeschränkt. Jeder Facebook-Nutzer hat die Möglichkeit, in den Einstellungen seines Kontos Vorkehrungen zu treffen. So kann ein anderer volljähriger Facebook-Nutzer als Nachlasskontakt angegeben werden. Diesem werden begrenzte Rechte eingeräumt, den Account zu verwalten. Ebenso kann man den Wunsch auf Auflösung des eigenen Kontos im Todesfall bereits vorher festlegen. Die Zugangsdaten zu dem Konto eines Verstorbenen werden von Facebook nicht an Dritte herausgegeben. 

Google bietet zur Organisation des digitalen Nachlasses einen Kontoinaktivitäts-Manager an. In seinen Einstellungen kann der Nutzer angeben: 1. Wer nach wie langer Inaktivität seiner Konten benachrichtig werden soll? 2. Ob der Anbieter sein Konto nach einer bestimmten Dauer von Inaktivität direkt löschen soll? Den angegebenen Kontakten kann zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, Inhalte bestimmter Google-Dienste herunterzuladen, bevor diese endgültig gelöscht werden. Ohne eine solche Bestimmung zu Lebzeiten wird es für die Erben schwer, an die Daten eines Google-Kontos zu gelangen.

In jedem Fall lohnt sich ein genauer Blick in die Einstellungen der jeweiligen Konten. Je mehr Sie vor Ihrem Tod regeln und verfügen, umso leichter machen Sie es Ihren Erben – oftmals genügen bereits wenige Mausklicks, um die Einstellungen entsprechend zu ändern.

Auf einen Blick: Informationen für Internetnutzer

Für eine bessere Orientierung finden Sie noch einmal alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

  1. Testament:

    Setzen Sie sich früh genug mit der Entscheidung auseinander, wer sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll. Dazu bestimmen Sie bestenfalls eine Vertrauensperson, der Sie Ihre Daten nach Ihrem Ableben anvertrauen würden. 

  2. Sich über den Nachlass Gedanken machen:

    Eine hinterlassene Anleitung für Ihre Angehörigen kann diesen später helfen, zu entscheiden, welche Daten, Konten oder Fotos erhalten oder gelöscht werden sollen.

  3. Zugangsdaten sichern:

    Passwörter zu Online-Konten sollten früh genug ordentlich verwaltet werden. Eine zusätzliche Speicherung auf einem separaten USB-Stick kann hilfreich sein. Gegebenenfalls bietet sich auch ein Passwortmanager an, in welchem alle Zugangsdaten abgespeichert und jederzeit geändert werden können. 

  4. Regelmäßig aussortieren:

    Löschen Sie von Zeit zu Zeit Daten, die niemandem in die Hände fallen sollen wie etwa E-Mails, Fotos oder wichtige Kontobewegungen.  

Wer verfügt über den digitalen Nachlass?

Die wenigsten Menschen denken beim Thema Erbe an Datensätze und Zugangsdaten des Verstorbenen. Doch wer darf über den digitalen Nachlass verfügen?

Digitales Erbe 

Sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keine anderweitige Verfügung getroffen hat, geht, ebenso wie andere Güter, auch der digitale Nachlass an die rechtmäßigen Erben über. Der PC, Speichermedien und die darauf enthaltenen Inhalte dürfen von den Erben eingesehen werden. Hierdurch hat der Erbe fortan unter Umständen auch Zugriff auf zahlreiche sensible Daten, beispielsweise auf den E-Mail-Verkehr des Verstorbenen. 
 
Es wird empfohlen, den digitalen Nachlass ebenso sorgfältig zu sichten wie analoge Unterlagen und Schriftstücke. So können sich beispielsweise in den E-Mails Hinweise auf die finanzielle Situation des Verstorbenen befinden. Diese könnten für die Frage, ob das Erbe angetreten werden soll, entscheidend sein.

Häufig entsteht bei den Angehörigen ein Interessenskonflikt zwischen der Suche nach Information über Vermögenswerte und dem Wunsch, die Privatsphäre auch nach dem Ableben zu wahren. Theoretisch sollte Letztere auch nach dem Tod durch das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen geschützt werden, praktisch lässt sich dies jedoch oft nicht umsetzen, wenn man ein umfassendes Bild über ausstehende Rechnungen bei Online-Anbietern, Zahlungsaufforderungen und ähnliches erhalten will. 

Beim digitalen Nachlass aufmerksam sein

Mit dem digitalen Nachlass gehen an den Erben prinzipiell die Verwaltung von Benutzerkonten und ebenso das Urheberrecht an Fotos, Texten oder Videos über. Aber auch von dem Verstorbenen zu Lebzeiten abgeschlossene kostenpflichtige Verträge, beispielsweise bei Online-Speicherdiensten (sogenannten Clouds) oder Streaming-Anbietern, werden vererbt. 

Die Erben erhalten nicht nur Zugriff zu den genannten Daten, sie haben folglich auch die Entscheidungsgewalt darüber, wie mit ihnen verfahren werden soll. Der Erbe hat das Recht, alle bei den Onlinediensten gespeicherten Daten zu bekommen. Wer sich als Erbe ausweist, kann auch neue Zugangsdaten oder die Löschung des Benutzerkontos anfordern. Dies gestaltet sich, je nach Anbieter, unterschiedlich kompliziert. 

Wie gehe ich mit dem digitalen Erbe um?

Der Umgang mit dem digitalen Nachlass des Verstorbenen stellt für viele Angehörige eine ungewohnte Situation dar. Wir erklären Ihnen die ersten Schritte beim Vorgehen mit dem digitalen Erbe.

Herausforderung für die Hinterbliebenen

Mit dem Besitz von PC, Speichermedien und anderen technischen Geräten gehen im Todesfall auch deren Inhalte an den Erben über. Nicht selten verteilen sich eine Fülle von Datensätzen auf unterschiedlichen Geräten, vom Laptop bis zum Smartphone und auf den verschiedensten Plattformen, Accounts und Onlinepräsenzen. 
 
Das stellt die Hinterbliebenen vor grundsätzliche Herausforderungen: Wie erlangt man Zugriff auf Nutzernamen und Passwörter, um die Daten zu verwalten?

Herausforderung für Angehörige: der digitale Nachlass des Versorbenen

Tipps und Tricks

Die Stiftung Warentest gibt folgende Tipps, die beim Ordnen des digitalen Nachlasses hilfreich sind:

Passwörter suchen

Suchen Sie in den Unterlagen nach Zugangsdaten und Passwörtern. Haben Sie diese zur Hand, gestaltet sich die Verwaltung der Daten am einfachsten.

Anbieter kontaktieren

Verfügen Sie nicht über die Zugangsdaten für die einzelnen Plattformen, müssen Sie den Anbieter kontaktieren. Dieser fordert in der Regel einen Nachweis des Ablebens des Nutzers.

Nachweise aufheben

Als Nachweis des Todes Ihres Angehörigen und Ihres Status als rechtmäßigen Erben verlangen viele Anbieter eine Sterbeurkunde (erhältlich beim Standesamt des Sterbeortes oder beim Beerdigungsinstitut), eine Geburtsurkunde (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) und/oder einen Erbschein (ausgestellt durch das zuständige Nachlassgericht). 

Daten sichern

Sichern Sie Daten wie Fotos oder Texte, die Sie bewahren möchten. Entscheiden Sie anschließend in Ruhe, welche Daten und Konten Sie endgültig löschen wollen. 

Inhalte sichten 
Generell sollten Inhalte gründlich gesichtet werden, um eventuell bestehende vermögensrelevante Forderungen Dritter oder bestehende kostenpflichtige Verträge zu kündigen. Will man dies gewissenhaft überprüfen, lässt es sich in der Praxis oft nicht realisieren, private Inhalte gänzlich zu schützen. 
 
Zugriff auf Passwörter und Benutzerkonten 
Was dieses Thema angeht, variiert die Praxis der einzelnen Betreiber und Anbieter von Websites erheblich. Rein rechtlich haben die Erben Anspruch auf Herausgabe oder Löschung sämtlicher hinterlegter Daten. Die Umsetzung dieses Rechts gestaltet sich jedoch bei manchen Plattformen als kompliziert.  

Welche Dienstleistungen kann ich als Erbe in Anspruch nehmen?

Ein Todesfall birgt zahlreiche Aufgaben und Anforderungen an die Hinterbliebenen. Spezialisierte Dienstleister bieten Entlastung in Sachen digitaler Nachlass an. 

Unterstützung beim digitalen Nachlass 

Die digitale Erinnerung verblasst nicht von allein: Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen beispielsweise Facebook-Accounts von Verstorbenen noch ein Eigenleben in dem sozialen Netzwerk führen. Auch an zahlreichen anderen Orten im Internet bleiben Menschen auch nach ihrem Tod präsent: in Form der von ihnen betriebenen sozialen Netzwerke, mittels der online geteilten Bilder oder Videos. 

Für viele Hinterbliebene bedeutet dies eine doppelte Belastung während des Trauerprozesses: Einerseits müssen sie sich um die formelle Regelung des digitalen Nachlasses kümmern, andererseits werden sie ständig durch die verbliebene digitale Präsenz des Verstorbenen an diesen erinnert.

Firmen aus dem Dienstleistungssektor sowie Bestattungsunternehmen haben dieses Problem erkannt und bieten Unterstützung bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses an. In Zeiten, in denen Personen immer größere und vielfältigere „digitale Fußabdrücke“ hinterlassen, wird der Bedarf an diesen professionellen digitalen Nachlassverwaltern größer. Denn nicht immer verfügen die Hinterbliebenen über die Kraft oder Fähigkeiten, sich mit dem digitalen Erbe des Verstorbenen auseinanderzusetzen.  

Spezialisierte Firmen bieten die Analyse des digitalen Nachlasses an. Hierfür untersuchen sie den Computer des Verstorbenen darauf, wo und wie dieser im Internet aktiv war und Konten unterhielt. Andere Anbieter kommen ohne die Geräte des Verstorbenen aus. Sie unterhalten Verbindungen zu zahlreichen Onlineplattformen und scannen diese nach den Nutzerdaten des Verstorbenen. 

Ziel dieser Anbieter ist es zunächst, den Angehörigen einen möglichst vollständigen Überblick über den digitalen Nachlass des Verstorbenen zu geben. Des Weiteren können diese Angebote von den Hinterbliebenen genutzt werden. Dabei werden Inhalte wie Fotos oder Texte, die ihnen persönlich wichtig sind und die sie bewahren wollen, gesichert. Andererseits dient der Service dazu, auch mögliche geschäftlich oder finanziell relevante Inhalte zu entdecken und mit ihnen entsprechend umzugehen. 

Auf einen Blick: Informationen für Erben

Orientierung

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Konten und Onlinebewegungen Ihres verstorbenen Angehörigen.

Prüfung

Vergewissern Sie sich, ob der Verstorbene offene Rechnungen hinterlassen hat oder es eine Mitgliedschaft gibt, die gekündigt werden muss. 

In Kontakt treten

Setzen Sie sich eventuell mit den Betreibern der Seite in Verbindung, um Zugang zu dessen Account zu erhalten. Beispielsweise, wenn Ihnen die benötigten Zugangsdaten fehlen. 

Weitere Infos in der Pflegewelt von AXA 

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