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Pflegelexikon – die wichtigsten Fachbegriffe in der Pflege

Wie ist Pflegebedürftigkeit definiert? Was ist ein Altenpflegeheim und was macht der medizinische Dienst der Krankenversicherung? Was bedeutet Demenz? Wir erklären Ihnen die wichtigsten Pflegebegriffe kurz und prägnant. 

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Die meistgesuchten Pflegebegriffe

Pflegebedürftigkeit

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist im Sozialgesetzbuch (SGB) definiert und legt fest, wer Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat. Pflegebedürftig sind laut Gesetz Personen, die wegen einer körperlichen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung die Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) nicht mehr allein ausführen können und für mindestens sechs Monate in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen.

Weitere Informationen zur Pflegebedürftigkeit finden Sie unter Einstufung in den Pflegegrad

Altenpflege

Altenpflege beinhaltet die professionelle Betreuung, Begleitung und Versorgung alter Menschen, die ihren Alltag nicht mehr allein bewerkstelligen können. Es gibt viele Berührungspunkte zur Krankenpflege, jedoch schließt die Altenpflege stärker psychosoziale Komponenten mit ein. Ziel ist es, die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person so lange wie möglich zu erhalten.

Weitere Informationen zur Altenpflege finden Sie unter Pflegeformen

Private Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung ist an das private Krankenversicherungsunternehmen angesiedelt. Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung unterscheiden sich nicht von denen der gesetzlichen Pflegeversicherung: Werden die Pauschalbeträge überschritten, müssen pflegebedürftige Personen bzw. deren Angehörige die Zusatzkosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Deshalb empfiehlt sich immer der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung.

Weitere Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie unter Leistungen der Pflegeversicherung

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege kann für längstens 56 Tage pro Kalenderjahr beansprucht werden, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht geleistet werden kann. Diese soll beispielweise Pflegebedürftige nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorbereiten oder pflegende Angehörige zeitweise entlasten.

Weitere Informationen zu Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende finden Sie unter Unterstützung für pflegende Angehörige

Demenz

Demenz (lat. „dementia“ = geistlos) bezeichnet ein Defizit in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten. Meist geht die Demenz mit einer diagnostizierbaren Erkrankung des Gehirns einher. Vor allem das Kurzzeitgedächtnis, das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik sind betroffen. In den meisten Fällen ist Demenz eine Folge der Alzheimer-Krankheit. Demenz ist eine der häufigsten Ursachen für Pflegebedürftigkeit.

Weitere Informationen zu Vorsorgemöglichkeiten im Sinne des Patienten finden Sie unter Vorsorgevollmacht, Betrueuungsverfügung, Patientenverfügung
Fachbegriffe in der Pflegewelt

Die wichtigsten Fachbegriffe in der Pflege - alphabetisch sortiert

Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) 

Die Aktivitäten des täglichen Lebens sind eine Modellvorstellung in der Kranken- und Altenpflege, nach der es immer wiederkehrende Aktivitäten gibt, die der Erfüllung menschlicher Grundbedürfnisse dienen. Da deren Ausübung im Alter oder im Krankheitsfall erschwert sein können, sind die Aktivitäten des täglichen Lebens Bestandteil eines ganzheitlichen Pflegemodells in der Alten- und Krankenpflege geworden (zurückzuführen auf Virginia Henderson und Nancy Roper). Es werden insgesamt 12 Aktivitäten unterschieden – darunter atmen, sich bewegen, essen und trinken, ruhen und schlafen, aber auch kommunizieren, Sicherheit erlangen oder Sinn finden.

Altenheime 

Altenheime bieten älteren Menschen Wohnraum, Verpflegung und Betreuung, wenn diese keinen eigenen Haushalt mehr führen können oder wollen. Altenheime können staatlich, gewerblich, privat oder gemeinnützig geführt werden. Im Gegensatz zu Pflegeheimen oder Altenpflegeheimen muss eine pflegerische Versorgung nicht gewährleistet sein. 

Altenhilfe

Der Begriff Altenhilfe umfasst sämtliche gesetzlichen Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen in Deutschland. Die Altenhilfe wird kommunal verwaltet und in §75 BSHG gesetzlich verankert. 

Altenpflegeheime 

Altenpflegeheime sind Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, die zuhause nicht (mehr) gepflegt werden können oder wollen. In Altenpflegeheimen werden Personen rund um die Uhr betreut. Sie unterliegen dem Heimgesetz bzw. dessen Nachfolgebestimmungen auf Landesebene. 

Altenpflege-Monitor 

Der Altenpflege-Monitor ist eine repräsentative Umfrage unter 1.000 Personen der „Generation 50 plus“, die seit 2004 jährlich durchgeführt wird. Die Studie beschäftigt sich mit den Einstellungen und Erwartungen älterer Menschen rund um das Thema Altenpflege und ist ein Gemeinschaftsprojekt der Evangelischen Heimstiftung e. V., Konzept & Markt in Wiesbaden und dem Vincentz Network.

Altentagesstätten

Altentagesstätten sollen älteren Menschen helfen, ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Sie werden durch Kirchengemeinden und freie Wohlfahrtsverbände finanziert und dienen vor allem der Förderung sozialen Miteinanders. Pflegerische Hilfe ist hier nicht vorgesehen.

Altenwohnung

Altenwohnungen sind in Anlage, Ausstattung und Inneneinrichtung auf die besonderen Bedürfnisse alter Menschen ausgelegt (z.B. ebenerdig oder barrierefrei). Eine betreuerische oder pflegerische Versorgung ist meist nicht inbegriffen.

Ambulante Pflege

Eine ambulante Pflege findet in der häuslichen Umgebung des Patienten oder in gewissen Zeitfenstern in der ambulanten Abteilung einer Klinik statt. Sie schließt die kontinuierliche Unterbringung in einem Krankenhaus oder Pflegeheim aus.

Angehörige im Sinne des Pflegegesetzes

Das Pflegezeitgesetz regelt den Anspruch auf Arbeitsbefreiung und Kündigungsschutz während der Pflegezeit eines nahen Angehörigen (bis zu 6 Monate). Als nahe Angehörige im Sinne des Gesetzes gelten u. a. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder), Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners sowie Enkelkinder.

Barrierefreiheit 

Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von krankheitsbedingten Einschränkungen benutzt werden können. Hiervon profitieren vor allem alte und behinderte Menschen, deren Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung und Sensomotorik eingeschränkt ist. 

Begutachtungsrichtlinien (BRi) 

Damit in ganz Deutschland die Pflegeeinstufung nach gleichen Maßstäben erfolgt, hat der MDS verbindliche "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) entwickelt. Diese bilden die Grundlage für jede Pflegeeinstufung. Weitere Informationen im Internet unter www.mds-ev.de

Bericht zur Pflegeversicherung

Im Abstand von drei Jahren muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im "Bericht zur Pflegeversicherung" laut Gesetz Auskunft über den Stand der pflegerischen Versorgung erteilen. Dabei wird gleichzeitig über aktuelle Entwicklungen in der Pflegeversicherung und Reformprojekte zum Thema informiert.

Betreutes Wohnen

Ziel des betreuten Wohnens ist es, alten und pflegebedürftigen Menschen eine selbständige Lebensführung in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Dies kann in den eigenen vier Wänden geschehen, aber auch z.B. innerhalb einer therapeutischen Wohngemeinschaft oder in einem Seniorenzentrum. Betreutes Wohnen wird oft von gewerblichen Anbietern angeboten, die gegen Entgelt besondere Services (Notruf-, Reinigungs-, Einkaufservice etc.) zur Verfügung stellen.

Betreuungsrecht

Ist ein volljähriger Patient aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten (z.B. Finanzgeschäfte) selbst zu organisieren, bestimmt das zuständige Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Der Betreuer wird in einer vorab verfassten Betreuungsvollmacht festgelegt und ansonsten vom Gericht bestellt. 

Betreuungsvollmacht

In einer Betreuungsvollmacht (auch Betreuungsverfügung) wird eine Vertrauensperson bestimmt, die im Falle einer notwendigen Betreuung durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer abgestellt werden soll.

Bettlägerigkeit

Bettlägerigkeit ist ein umgangssprachlicher Begriff. Er umschreibt die Notwendigkeit, dass eine Person das Bett hüten muss, weil sie weder gehen, stehen, noch sitzen kann – sei es infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder allgemeiner Schwäche. Durch die langanhaltende Demobilisierung des Körpers kann es zu Muskelverkürzungen, Kreislaufproblemen, Pneumonie, Dekubitus und Deprivation kommen. 

Deprivation

Der Begriff Deprivation (lat. „privare” = berauben) bezeichnet allgemein den Zustand eines Mangels, Entzuges oder Verlustes, der Isolation von etwas Vertrautem oder das Gefühl einer sozialen Benachteiligung. Vor allem nach dem Umzug in ein Pflegeheim oder nach der Einweisung in eine Klinik kann Deprivation zum Problem werden.

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.

Die "Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz" (so der offizielle Name) ist eine Selbsthilfe-Organisation. Die Arbeit innerhalb der Mitgliedsgesellschaften und Landesverbände wird fast nur ehrenamtlich geleistet. Ziel ist es, die Lebenssituation von demenzkranken Menschen und ihren Familien zu verbessern. Weitere Informationen im Internet unter www.deutsche-alzheimer.de 

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV)

Der DV setzt sich aus zahlreichen öffentlichen und freien Trägern zusammen. Er fungiert u. a. als Koordinationsstelle für alle Bestrebungen und Entwicklungen rund um die Bereiche Sozial- und Familienpolitik, Alten- und Krankenpflege, Rehabilitation und Behindertenhilfe. Der DV trifft oft "vorbereitend" gesetzlich relevante Entscheidungen rund um das Thema Pflege und Fürsorge. Weitere Informationen im Internet unter www.deutscher-verein.de 

Familienhelfer für Altersverwirrte (FfA)

Familienhelfer/in für Altersverwirrte ist eine im Jahr 2003 neu eingeführte Berufsbezeichnung in der Altenpflege. Das Aufgabengebiet umfasst neben der Betreuung und Beschäftigung von Pflegebedürftigen auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten. FfA sollen vor allem pflegende Angehörige entlasten, wobei Art und Umfang des Einsatzes flexibel und individuell vereinbar sind. 

Finalphase

Die letzten Tage und Stunden eines im Sterben liegenden Menschen werden als Finalphase bezeichnet. Die Bedürfnisse und Wahrnehmungen des Sterbenden sollten dabei Priorität vor allen Handlungen rund um die pflegerische Versorgung haben. 

Gedächtnisambulanz

Die Gedächtnisambulanz ist eine spezielle Sprechstunde für Menschen, die eine Minderung ihrer geistigen Leistungsfähigkeit bemerken. Kliniken wollen mit dieser Bezeichnung die Schwellenangst vor einer befürchteten Diagnose (z.B. Demenz) nehmen. Häufig nämlich haben geistige und kognitive Auffälligkeiten ganz andere Ursachen. Neben der ausführlichen Untersuchung werden gezielte Behandlungsvorschläge unterbreitet.

Geriatrie

Die Geriatrie ist eine medizinisch geprägte Teildisziplin sowohl der Gerontologie als auch der Medizin. Im Deutschen wird sie auch als Altersheilkunde bezeichnet. Sie beschäftigt sich mit der Vorbeugung, Erkennung und (Nach-)Behandlung von typischen Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen alter Menschen. 

Gerontologie

Die Gerontologie ist eine Wissenschaft, die sich mit dem Alter und dem Altern beschäftigt. Interdisziplinär werden dabei Probleme und Phänomene untersucht, die mit dem Älterwerden in Zusammenhang stehen. In der Gerontologie sind Natur-, Human-, Sozial- und Geisteswissenschaftler tätig. 

Gesetzliche Pflegeversicherung

Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei jeder Krankenkasse eingerichtet sind. Deren Leistungen sind jedoch begrenzt. Auch hier gilt: Für Leistungen, die über die Pauschalbeträge hinaus gehen, empfiehlt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Grundpflege

Grundpflege oder Direkte Pflege bezeichnet in den Pflegeberufen regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen nicht medizinischer Natur. Diese umfassen die Bereiche Körperhygiene, Ernährung, Mobilität und andere Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Durchführung medizinischer Pflegeleistungen wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen oder Verbandwechsel wird im Gegenzug als Behandlungspflege als Leistung der Krankenversicherung bezeichnet.

Hausnotruf

Hausnotrufsysteme bestehen aus einem Hausnotrufgerät und einem Funksender. Das Hausnotrufgerät ist über das Telefonnetz an eine Hausnotrufzentrale angeschlossen. Der Funksender wird als Armband, Clip oder Kette getragen und reagiert auf Knopfdruck oder Zug an einer Schnur. Im Notfall kann über den Funksender schnell Hilfe gerufen werden.

Heimbeirat

Das Heimgesetz (HeimG) spricht den Bewohnern eines Alten- und Pflegeheims ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des Heimbetriebs zu. Dieses Mitwirkungsrecht wird durch den Heimbeirat wahrgenommen und ausgeübt. Dieser wird von den Bewohnern des Heims gewählt. Zu den Aufgaben eines Heimbeirats zählt u.a. Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden, Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen bezüglich: Unterkunft, Betreuung und Pflege, Alltags- und Freizeitgestaltung u.v.a. 

Heimgesetz

Das Heimgesetz (HeimG) regelt die Rechtsstellung von Heimbewohnern, die aufgrund ihres Alters, einer Erkrankung oder einer Behinderung auf die Heimpflege angewiesen sind. Es soll vor allem die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der Heimbewohner stärken. 

Hospitalismus

Unter den Oberbegriff Hospitalismus (vergleiche: Deprivation) fallen vor allem psychische Schädigungen, die als Folge eines stationären Aufenthaltes in einer Pflegeeinrichtung oder Klinik auftreten. Hospitalismus äußerst sich oft in Form von Aggressionen oder Depressionen. Körperliche Zuwendung, eine aktive Freizeitgestaltung und Wertschätzung gegenüber dem Patienten können beginnendem Hospitalismus entgegenwirken.

Immobilität

Immobilität bedeutet im medizinischen Sinne, dass ein Patient hauptsächlich ans Bett gefesselt ist (Bettlägerigkeit). Sie entsteht aufgrund einer Bewegungseinschränkung oder Behinderung und kann weitere Folgekrankheiten hervorrufen.

KDA (Kuratorium Deutsche Altershilfe)

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe e.V. (KDA) wurde 1962 von Bundespräsident Heinrich Lübke und seiner Frau Wilhelmine ins Leben gerufen. Es steht heute unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Das KDA entwickelt und fördert Konzepte und Modelle für die Altenhilfe. Weitere Informationen im Internet unter kda.de

Krankenbeobachtung

Die Krankenbeobachtung stellt eine wesentliche Grundlage für die Pflegeplanung dar und berücksichtigt sowohl den physischen als auch psychischen Zustand des Patienten. Sie wird durch qualifizierte Kranken- oder Altenpfleger durchgeführt, die z.B. die Vitalfunktionen überprüfen, aber auch Veränderungen registrieren, die sich einer objektiven Messbarkeit entziehen (z. B. Gemütszustände). 

Krankenpflege

Die Krankenpflege soll erkrankten, gebrechlichen und verunfallten Menschen eine möglichst selbständige Alltagsbewältigung ermöglichen. Sie umfasst die Förderung der Gesundheit, die Verhütung von Krankheiten sowie die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen. 

MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) 

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wird beauftragt, die Beratung und Begutachtung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Bei der Begutachtung werden die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit geprüft.

MDP (MEDICPROOF)

In der privaten Kranken- und Pflegeversicherung wird die Begutachtung durch die Firma MEDICPROOF durchgeführt. Hierbei wird geprüft, ob und in welchem Umfang Pflegebedarf besteht.

Weitere Informationen zur Begutachtung von Pflegeversicherten von AXA

Nachtpflege 

Die Nachtpflege ist eine Einrichtung, in der Angehörige ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder über Nacht betreuen lassen können. Hierdurch kann die Aufnahme in ein Pflegeheim hinausgezögert oder nach einem Krankenhausaufenthalt die Selbsthilfefähigkeit wiederhergestellt werden. Für die pflegenden Angehörigen bedeutet dies vor allem Entlastung während der Schlafenszeit.

Palliativmedizin

Palliativmedizin wird dann angewandt, wenn ein Patient an einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren und tödlichen Krankheit leidet. Nicht die Lebensverlängerung um jeden Preis, sondern der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität – also die Wünsche, Ziele und das Befinden des Patienten – stehen im Vordergrund der Behandlung. 

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt (am besten notariell beglaubigt), welche eventuellen medizinischen Eingriffe im Falle einer tödlichen Erkrankung oder bei Verlust der eigenen Zurechnungsfähigkeit auszuführen oder zu unterlassen sind.

Pflegebegleiter

Um den wachsenden Anforderungen in der Pflege besser gerecht zu werden, soll das soziale Engagement in diesem Bereich gefördert werden. Pflegebegleiter sind auf lokaler und kommunaler Ebene in Selbsthilfegruppen organisiert. Sie sollen vermehrt durch Schulungen qualifiziert und in die Pflegepraxis eingebunden werden.

Pflegeberatung (compass private pflegeberatung)

Der Verband der privaten Krankenversicherung hat mit der compass private pflegeberatung GmbH eine eigene Pflegeberatungsstelle eingerichtet, die privat Pflegeversicherte und deren Angehörige kostenlos berät.

Weitere Informationen zur Pflegeberatung

Pflegedienst

Wird der Pflegebedürftige häuslich gepflegt kann ein Pflegedienst zur Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen und pflegerischen Tätigkeiten einbezogen werden. Darüber hinaus bieten Pflegedienste neben den Pflegedienstleistungen auch Beratung an.

Pflegegeld

Pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben, können anstelle von professioneller Pflege auch Unterstützung durch ehrenamtlich tätige Pflegepersonen (z.B. Ehepartner, Freunde) in Anspruch nehmen. Mit dem hierfür zur Verfügung stehenden Pflegegeld kann der Pflegebedürftige diese Personen „belohnen“.

Pflegeheim 

Während in Wohnheimen die soziale Integration des Bewohners im Vordergrund steht, liegt der Schwerpunkt in Pflegeheimen auf der pflegerischen Betreuung. Hier versorgen professionelle Pflegekräfte bedürftige Menschen rund um die Uhr. Man unterscheidet zwischen Altenpflegeheimen und Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen. 

Pflegehilfsmittel

Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wenn diese vom Gutachter des medizinischen Dienstes befürwortet wurde und es sich um ein zugelassenes Pflegehilfsmittel handelt. Pflegehilfsmittel können z.B. Toilettenstühle, Rollatoren, Hausnotrufsysteme oder Rollstühle sein.

Pflegekassen 

Die Pflegekassen sind Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung und in den Krankenkassen eingegliedert. Jeder Mensch, der krankenversichert ist – ob gesetzlich oder privat – ist in Deutschland gleichzeitig pflegeversichert. Gesetzlich Versicherte haben somit ein Anrecht auf die Leistungen der Pflegekassen, privat Versicherte hingegen erhalten Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung.

Pflegekurse 

Pflegekurse sind ein Dienstleistungsangebot der Pflegekassen für ehrenamtlich Pflegende oder pflegende Angehörige. Ziel ist es, dass Pflegeleistungen professioneller, zeitsparender und effektiver erbracht werden können. Pflegekurse werden zumeist in Kooperation mit Pflegediensten, Sozialstationen, der Volkshochschule oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege angeboten. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. 

Pflegegrad

Die Pflegebedürftigkeit wird in fünf verschiedene Grade (von 1 – 5) eingeteilt, wobei Patienten mit dem fünften Grad die größtmögliche Versorgung gewährt wird. Die Pflegegrade werden anhand verschiedener Kategorien definiert und von der (gesetzlichen) Pflegeversicherung verwaltet. Anhand bestimmter Begutachtungsrichtlinien wird festgestellt, welcher Pflegebedürftigkeitsgrad einem Patienten zusteht.

Pflegestützpunkt

Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Anlaufstelle für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Pflegestützpunkte sollen den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen und Hilfe bei der Pflege reduzieren. Die Einrichtung von immer mehr Pflegestützpunkten ist im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verankert und geschieht auf Landesebene. 

Rollator

Ein Rollator ist eine Gehhilfe mit Rädern. Das Gerät dient gehbehinderten oder körperlich schwachen Personen als fortwährende Stütze beim Gehen. Nicht jeder Rollator ist auch ein zugelassenes Pflegehilfsmittel.

Seniorenberatungsstelle

Seniorenberatungsstellen geben älteren Menschen Rat und Auskunft zu allen seniorenrelevanten Themen. Einige Institutionen bieten auch einen mobilen Beratungsservice an. 

Seniorenheim (Seniorenresidenz)

Ein Seniorenheim bzw. Seniorenresidenz ist eine Wohneinrichtung zur Betreuung und Pflege älterer Menschen. Im Gegensatz zum Pflegeheim muss nicht notwendigerweise eine Pflegebedürftigkeit angezeigt sein. Meist steht soziale Integration der Bewohner im Vordergrund sowie die Entlastung von zunehmend beschwerlichen Alltagsaufgaben. 

Stationäre Pflege

Verbringt ein Patient mehr als 24 Stunden am Stück in einer medizinischen Versorgungseinrichtung (ob Krankenhaus oder Pflegeheim), spricht man von stationärer Behandlung bzw. stationärer Pflege. Die stationäre Pflege unterteilt sich in teilstationäre und vollstationäre Pflege. Sie steht damit im Gegensatz zur ambulanten Pflege.

Sterbebegleitung

Krankenhäuser und Pflegeheime sind heutzutage dazu verpflichtet, gute Bedingungen für ein würdevolles Sterben auch innerhalb ihrer Einrichtungen zu schaffen. Begleitung impliziert im Gegensatz zur Betreuung, dass der Patient selbst über seine nächsten Schritte entscheiden kann. 

Weitere Informationen zum Thema Hospize und Sterbebegleitung

Sturzprophylaxe

Stürze sind eine der häufigsten Ursachen für die Pflegebedürftigkeit älterer Menschen. Im Rahmen der Sturzprophylaxe sollen Stürze und Sturzfolgen insbesondere in Pflegeeinrichtungen vermieden werden, indem ursächliche Risiken und Gefahren erkannt und ausgeräumt werden. Hierzu gehören bauliche Maßnahmen genauso wie die besondere Schulung des Pflegepersonals. 

Tagespflege 

Bei der Tagespflege handelt es sich um eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut werden. Häufig handelt es sich um Demenzkranke, die ansonsten von berufstätigen und damit tagsüber nicht verfügbaren Familienmitgliedern gepflegt werden. Die Tagespflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine stundenweise Entlastung.

Tagesstätte

Tagesstätten können, müssen aber keine pflegerischen Dienstleistungen anbieten. Sie dienen primär dem sozialen Miteinander von alten oder kranken Personen und offerieren diverse Angebote für alte, geistig beeinträchtigte oder körperlich behinderte Menschen. 

Testament

Rechtlich ist ein Testament eine vom Erblasser (vor dessen Ableben) einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen. Durch das Aufsetzen eines Testaments kann der Erblasser die Verteilung seines Vermögens festlegen und bestimmen. Etwaige Pflichtteilsansprüche bleiben hiervon unberührt. Durch das Testament wird der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. 

Weitere Informationen zum digitalen Erbe

Verhinderungspflege

Bei der Verhinderungspflege werden für längstens 42 Tage pro Kalenderjahr die Kosten für eine Ersatzkraft gewährt, wenn die Pflegeperson an der häuslichen Pflege gehindert ist. Der Anspruch lässt sich aus der Kurzzeitpflege erweitern. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zum Alter von 25 Jahren gelten Besonderheiten.

Vollmacht

Die Vollmacht ist eine Vertretungsmacht. Juristisch betrachtet erlaubt sie ein rechtliches Handeln einer Person unter dem Namen eines anderen. Voraussetzung für das Handeln unter einem anderen Namen ist eine ordnungsgemäße Vollmachtserteilung.

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht wird festgelegt, welche Person(en) die eigenen Angelegenheiten (z.B. Bankgeschäfte) regeln sollen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, etwa aufgrund von Demenz oder nach einem Schlaganfall.

Wohlfahrtsverband

Ein Wohlfahrtsverband hat die Zielsetzung, innerhalb der eigenen Gesellschaft zur Lösung von individuellen oder gesellschaftlichen Problemlagen beizutragen. Wohlfahrtsverbände können regional, bundesweit oder international tätig sein.

Wohngruppen

In einer Wohngruppe müssen mindestens drei Personen zusammenleben, die pflegebedürftig (mindestens Pflegegrad 1) sind. Wie in einer Wohngemeinschaft werden Bad, Küche und Wohnzimmer zumeist geteilt, während jeder Bewohner sein eigenes Schlafzimmer hat. Die Bewohner werden von mindestens einer Präsenzkraft betreut. Diese wird von den Bewohnern beauftragt und muss keine (ausgebildete) Pflegefachkraft sein.

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